Hier in der CH gibt es einige Behörden, die, nach telefonischer Abklärung ("darf ich Ihnen das per Email schicken..."), einen Email-Verkehr erlauben (ohne "Zertifikate", bzw. elektr. Signatur). Ein unterschriebenes (gescanntes) PDF reicht dann meistens, wenn sie eine "echte" Unterschrift auf Papier zu Vergleichszwecken haben. Allerdings musst du dich verpflichten, für allfälligen Missbrauch selbst geradezustehen. Natürlich sind auch hier z. B. Erbschaftsangelegenheiten, irgendwelche Vollmachten etc, davon ausgeschlossen. Da wollen die Behörden auch Papier.
Selbstverständlich gibt es auch bei uns den Emailverkehr mit elektronischer Signatur über verschlüsselte Verbindungen, z. B. Krankenhäuser, elektr, Patientendossiers, Krankengeschichten etc.