die spinnen bei ebay

Original geschrieben von Hackmac
Die Limes erziehlen durch die Bank recht hohe Preise, kann das sein?!
 

Nicht zwangsläufig, ich hab meinen bei eBay recht günstig bekommen.

Grüße,

tasha
 
Das könnte noch sehr interessant werden, es gibt doch kaum Notebooks, Macs, PCs, etc. die nicht mit Software zum Testen bei ebay angeboten werden. Jedenfalls sind mir schon etliche solcher Angebote aufgefallen, aber von rechtlichen Konsequenzen habe ich noch nichts gehört. Und diese Angebote gibt es nicht erst seit gestern.
 
Original geschrieben von Ebbi
 

Könnte ich dazu bitte eine rechtlich wasserdichte Quelle haben ?
 

ja selbstverständlich kannst Du das:

Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität

Paragraph 202a: Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen beschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
Paragraph 263a: Computerbetrug
(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


ist IMHO eindeutig.

Und bei 78 Transaktionen (dabei nicht nur ein Rechner) kann der Staatsanwalt schon mal auf die Vermutung von gewerbsmäßiger Ausübung kommen, dann gibts noch ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung dazu.
Wenn das Gerät abgeschrieben wurde und die Einnahme aus dem Verkauf nicht versteuert wurde, dann sowiso.

Im Übrigen macht sich auch der Käufer strafbar und zwar sogar dann, wenn er die Software nur zum Testen verwendet - oder steht da was von einer Demo Lizenz ?
Für Photoshop CS gibt es eine solche beispielsweise - und zwar kostenlos und mit vollem Funktionsumfang.

Und wer das noch ncicht weiss: die letzte Verwendung von Software kann herausgefunden werden.
Auch lässt bereits die Auswertung einer PDF Datei Rückschlüsse zu mit welchem Programm diese erstellt wurde. (Stichwort: Vorschau beim Drucken)
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Damit wir uns nicht falsch verstehen:
Ich möchte mich hier nicht als Moralapostel aufspielen, aber so sind die Fakten nun mal.

Außerdem sollte man vielleicht auch wissen, dass Fachleute mit einer illegalen Nutzung von rd. 30 - 40% und mehr rechnen.
Kosten, die auf die Preise von gekaufter Software natürlich umgelegt wird.
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zum Abschluss noch ein Zitat von der Webseite der Uni München Fachbereich Jura:
Im Hinblick auf die Zahl der Delikte dominiert heute allerdings die rechtswidrige Kopie von massenhaft vertriebener Standardsoftware vor allem für die Benutzung von Personalcomputern. Die weite Verbreitung dieses Phänomens zeigt sich daran, daß in Europa pro eingesetztem Personalcomputer durchschnittlich 0,5 Computerprogramme verkauft werden.[32] Die Industrievereinigung "Business Software Alliance" schätzt den Marktanteil der illegal kopierten Software z.B. in den U.S.A. auf 40%, in Deutschland auf 76%, in Japan auf 81% und in Thailand auf 98%.[33] Der Gesamtschaden durch Softwarepiraterie ist deswegen - bei steigender Tendenz - sehr hoch.[34]
 
achh Leute - und nochwas fällt mir da ein:
wenn der Verkäufer die Programme selber gar nicht gekauft hat (was anzunehmen ist, wenn das Ding nur im Wohnzimmer benutzt hat, wie er schreibt), dann geht er doppelt Baden.
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und nochwas hab ich gefunden:
Qualle: ebenfalls Uni München, Fachbereich Jura:
Die Vertriebsformen der Softwarepiraterie haben sich dabei in den letzten Jahren stark verändert: Der in den 80er Jahren noch dominierende illegale Verkauf von Computerprogrammen ist aufgrund einer entsprechenden Verfolgungspraxis stark zurückgegangen. Inzwischen dominieren der Verkauf im sog. "Ameisen-Handel" auf Flohmärkten (der bandenmäßig betrieben und organisiert wird) sowie die Verbreitung von Raubkopien über Mailboxen (die in Deutschland zum Teil mit über 15 Telefonanschlüssen gleichzeitig online arbeiten).[37] Darüber hinaus ist die Praxis der Softwarepiraterie auch durch Händler geprägt, die in großem Umfang illegale Kopien von Standardsoftware anfertigen und verkaufen. Diese Software wird dabei häufig auch als "Zugabe" zur Hardware vertrieben.[38]
 
Zuletzt bearbeitet:
vcxvcx

--- mist -löschen geht nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
nebenbei

Die einschlägigne Vorschriften sind §§ 106, 108 UrhG.
§ 263a ist nicht anwendbar mangels entsprechender rechtspolitischer Konzeption (ZUM 1/2004 S. 31f.)
Wie auch immer. Illegal.
Bis denne.
 
Moment,
ich habe es selbst mal zu Testzwecken bei Ebay festgestellt, gleiche Produkt bei verschiedene Beschreibung einmal sozusagen s/w (TEXT) und in Farbe (mit HTML und Foto blabla..) eingestellt!!! clap Was kommt heraus, habe vierfache Gewinn bei Farbe als S/W, trotz gleiche Produkt! Man kann sozusagen bzw. feststellen, dass wir nicht farbenblind sind, aber bei Geld rausrücken leider wir noch blind sind.... :D Das ist leider wahr, wir lassen fast von bunte WERBUNG total beinflussen.. Da kann man sehr gute Beispiele nennen.....
 
Hi,

als Druckereiinhaber gebe ich Xtausend für Software aus (von den ganzen Updates ganz abgesehen). Hier bietet einer einen Wohnzimmerrechner an mit garantiert geklauter Software. Diese Leute machen die gesamte Druchvorstufe kaputt. Sie bieten dem Kunden eine Arbeit die vielleicht 7 Stunden dauert (mit allen Korrekruren usw.) für 40 Euro (auf die Krake) an.

Der Anteil solcher Leute hat sich in den letzten 5 Jahren vervielfacht.

Grüsse vom Elvis
 
was mich allerdings wundert ist, dass bei ebay 70-80 %
der rechner mit software zum "testen" versteigert wird.

(keine ahnung wie das bei den dosen ist, aber bei den macs
schaue ich schon ab und zu mal)

hat da noch keiner ärger bekommen? kopfkratz

und warum tut ebay nix dagegen?

para
 
Hi Para,

die Programme werden nicht getestet sondern einfach für lau genutzt.
Ärger bekommen die Leute in der Regel nicht.

Grüsse vom Elvis
 
Was meint ihr, soll ich meine Schuhe bei ebay versteigern, wurde zu Testzwecken auf Mount Everest bestiegen, bitte die Sohle abbürsten, bevor nochmal bestiegen wird! Wer kontrolliert das! Niemand!!Nicht zu vergessen, Ebay sind froh über jeden CCEENNT ...höhere Gebühreneinnahme (ich finds Ebay ist teuer), je mehr Gebote, desto fetter die Konten bei EBAY...
 
Original geschrieben von Elvis
Hi Para,

die Programme werden nicht getestet sondern einfach für lau genutzt.


 

das war mir auch klar.:D

ich frage mich nur, warum das so wunderbar funktioniert, obwohl ja eigentlich bekannt ist, dass das illegal ist.

para
 
Original geschrieben von mac-ape
je mehr Gebote, desto fetter die Konten bei EBAY...
 

stimmt natürlich auch wieder.
das würde meine frage dann beantworten.
heißt aber auch, dass ebay gegen die eigenen richtlinien verstößt.

para
 
Hi,

ebay ist eine neutrale Verkaufsplattform. Man kann nicht verlangen dass jedes Angebot einschl. Softwarelinzensierung überprüft wird. Hierfür haftet alleine der Verkäufer.

Grüsse vom Elvis
 
Original geschrieben von Ebbi
_

Könnte ich dazu bitte eine rechtlich wasserdichte Quelle haben ?
_

ja selbstverständlich kannst Du das:

Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität

Paragraph 202a: Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen beschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
Paragraph 263a: Computerbetrug
(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ist IMHO eindeutig.

Nene, die von Dir genannten Gesetze gehören zum Briefgeheimnis und sind in diesem Kontext nicht anwendbar...

Original geschrieben von para
 

das war mir auch klar.:D

ich frage mich nur, warum das so wunderbar funktioniert, obwohl ja eigentlich bekannt ist, dass das illegal ist.

para
 

Wo kein Kläger da kein Richter ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von mac-ape
Moment,
ich habe es selbst mal zu Testzwecken bei Ebay festgestellt, gleiche Produkt bei verschiedene Beschreibung einmal sozusagen s/w (TEXT) und in Farbe (mit HTML und Foto blabla..) eingestellt!!! clap Was kommt heraus, habe vierfache Gewinn bei Farbe als S/W, trotz gleiche Produkt! Man kann sozusagen bzw. feststellen, dass wir nicht farbenblind sind, aber bei Geld rausrücken leider wir noch blind sind.... :D Das ist leider wahr, wir lassen fast von bunte WERBUNG total beinflussen.. Da kann man sehr gute Beispiele nennen.....
 

Und ich habe mal einen Cisco Router, der damals noch für 1350 Euro im Handel war für 43 Euro incl. Versandkosten ersteigert.

Beschreibung war ein Zweizeiler - kein Bild

Die große Überreschung gabs dann, als das Gerät ankam.
Hinten steckte ne WIC-Karte drin, die separat 350 Euro kostet (immer noch) :D
 
Original geschrieben von Elvis
Hi,

ebay ist eine neutrale Verkaufsplattform. Man kann nicht verlangen dass jedes Angebot einschl. Softwarelinzensierung überprüft wird. Hierfür haftet alleine der Verkäufer.

Grüsse vom Elvis
 

Das nicht, aber ebay hält da gerne dicht,
scheffeln doch selber Kohle damit.

Als ich allerdings meinen Jaguar versteigert hatte, haben Sie die Auktion rausgenommen, weil ich angeboten hatte, die SoftwareUpdates auf CD mitzuliefern.
Das verstoße gegen geltendes Recht *äääächz*
 
hallo nochmal:

Nene, die von Dir genannten Gesetze gehören zum Briefgeheimnis und sind in diesem Kontext nicht anwendbar...
Das wäre mir neu ???
Ich wil ja nicht rechthaberisch sein, aber meine Informationen sind mir in meiner Ausbildung vermittelt worden.
Bin allerdings kein Anwalt - von daher ... :D
Die einschlägigne Vorschriften sind §§ 106, 108 UrhG. ...
Das eine schließt aber nicht das andere aus.
Und wie wir alle wissen:
Auf hoher See und vor Gericht, sind wir in Gottes Hand.
 
Original geschrieben von maceis
 

Und ich habe mal einen Cisco Router, der damals noch für 1350 Euro im Handel war für 43 Euro incl. Versandkosten ersteigert.

Beschreibung war ein Zweizeiler - kein Bild

Die große Überreschung gabs dann, als das Gerät ankam.
Hinten steckte ne WIC-Karte drin, die separat 350 Euro kostet (immer noch) :D
 

Hatte auch mal so nen Glücksgriff (aber nicht bei Ebay): Airport Basisstation für 120 Euro, dabei war noch ne unerwähnte Airport Karte (die mir nichts bringt, da ich ein G4 iBook habe), die ich gleich wieder bei Ebayy reingestellt habe. Somit hat mich die Station effektiv ca. 50 Euro gekostet. Man, was war ich glücklich ...
 
Hallo,
ich verstehe die ganze aufregung nicht, die preise bei ebay sind halt zum großen teil glückssache, eine vernünftige präsentation mal vorausgesetzt.
Wenn ihr kaufen wollt nutzt am besten die "sperrmülltage", da findet sich immer was günstiges. Trotzdem hat der verkäufer bei dieser auktion glück gehabt, er hat nämlich gegen die einzige bestimmung verstoßen die ebay wirklich interessiert, indem er einen externen link in die beschreibung eingefügt hat.
Ansonsten finde ich es allerdings auch geradezu abenteuerlich was in den beschreibungen von privatverkäufern so alles drin steht ;-)
Und glaubt vor allem nicht das jeder auktionspreis auch tatsächlich bezahlt wird, gerade die privaten sagen gerne mal einem bekannten bescheid das er mal ein bischen pushen soll, dumm nur wenn der bekannte dann das höchstgebot hat. Fällt allerdings auf wenn das einer öfters macht, es gibt gute tools um die anbieter zu scannen, und dann droht sperre.
 
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