DVDs in Deutschland bestellt - Ware nicht erhalten

marti

marti

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
27.03.2004
Beiträge
3.654
Reaktionspunkte
582
Hallo Zusammen

Als grosser Star Trek Fan habe ich schon lange die komplette Staffel von Deep Space Nine gesucht. Da ich in der Schweiz nichts gefunden habe, bin ich im Netz schlussendlich auf diesen Anbieter gestossen:

http://www.eurodvds.de

Dieses Geschäft hatte auch Angebote via eBay, da es im Internet-Shop aber günstiger war, entschloss ich mich direkt dort zu bestellen.

Am 23. März 2008 fragte ich an, wieviel die Versandgebühren denn in die Schweiz kosten würden und ich erhielt noch am gleichen Tag die entsprechende Antwort via Mail.

Ich habe daraufhin ein Kundenkonto bei EuroDVD eröffnet und gegen Vorauszahlung bestellt. Am 28. März erhielt ich ein eMail, dass meine Bestellung versandt wurde.

Da ich bis am 13. April nichts erhielt, habe ich per Mail mal angefragt, wo denn meine Sendung geblieben sei, leider erhielt ich keine Antwort.

Am 18. April, habe ich nochmals nachgefragt, wiederum keine Antwort.

Am 28. April habe ich meine letztes Mail, gesandt und um eine Antwort - mit Frist bis heute gegeben - leider erhielt ich ebenfalls keine Antwort.

Nun meine Frage, was kann ich tun? Eine Telefonnummer habe ich nicht gefunden und auf Mails erhalte ich eben keine Antwort.

Kann mich jemand über das Deutsche Recht informieren oder mir einen Rat geben wie ich vorgehen soll? Ich bin auch bereit etwas zu investieren, da mich die ganze Sache doch EUR 230 gekostet hat.

Ich habe auch im Internet nachgeschaut, der Laden wird sogar empfohlen!

Weiss wirklich nicht mehr weiter. :confused:

Gruss und Danke für Eure Hilfe

Marti
 
Kannst Du den Betrag nicht über Deine Bank zurückbuchen lassen ??
Wäre doch ein Versuch wert .
 
Kannst Du den Betrag nicht über Deine Bank zurückbuchen lassen ??
Wäre doch ein Versuch wert.
Sehr geehrter Herr,

Überweisungen kann man nicht einfach zurückbuchen.

Zum Vorgehen:

- Frist setzen
- vom Vertrag zurücktreten.
- dementsprechend hata man einen Anspruch auf Rückgabe geleisteter Zahlung. Muss man notfalls auf dem Klageweg durchsetzen.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht das denn in der Schweiz mit Einfuhrkontrollen aus? Kann es sein, dass die Kiste beim Zoll haengt?
Das wuerde natuerlich nicht die fehrlende Kontaktbereitschaft des Verkaeufers rechtfertigen.
 
Wie sieht das denn in der Schweiz mit Einfuhrkontrollen aus? Kann es sein, dass die Kiste beim Zoll haengt?
Kaum.

Der Schweizer Zoll ist allgemein recht schnell. Und Star Trek-DVD dürften nicht mal in der Schweiz Grund zur Beschlagnahmung geben. Wenn es um Einfuhrsteuern geht, so zahlt man die einfach bei Lieferung - oder müsste eben im Falle ungenügender Wertdeklaration benachrichtigt werden.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
Zuletzt bearbeitet:
Überweisungen kann man nicht einfach zurückbuchen.

Zum Vorgehen:

- Frist setzen
- vom Vertrag zurücktreten.
- dementsprechend hata man einen Anspruch auf Rückgabe geleisteter Zahlung. Muss man notfalls auf dem Klageweg durchsetzen.


und wie sieht denn dieser Klageweg in Deutschland aus - ich meine ich bin Schweizer und kenne mich da bei Euch überhaupt nicht aus.

Danke für Deine Hilfe.

Gruss
Marti
 
Wie sieht das denn in der Schweiz mit Einfuhrkontrollen aus? Kann es sein, dass die Kiste beim Zoll haengt?
Das wuerde natuerlich nicht die fehrlende Kontaktbereitschaft des Verkaeufers rechtfertigen.

habe ich auch schon gedacht, ich meine ich habe ja eine Mail erhalten wann die Sendung (angeblich) rausging. Da könnte das ja der Verkäufer einfach nochmals bestätigen und dann würde ich mal 'Stunk' beim Schweizer Zoll machen.

Gruss und Danke für Deine Hilfe.

Marti
 
Wie wäre es wenn Du mal ein Fax schickst , mit noch mal einer Frist und Hinweis auf deine Mails, ist vielleicht effektvoller ... :rolleyes:
 
Wie wäre es wenn Du mal ein Fax schickst , mit noch mal einer Frist und Hinweis auf deine Mails, ist vielleicht effektvoller ... :rolleyes:

mache ich allerdings erst nächste Woche, wenn ich wieder arbeite, mir wäre es einfach mal wichtig zu wissen wie es weitergehen würde, wenn ich keinen Erfolg damit hätte.

Gruss
Marti
 
Wie es weitergehen würde, darf dir (nach dt. Recht) eigentlich nur ein Anwalt sagen. Diesen würde ich, sofern bei dem Fax nichts bei rumkommt, auch mal aufsuchen bzw. eine andere Rechtsberatungsstelle. Ich würde mich aber direkt für einen Brief als Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Dann kommt es zumindest sicher an.

Wobei man, glaube ich, bei der Post nach 2 Wochen oder so auch anfragen kann, wo eine Sendung abgeblieben ist. Bin allerdings gerade überfragt, ob das 'auf gut Glück' auch geht, also ohne Tracking-Nummer z.B.
 
Wie es weitergehen würde, darf dir (nach dt. Recht) eigentlich nur ein Anwalt sagen.
Langsam.
Die Frage "habe per Vorauskasse bezahlte Ware nicht erhalten. Was kann ich tun?" ist doch völlig allgemein. Das ist noch keine spezifische Rechtsberatung.
Ich würde mich aber direkt für einen Brief als Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Dann kommt es zumindest sicher an.
Absolut.
Gerade wenn ein Anbieter nicht reagiert:
Rücktritt mit Fristsetzung würde ich auch nur per Einschreiben mit Rückschein.
Wobei man, glaube ich, bei der Post nach 2 Wochen oder so auch anfragen kann, wo eine Sendung abgeblieben ist.
Zumindest als Empfänger kann man das (meines Wissens) nicht. Dazu muss man Absender sein.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
Zuletzt bearbeitet:
PS: Man könnte natürlich alternativ auch erst einmal ein gerichtliches Mahnverfahren (in der Schweiz ähnlich: Betreibung) gegen den Verkäufer anstrengen. Das geht auch ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht.

Ein eventuelle Klage dürfte demnach auch beim zuständigen Amtsgericht zu erfolgen haben. In jedem Fall sollte man dafür natürlich vernünftige Nachweise über den erklärten Rücktritt haben.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
Zuletzt bearbeitet:
PS: Man könnte natürlich alternativ auch erst einmal ein gerichtliches Mahnverfahren (in der Schweiz ähnlich: Betreibung) gegen den Verkäufer anstrengen. Das geht auch ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht.

Ein eventuelle Klage dürfte demnach auch beim zuständigen Amtsgericht zu erfolgen haben. In jedem Fall sollte man dafür natürlich vernünftige Nachweise über den erklärten Rücktritt haben.

Danke, das mit dem Einschreiben/Fax werde ich auf jeden Fall zuerst machen, wie gesagt, der Laden macht eigentlich einen seriösen Eindruck.

Gruss
Marti
 
Mal langsam.
Die Frage "habe per Vorauskasse bezahlte Ware nicht erhalten. Was kann ich tun?" ist doch völlig allgemein. Das ist noch keine spezifische Rechtsberatung.

Ganz sicher?
Da hab ich auch schon anderes gelesen. Sofern ein direkter Bezug herstellbar sei, könne man es als spezifische Rechtsberatung verstehen. Zumindest reagieren die Jurastudenten in nem anderen Forum auch bei sowas schon recht allergisch.

Aber naja, in 2 Monaten hat sich diese Frage ja eh mehr oder minder erledigt. ;)
 
EuroDVD

Hallo marti,

ich habe nun das gleiche Problem mit EuroDVDs, erhalte einfach keine Ware. Ich erreiche niemanden, weder per mail noch per fax. Kannst du mir sagen, wie die Sache bei dir ausgegangen ist? Das wäre super hilfreich! Oder hast du noch einen Tipp für mich?


Tausend Dank!!!!
 
Zurück
Oben Unten