Original geschrieben von Ebbi
Könnte ich dazu bitte eine rechtlich wasserdichte Quelle haben ?
ja selbstverständlich kannst Du das:
Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Paragraph 202a: Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen beschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Paragraph 263a: Computerbetrug
(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
ist IMHO eindeutig.
Und bei 78 Transaktionen (dabei nicht nur ein Rechner) kann der Staatsanwalt schon mal auf die Vermutung von gewerbsmäßiger Ausübung kommen, dann gibts noch ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung dazu.
Wenn das Gerät abgeschrieben wurde und die Einnahme aus dem Verkauf nicht versteuert wurde, dann sowiso.
Im Übrigen macht sich auch der Käufer strafbar und zwar sogar dann, wenn er die Software nur zum Testen verwendet - oder steht da was von einer Demo Lizenz ?
Für Photoshop CS gibt es eine solche beispielsweise - und zwar kostenlos und mit vollem Funktionsumfang.
Und wer das noch ncicht weiss: die letzte Verwendung von Software kann herausgefunden werden.
Auch lässt bereits die Auswertung einer PDF Datei Rückschlüsse zu mit welchem Programm diese erstellt wurde. (Stichwort: Vorschau beim Drucken)
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Damit wir uns nicht falsch verstehen:
Ich möchte mich hier nicht als Moralapostel aufspielen, aber so sind die Fakten nun mal.
Außerdem sollte man vielleicht auch wissen, dass Fachleute mit einer illegalen Nutzung von rd. 30 - 40% und mehr rechnen.
Kosten, die auf die Preise von gekaufter Software natürlich umgelegt wird.
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zum Abschluss noch ein Zitat von der Webseite der Uni München Fachbereich Jura:
Im Hinblick auf die Zahl der Delikte dominiert heute allerdings die rechtswidrige Kopie von massenhaft vertriebener Standardsoftware vor allem für die Benutzung von Personalcomputern. Die weite Verbreitung dieses Phänomens zeigt sich daran, daß in Europa pro eingesetztem Personalcomputer durchschnittlich 0,5 Computerprogramme verkauft werden.[32] Die Industrievereinigung "Business Software Alliance" schätzt den Marktanteil der illegal kopierten Software z.B. in den U.S.A. auf 40%, in Deutschland auf 76%, in Japan auf 81% und in Thailand auf 98%.[33] Der Gesamtschaden durch Softwarepiraterie ist deswegen - bei steigender Tendenz - sehr hoch.[34]