DSGVO betrifft auch alle Freiberufler und Homepage-Besitzer?

Zum Schmunzeln ? Da trifft Dich der Schlag....
Fäng ja schon mit falschen Behauptungen an, die angeblich "die Wahrheit" sein sollen. Da hab ich gleich wieder abgeschaltet, kann sein, dass es danach etwas korrekter wird, glaube ich aber nicht.

(Edit: weitergeschaut, immerhin RA, und kein ganz unbekannter. Aber die Behauptung mit Foto oder Visitenkarte ist trotzdem Quatsch.)
 
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Nein, ich habe hier nichts gemacht, von den anderen Teammitgliedern sehe ich auch keine Änderungen. Seid ihr sicher, dass die Beiträge die ihr vermisst in diesem Thread standen?

Hast recht, war ein anderer Thread. Hab ich gar nicht mitbekommen ...
 
Ja, in meinen Rechnungen und Kontakte/Mail.app stehen die Anschriften und Namen meiner Firmen mit Ansprechpartnern in den Unternehmen, aber die bekomme nur ich selber zu sehen. Kein anderer hat darauf Zugriff.
Damit bist Du aber schon von der DSGVO betroffen und ich sehe leider keinen Grund warum Freiberufler ausgenommen sein sollten. Du bist nun verpflichtet zu dokumentieren wo Du die Ansprechpartner gespeichert hast, für was diese Daten genutzt werden und in welche Richtungen die Daten eventuell fließen (Verarbeitungsverzeichnis) und wie Du sicherstellst dass niemand außer Dir darauf Zugriff hat (Technische und Organisatorische Maßnahmen, kurz TOM). Die Dokumentation ist zu unterzeichnen, abzulegen, und einmal jährlich auf den neuen Stand zu bringen. Ob sich das bei einem Freiberufler der sonst nicht auffällig wird jemals jemand anschauen will ist eine andere Frage, aber verpflichtet bist Du theoretisch.
 
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Damit bist Du aber schon von der DSGVO betroffen und ich sehe leider keinen Grund warum Freiberufler ausgenommen sein sollten. Du bist nun verpflichtet zu dokumentieren wo Du die Ansprechpartner gespeichert hast, für was diese Daten genutzt werden und in welche Richtungen die Daten eventuell fließen (Verarbeitungsverzeichnis) und wie Du sicherstellst dass niemand außer Dir darauf Zugriff hat (...)

Aber auf die Daten der Ansprechpartner hat doch eigentlich jeder Zugriff. Ich hab hier noch ein dickes
gedrucktes Branchenverzeichnis, und CDs gibt es ja auch, da finden sich Ansprechpartner, Mitarbeiter usw.
aller Branchen und Firmen.
 
Siehe oben, einen solchen Auftrag/Vertrag habe ich bereits abgeschlossen bzw. ist generell der Bestandteil meines Hostingpakets.
Ich frage mich hierbei, ob ein solcher Vertrag nicht schon konkludent geschlossen ist – schier durch den Umstand, dass ich überhaupt gegen Entgelt einen Hoster mit dem Hosten (m)einer Webpräsenz beauftrage – und zwar zumindest in dem Umfang, der zwingend nötig ist, dass eine solche Webpräsenz im Web auch von anderen erreicht werden kann.

Widrigenfalls müsste ich zuendegedacht gar mit jedem Betreiber eines DNS einen expliziten Datenverarbeitungsauftrag schließen, weil die alle ja meine Web-Adresse in IP auflösen und mit auch ggf. nur kurzzeitig gespeicherten IPs von Besuchern verbinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber verpflichtet bist Du theoretisch.

Praktisch bin ich - nach einigen Konsultationen - von der DSGVO aber zum Glück nicht derart betroffen. Das muss letztendlich jeder selber eruieren.
 
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