DVDsammler und die lieben AGB

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Fanagusin

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ich wollte es eigentlich vermeiden genau hier drüber zuschreiben aber nach dem Wochenende dürft ihr nun mit mir zusammen leiden.

Es dreht sich um das Urheberrecht und das pflegen Beziehungsweise nutzen von VHS und DVD.

Ich bin dvd Sammler und bringe eine Cirkare menge von etwa 5500 bis 6000 DVD´s ,500 bis 600 VHs´S 600 CD´s und ca 1200 MC´s so wie 90 Schallplatten auf die Waage. Dazu kommen noch die digital erworbenen Sachen.

ich verletzte das Urheberrecht nicht wenn ich meine CD`S MC´s Schallplatten und VH´s Digitalisiere um das original Medium zuschützen und oder um die Sachen auf einem mobilen Medium wie iPhone wiedergeben.

aber wie sieht das mit dem digitalisieren der DVD´s aus?

Die original DVD würde in meinem Besitzbleiben und in einem geeigneten Lagersystem ruhen und die Digitale Datei in eine Playlist mir zuverfügen stehen um den in halt dann zugucken.
Die playlist dient nur mir täglich eine gewisse Auswahl an Medien zubeißen die ich in einem Zeitraum nicht gesehen habe. Auf keinen Fall der Vorführung in einem Öffentlichen oder Privaten Raum.

Und Ehe jemand fragt ich habe schon vor Jahren den überblick verloren was ich habe und in welchem zustand es genau ist. eine liste mit dem Title und Medium führe ich was aber bei der menge auch nicht wirklich hilft da ich das meiste gebraucht kaufe da viele Title nicht in der Fassung die ich will in digital erhältlich ist.


Beispiel: VHS Fassung der Star wars Filme vier fünf und sechs die als Filme eins zwei und drei im Kino liefen entsprechen in etlichen stellen nicht mehr der Original Fassung. (Veränderungen an Hintergründen, neuer Schnitt (Direktors cut) und so weiter........)
ich weis Kindereien aber es ist halt nicht mehr der Film den ich als Kind liebte.

Mal davon abgesehen das es vieles auch garnicht in digital gibt (zum Beispiel Alice und die Dunkle Königin gibt es auf mc und cd aber nicht anders)
Beziehungsweise das ein Zitieren Beziehungsweise ein eigenes Best of erstellen erlaubt ist. (Verwendung im Privaten zwecke)

wir (ich meine Freundin meine und ihre Eltern und freunden) sind uns da stark uneins, und man droht mir mit klage wenn ich damit anfange und die das mit bekommen.

also was meint ihr?

ich meine es ist legal da ich das Original bei mir habe ich bin aber auf Grund der masse unsicher. (Nutzung erfolgt ausschließlich Privat)

Mit freundlichen Grüßen
 
In der verbraucherfeindlichen Republik D darfst du deine DVDs nutzen zum angucken, aber sonst nichts, sofern sie raubkopiergeschützt sind. Sind sie kaputt, erwartet unsere Regierung, daß du nochmal löhnst, denn das bringt nicht nur Mehrwertsteuereinnahmen sondern auch Bestechungsgelder durch Firmen (im Juristendeutsch "Parteispenden" genannt).
Fahr mit deiner Sammlung mal in den Urlaub in ein menschenfreundliches Land wie etwa die Schweiz, da darfst du ganz legal eine Sicherung anlegen für den privaten Gebrauch.

wir (ich meine Freundin meine und ihre Eltern und freunden) sind uns da stark uneins, und man droht mir mit klage wenn ich damit anfange und die das mit bekommen.
Wenn das nicht mißverständlich formuliert ist, würde ich da, unabhängig vom Thema, mal meinen Freundeskreis ausmisten.
 
Wenn das nicht mißverständlich formuliert ist, würde ich da, unabhängig vom Thema, mal meinen Freundeskreis ausmisten.


geht nicht die aussage stammt aus der Familie und aus dem teil mit dem ich eh kein Kontakt pflege und die meinen eh alles besser zu wissen ohne die genauen Fakten zukennen
 
Nun, gerade bei DVDs habe ich schon mehrfach (deutsche Quellen) davon gelesen, dass die Formulierung "technisch wirksame Schutzmassnahme" im Hinblick auf die CSS Verschlüsselung von DVDs dieser Tage als umstritten gelten bzw. konsumentenfreundlich ausgelegt werden kann. Persönlich würde ich daher sagen: MakeMKV (das sowieso kostenlos ist) regelt.
Auch ich habe damit begonnen, mit MakeMKV meine BluRay und DVD Sammlungen zu digitalisieren; allerdings halt nicht in Deutschland.
 
In diesem Fall würde ich annehmen, dass § 108b UrhG greift: Zwar wird aller Voraussicht nach ein Kopierschutz umgangen, der Tatbestand also erfüllt, aber da das Ganze nur für den Privatgebrauch angefertigt wird, ist es straffrei.

Und rein praktisch gedacht: Wenn Du die Originale noch hast und "vorzeigen" kannst, die Kopien nicht wirklich via p2p oder anderen Möglichkeiten verbreitest. Wer soll denn überhaupt Kenntnis davon erlangen? Ich werd Dich nicht verpetzen. ;)

Aber wie gesagt: § 108b I 2 UrhG sollte greifen: "...wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
 
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Reaktionen: PowerCD, frimp und lefpik
Ich wuerde mir eher Gedanken ueber die Masse an Speicherplatz machen nebst Kosten :D
 
Ich wuerde mir eher Gedanken ueber die Masse an Speicherplatz machen nebst Kosten :D
Mal vom zeitlichen Aufwand ganz zu schweigen....
Wie lange benötiget man für eine DVD? 15min?
140 Tage bei 10h-Tag..
 
Hat mich fast 1 Jahr gekostet aber dann war es geschafft.
 
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Puh. Waren unzählige Serien Boxen die sich da angesammelt hatten und natürlich auch Filme. Hab zuerst die Datenträger als iso auf ne externe Platte gezogen und dann per Batch den Rechner einfach umwandeln lassen. Dann hatte man ne Weile Ruhe.
 
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