E-BAY!!! Käufer will nicht zahlen!!!!

Moerle

Moerle

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kurz und knapp.
hab mein powerbook bei ebay verkauft.
der höchstbietende schrieb mir 1 tag for ablauf der option das er vom gebot zurücktreten will.
hab geschrieben das er das vergessen kann.
letztendlich hat er auch den zuschlag bekommen.
wie soll ich mich jetzt verhalten??
 
im sichertsportal von ebay bzw in mein ebay
gibt es die möglichkeit strittige fälle rechtlich
korrekt zu lösen. klick
 
Moerle schrieb:
wie soll ich mich jetzt verhalten??

möglicherweise etwas toleranter sein? immerhin hat er dir das rechtzeitig
genug mitgeteilt, und nicht erst nach auktionsende. und wie sieht es mit
dem verkauf an den zweithöchsten bieter aus?
 
Es gibt bei eBay eine möglichkeit Gebote zurückzuziehen. Aber nun ist es zu spät...
 
was soll die aufregung?
er hat dir VOR dem ablauf der bieter-frist bescheid gesagt
und sich also nicht einfach gedrückt. (nicht, daß ich sein
verhalten billige, aber es ist nunmal jetzt so…) was hast du
jetzt davon, daß du versuchst, ihm geld aus dem kreuz zu
leiern, das er wahrscheinlich gar nicht hat? ärger und umstände.

setz es halt nochmal rein oder verkauf es an den zweithöchst bietenden,
das spart mit sicherheit zeit und nerven. du kannst dem umstand ja
bei dem typen in die bewertungen reinschreiben - bleib dabei
aber bitte objektiv und fair!

gruß
McO
 
jo, seh ich auch so, mensch denke doch mal, du hast bei Ebay einen Artikel ersteigert und plötzlich kommt eine rechnung rein, welche sich auf einen sehr hohen betrag stützt. Die Kohle welche du in ein Powerbook stecken wolltest ist auf einmal anderweitig ein zu setzen und du musst dem Käufer mitteilen, dass du das leider ncht machen kannst. dazu kommt, dass die Kohle garnicht reicht, und er sich Gedanken zu machen hat, wo er das Geld nun auftreibt Und stell dir weiter vor, der verkäufer macht dann Stress..........


dasich
 
was soll die aufregung?
er hat dir VOR dem ablauf der bieter-frist bescheid gesagt
und sich also nicht einfach gedrückt. (nicht, daß ich sein
verhalten billige, aber es ist nunmal jetzt so…) was hast du
jetzt davon, daß du versuchst, ihm geld aus dem kreuz zu
leiern, das er wahrscheinlich gar nicht hat? ärger und umstände.

Die Aurfregung ist durchaus zu recht angebracht. Man sollte sich vor dem Klick auf einen Auktion mit Gebot drüber klarwerden, ob man den Kaufvertrag eingehen will. Und bei eBay steht fest, dass innheralb bestimmter Fristen vor Ablauf der Auktion kein Gebot mehr zurückgezogen werden kann. Zumal vor Gebotsbestätigung explizit der Hinweis kommt, dass das Gebot und ggf. der Kauf bindend ist!

Wenn das Powerbook mit einigen Fotos, Untertitel, Sonderoptionen etc. eingestellt wurde und dann für z. B. 1000 Euro weggeht, hat man auf einmal Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe, da für eBay der Kauf zustande gekommen ist und die Jungs eine Rechnung schreiben.

Nee, ich habe auch kein Verständnis dafür, bei 10 Euro Artikeln mag das egal sein und man kann so was tolerieren, aber einem bestimmten Betrag aber ist so was nur noch lästig, man hat Arbeit, Geldverlust und Ärger damit.

Ich würde den Kollegen auch mit allem was mir an rechtlichen Mitteln zur Verfügung steht zur Rede stellen. Immerhin ist er einen rechtmäßigen Kaufvertrag eingegangen.

Frank
 
ich schreibe aber IMMER ausdrücklich mit in die beschreibung das man vorher fragen stellen soll bevor mann ein gebot abgibt. mehr kann man ja nun wirklich nicht machen.
biete ich auf einen hochpreisigen artikel mache ich mir vorher auch gedanken.
nun hab ich mir aber schon ein neues powerbook bei apple bestellt und auch schon das geld überwiesen. logischerweise sollte dafür das geld aus dem verkauf herhalten.
selbst wenn ich jetzt die bestellung storniere dauert es wieder 1-2 wochen bis apple mir das geld zurücküberweist.
 
@2ndreality:
richtig, du schreibst das was ich denke. bin tierisch angekotzt :mad:
 
Vielleicht versuchst du, die Ebay-Gebühren von dem vermeintlichen Käufer zu erhalten und setzt das Book nochmal rein (oder verkaufst es wirklich an den zweithöchsten Bieter).
Ich würde auf keinen Fall hinnehmen, die Gebühren zu tragen, allerdings könntest du bei dem Kaufpreis des Books etwas Kulanz walten lassen (es findet sich mit Sicherheit schnell ein anderer Käufer).

Ren
 
Moerle schrieb:
kurz und knapp.
hab mein powerbook bei ebay verkauft.
der höchstbietende schrieb mir 1 tag for ablauf der option das er vom gebot zurücktreten will.
hab geschrieben das er das vergessen kann.
letztendlich hat er auch den zuschlag bekommen.
wie soll ich mich jetzt verhalten??


sende uns mal den link zur auktion.... :)
zudem hat der gute dich rechtzeitg davon in kenntnis gesetzt das er die ware nicht haben möchte!
also kann man ihm auch nicht zwingen, ausser eine negative bewertung bleibt dir nichts anderes übrig ;)
es gibt auch immerhin die möglichkeit, die ware dem zweitbietenden anzubieten!


edit: die ebaygebühren bekommt man wieder zurück falls das geschäft nicht zustande kommt :p
 
Zuletzt bearbeitet:
bin auf arbeit und kann den e-bay link leider nicht senden (sperre).
er hat aber bis 1minute vor schluss mitgeboten. wahrscheinlich bietassistent!!
aber wie schon gesagt hätte er das gebot zurückziehen können. oder aber am besten: GAR NICHT ERST BIETEN!!! wenn das jeder so machen würde könnte man ebay auch dicht machen. dann wäre es nämlich sinnlos.
 
Hallo

Was soll die Aufregung die Provision bekommst du von ebay zurück du musst dann lediglich die Einstellgebühr zahlen.
Es ist auch nicht verboten ein Gebot zurückzuziehen.Du könntest den Artikel auch an den zweit bietenden verkaufen,oder aber einfach noch mal einstellen mit einer noch besser Beschreibung in der Hoffnung das du am ende noch mehr Geld bekommst. :D

Gruß
Marco
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wundere mich aber auch, wie tolerant Ihr alle auf einmal seid.
Es ist Dummheit und eine Unverschämtheit, erst zu bieten und dann zu schreiben, daß man das nicht haben will.
Wenn man volljährig ist, muß man mit den Konsequenzen seines Handelns nunmal leben.
Wenn er die ebay Gebühren bezahlt und man stellt es neu rein, geht das ja noch halbwegs, aber trotzdem braucht das auch wieder Zeit....
Und das zweitgebot ist auch nicht umsonst das ZWEITE Gebot, also nicht so hoch wie das eigentliche Gebot....
 
Was soll die Aufregung die Provision bekommst du von ebay zurück du musst dann lediglich die Einstellgebühr zahlen.

LOL??? Ich habe am Sonntag auch ein Notebook eingestellt, das kostet mich 20 Euro. Wenn die Auktion wg. irgendwelcher Vollpfosten platzt kostet mich das dann schon 40 Euro insgesamt um das Notebook überhaupt verkauft zu bekommen. Zumal der Typ ja noch bis kurz vor Schluss mitgeboten hat und anscheinend die Links zum Rücknehmen eines Gebotes nicht kennt.

Lalalaa, ich fahr mal ein bisschen Auto, weiss aber nicht so richtig, wofür die ganzen Hebel und Knöpfe da sind.....

F.
 
Das Corpus Delicti

Auch bei Ebay sollte man Absätze benutzen ;)
 
kann den link leider nicht von der arbeit aus öffnen.
aber vielleicht verrät mir jemand was sich dahinter verbirgt?
 
Aber Moerle, Du hast auch schon eine negative Bewertung erhalten, was das Ersteigern und Bezahlen angeht?!? Was verbirgt sich denn dahinter?

Frank
 
keine ahnung, glaube da war mal irgendwas. bin aber schon seit 5-6 jahren bei e-bay regestriert.
bis auf 2-3 unstimmigkeiten aber eine saubere weste :)
aber hat ja auch nix mit dem fall zu tun
 
Wenn ich das richtig sehe geht es um 2 Euro. Der vorletzte Bieter hat 2 euro weniger Geboten. Schreibe ihn an und verkaufe es ihm. Alles andere lohnt nicht.

Höchstens bei diesem Bieter handelt es sich um dich selbst;), soll es ja geben.
Aber dann würde ich mich ganz bedeckt halten, denn das kann man mittels IP feststellen und ist laut ebay verboten.
 
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