Original geschrieben von maceis
hallo nochmal:
Das wäre mir neu ???
Ich wil ja nicht rechthaberisch sein, aber meine Informationen sind mir in meiner Ausbildung vermittelt worden.
Bin allerdings kein Anwalt - von daher ...
Die Ebay Sache geht in den Bereich Urheberrecht (klar), die von Dir genannten Gesetze gehen aber in den Bereich Datenklau, Sabotage, Hacken von Passwörtern usw.
Mit einer weiten Auslegung würden sie zwar unter Umständen passen (ohne Gewähr), da es aber im Urhg präzisere Gesetze gibt, sind diese hier entsprechend anzuwenden (sogar dafür gibt es ein Gesetz daß dies vorschreibt, welches fällt mir leider gerade nicht ein):
§ 2 Urhg: Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;[...]
§ 106 Urhg: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.