DSVGO - Frage zum Strafmaß

methtical

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Guten Abend liebe User,

wenn ich das richtig verstanden habe, werden bei Verletzung der Gesetze bei Unternehmen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt...was ist, wenn das Unternehmen nur 100€ im Jahr umsetzt? Braucht es dann keine utopischen Abmahnungen zu fürchten?
Und außerdem wollte ich noch fragen, ob jemand zufällig weiß, wie es sich verhält, wenn ich zum Beispiel mit meinem Sohn Geschäfte mache. Muss er mich erst anzeigen, damit ich ein Problem mit dem Gesetz habe oder verstoße ich auch gegen die Regeln, wenn ich mit z.B. engen Verwandten oder Freunden geschäftliche Abwicklungen tätige? (Hier geht es nur um die lästigen Vorlesen/Ausdrucken von Datenschutzerklärungen. Ich habe keine Internetwebsite Cookies, IP-Adressen usw. aber sehr wohl Telefonnummern und Email-Adressen etc.)

Ich weiß hier wird man nicht rechtlich korrekt betraten, es ist auch nur ein ausgedachtes Szenario aus Interesse, ich habe weder Firma, noch Sohn :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Aber auch der Katalog von weniger gewichtigen Verstößen (Art. 83 Abs. 4) führt Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs an, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
https://dsgvo-gesetz.de/themen/bussgelder-strafen/
 
Der Abmahner weiß nicht, was du umsetzt, deshalb kann die Abmahnung mit hohen Gebühren verbunden sein,
mit einem Strafmaß hat aber die Höhe der Abmahnung nichts zu tun.

Du kannst im übrigen gegen die Regeln verstoßen, ohne Probleme zu bekommen, das passiert sicherlich
tausende Male jeden Tag. Dein Sohn kann dich anzeigen, ob das dann überhaupt strafrechlich verfolgt wird,
ist wieder eine andere Frage.
 
Ich meine es ist doch gar so, dass man nicht abgemahnt werden kann. Sondern im DSGVO Gesetz steht, dass man sich mit der BEschwerde an die zuständigen Behörden wenn muss.
Das haben sie gemacht, um eine Abmahnwelle zu verhindern.
Die Behörde prüft dann ob der Beschuldigte gegen die DSGVO verstoßen hat und leitet dann weitere Schritte ein.
 
Doch, es kann abgemahnt werden, mit entsprechenden Kosten. Ein gesetzliches Verbot ist bisher noch in Planung.
 
Dachte das wäre schon durch. Ok wenn man ne Abmahnung bekommen sollte, dann ist sowieso erst einmal Anwalt angesagt.
 
Dachte das wäre schon durch. Ok wenn man ne Abmahnung bekommen sollte, dann ist sowieso erst einmal Anwalt angesagt.

Kommt drauf an. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann es ohne Anwalt günstiger sein. Ich hatte
mal eine Abmahnung bekommen, sollte etwa 5.000 EUR zahlen. Ich habe mich mit der gegnerischen
Anwältin dann auf 300 EUR geeinigt und bezahlt. Ein Anwalt wäre teurer gewesen.
 
Kommt drauf an. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann es ohne Anwalt günstiger sein. Ich hatte
mal eine Abmahnung bekommen, sollte etwa 5.000 EUR zahlen. Ich habe mich mit der gegnerischen
Anwältin dann auf 300 EUR geeinigt und bezahlt. Ein Anwalt wäre teurer gewesen.

Darf man fragen, weswegen die Abmahnung kam? Eine urheberrechtliche Sache? Stockfoto verwendet? Einen Song auf eine Tauschbörse hochgeladen?
 
Kommt drauf an. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann es ohne Anwalt günstiger sein. Ich hatte
mal eine Abmahnung bekommen, sollte etwa 5.000 EUR zahlen. Ich habe mich mit der gegnerischen
Anwältin dann auf 300 EUR geeinigt und bezahlt. Ein Anwalt wäre teurer gewesen.

Wenn mir einer ans Bein pissen will, piesel ich zurück.
Außerdem habe ich ne Rechtschutzversicherung.
 
Hallo,

Wenn mir einer ans Bein pissen will, piesel ich zurück.
Außerdem habe ich ne Rechtschutzversicherung.

Ein oft leichtfertig verwendetes Argument. Nur sollte man prüfen, ob diese auch jenen Fall abdeckt.
Ich weiß von einigen Fällen, gerade Urheberrecht, die solche Dinge eben nicht abdecken.

Viele Grüße
 
Kommt drauf an. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann es ohne Anwalt günstiger sein. Ich hatte
mal eine Abmahnung bekommen, sollte etwa 5.000 EUR zahlen. Ich habe mich mit der gegnerischen
Anwältin dann auf 300 EUR geeinigt und bezahlt. Ein Anwalt wäre teurer gewesen.
Darauf wird ja leider spekuliert. Die Höhe der Abmahnung wird reduziert und man verdient so schnelles Geld. Ich habe auch mal eine bezahlt und kann dich verstehen.
Richtig finde ich das aber trotzdem nicht.
Ich habe damals aber auch nichts unternommen.
 
naja Urheberrecht hat denke ich nichts mit dem Fall der DSGVO zu tun.
Bevor die Versicherung aktiviert wird, wirft der Anwalt einen Blick auf den Fall und wird einschätzen was das bedeutet. Danach wird entschieden was gemacht wird.
 
Darauf wird ja leider spekuliert. Die Höhe der Abmahnung wird reduziert und man verdient so schnelles Geld. Ich habe auch mal eine bezahlt und kann dich verstehen.
Richtig finde ich das aber trotzdem nicht.
Ich habe damals aber auch nichts unternommen.

Die Argumente der Anwältin waren überzeugend, ich hätte vor Gericht wenig bis keine Chancen
gehabt, von daher hatte ich mich entschlossen, die Karten auf den Tisch zu legen und sehr offen
drüber zu reden, das Angebot fand ich dann sogar ziemlich kulant. Aber das muss man immer
im Einzelfall entscheiden.
 
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