Drei defekte iPhone 6 in einem dreiviertel Jahr - Pech oder Pfusch?

Da diese Pflicht (Gewährleistung) nur auf das ursprüngliche Gerät zutrifft, haben die jetzt nichts mehr damit zu tun.

Das ist eben die Frage. Die gesetztliche Gewährleistung als solche bezieht sich natürlich auf das ursprünglich gekaufte Gerät. Zudem gilt ja nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr, so dass ich beweisen muss, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorgelegen haben muss. Da das nicht gelingen wird (es ist ja mittlerweile ein anderes Gerät, und der Fehler ist ja auch erst später aufgetreten), greift die Gewährleistungspflicht nicht mehr. Andererseits war das iPhone ja nie mein Eigentum. Apple hätte es also streng genommen gar nicht austauschen dürfen. Hier scheint es aber Kooperationsverträge zwischen Apple und den Mobilfunktanbietern zu geben, die das ermöglichen. Apple hätte zumindest anhand der IMEI des ersten, defekten Gerätes erkennen können, dass es sich um ein an O2 geliefertes Gerät handelte. Da also mein aktuelles iPhone 6 immer noch Eigentum von O2 ist, frage ich mich, ob ich nicht auch von O2 verlangen könnte, dass sie mir im Falle eines Defekts innerhalb der Vertragslaufzeit bzw. bis das Gerät abbezahlt ist, ein funktionierendes Gerät zur Verfügung stellen müssen.

Bis dann,

Thorsten
 
Übrigens, auf die Frage, ob es sich bei dem Austauschgerät um ein neues oder ein aufgearbeitetes Gerät handelt, sagte man mir, dass ein defektes iPhone 6 in der Regel gegen ein Neugerät getauscht werde, weil es einfach noch nicht viele aufbereitete gäbe. Bei den älteren Modellen (<= iPhone 5S) sähe dies aber vollkommen anders aus.
 
Die gesetztliche Gewährleistung als solche bezieht sich natürlich auf das ursprünglich gekaufte Gerät.
Nunja, da hätte Apple einen aber drauf hinweisen müssen. Somit würden Sie sich ja aus ihrer 2 Jährigem Reparaturpflicht entziehen. Ich würde in dem Fall ein Austauschgerät ablehnen. Wenn dem so ist, würde ich das als Betrugsversuch seitens Apple werten. Wohl gemerkt in meinem Fall, wo ich direkt bei Apple am Ku'damm gekauft habe. In einem Anderen Fall in einem anderen Geschäft wurde mir sogar gesagt, dass die Beweislast Umkehr bei einem Austauschgerät wieder von vorne gelten würde. Wie auch immer, wenn Apple mir der zitierten Ausrede bei einem neuen Schaden ankommen würde, wäre der Besuch beim Rechtsanwalt sicher - dafür hat man schliesslich eine Rechtsschutzversicherung....
 
Nunja, da hätte Apple einen aber drauf hinweisen müssen. Somit würden Sie sich ja aus ihrer 2 Jährigem Reparaturpflicht entziehen. Ich würde in dem Fall ein Austauschgerät ablehnen …
Apple entzieht sich da gar nichts, denn Apple hat nur die Garantie zu leisten, die geht nur ein Jahr. Gewährleistung ist immer die Sache des Händlers, wenn man nicht zu dem geht um die in Anspruch zu nehmen, verzichtet man ja drauf und die verfällt.
 
Apple entzieht sich da gar nichts, denn Apple hat nur die Garantie zu leisten, die geht nur ein Jahr. Gewährleistung ist immer die Sache des Händlers, wenn man nicht zu dem geht um die in Anspruch zu nehmen, verzichtet man ja drauf und die verfällt.
Wenn man in Apple Store kauft, dann ist der Händler Apple ;-)
 
Das ist eben die Frage … Da also mein aktuelles iPhone 6 immer noch Eigentum von O2 ist, frage ich mich, ob ich nicht auch von O2 verlangen könnte, dass sie mir im Falle eines Defekts innerhalb der Vertragslaufzeit bzw. bis das Gerät abbezahlt ist, ein funktionierendes Gerät zur Verfügung stellen müssen …
O2 gehört immer noch das originale Gerät, nicht das Austauschgerät. Da es nicht dein Eigentum war, hättest du es eigentlich nicht weggeben dürfen. Solange du deine Raten zahlst wird das aber keinen jucken. Nur Ansprüche hast du mit dem neuen Gerät O2 gegenüber sowieso nicht mehr. Denn Gewährleistung heißt, dass der Händler verpflichtet ist ein einwandfreies Gerät zu liefern und ggf. nachzubessern. Dein iPhone wurde aber gar nicht von o2 geliefert, deshalb hinfällig.
 
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