SignorPfeffer
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Da bist Du leider komplett falsch informiert, in ear Kopfhörer werden selbstverständlich zurückgenommen.
Es gibt ein BGH Urteil zu diesem Thema (BGH, Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16).
Seitdem ist klar gestellt dass blosser Körperkontakt nicht ausreicht, wenn der Verkäufer das
Produkt desinfizieren kann gibt es auch ein Widerrufsrecht.
Als neu verkaufen darf er das Produkt sowieso nicht.
Hast du da mal einen Link, wo das Urteil auf tatsächliche Hygiene-Artikel bezogen wird? In der Urteilsbegründung wird ja explizit erwähnt, dass eine Matratze nicht unter die Hygiene-Artikel fällt. Das sehe ich bei etwas, das man sich in eine Körperöffnung steckt, dann schon etwas anders.