DSGVO und Google Webfonts

Alles nur Panikmache?!
AndyD hast du eigentlich irgendeine potentielle arbeitstechnische Bewandnis zu diesem Thema?

Oder pflückst du nur privat das Thema von allen möglichen "Erstlings-Darstellungen" im Netz?
 
@AndyD bei all Deiner Besorgnis: Verwendest Du Whatsapp?
 
Welche Daten werden denn bei eingebundenen Google-Fonts bitte wohin übertragen?
So aus dem Stand fällt mir ein: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Adresse der aufgerufenen Seite, die Google-Fonts anfordert, Informationen zum Client (OS, Browser etc.). Und Cookies kann der Fontserver ebenfalls setzen.
 
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Ergänzung: das gilt natürlich nicht nur für Google-Fonts, sondern für alle Inhalte, die von fremden Servern nachgeladen werden, zB Bilder, Scripte, Anzeigen, jQuery, Frameworks wie Bootstrap etc.
 
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Und auf all das müsste man in seinen Datenschutzbestimmungen hinweisen.
Die meisten wissen gar nicht, welche Dienste auf ihren Websites da alles betroffen sind.

Merkzettel:
Tool entwickeln, dass die Dienste alle ausliest und einen Text für die Datenschutzbestimmungen erstellt. :)
 
Und auf all das müsste man in seinen Datenschutzbestimmungen hinweisen.
Die meisten wissen gar nicht, welche Dienste auf ihren Websites da alles betroffen sind.

Merkzettel:
Tool entwickeln, dass die Dienste alle ausliest und einen Text für die Datenschutzbestimmungen erstellt. :)
Es gibt genug Generatoren im Netz die all das systematisch abfragen und dann eine passende DS Erklärung generieren. Kostet Zeit, geht aber!
 
Merkzettel:
Tool entwickeln, dass die Dienste alle ausliest und einen Text für die Datenschutzbestimmungen erstellt. :)
Abmahnanwalt-Merkzettel:
Tool entwickeln (lassen), dass die verwendeten Dienste mit den Datenschutzbestimmungen abgleicht und ggf. automatisiert ein abmahnendes Schreiben rausschickt. :D
 
Wenn Du das so interpretierst mußt Du den Zugang zu Webseiten pauschal sperren und erst nach postbrieflicher Einverständniserklärung individuell freischalten. So ist das aber nicht gemeint! Mir liegen professionelle Bewertungen von Webseiten vor und deren Umsetzung der DSGVO und da reicht es explizit das in den DS Erklärungen zu erwähnen! Entweder die Profis irren alle, dann hast Du recht...oder Du überinterpretierst. Ich bin bisher geneigt den Anderen zu glauben.

und, wem glaubst du jetzt?! ^^
 
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