Gesellschaft Der Macuser-Bar Politik Thread ...

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Es besteht eine Beförderungspflicht. Linienbusse sind auf verschmutztes Schuhwerk eingerichtet; die können das ab. Und Schulbusse sind hierzulande ja ebenfalls zumeist ältere Linienfahrzeuge.
Die hast dem Linienkonzessionsträger nicht die Hölle heißgemacht? So, dass dieser dem Fahrleistungserbringer die Hölle heißmacht?
Dass der Busfahrer nur saubere Kinder mitnimmt, halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Ralle merkt grade selbst, dass er sich als Helikopterpapi geoutet hat.

Was die Regenbekleidung angeht, klar hatten die Kinder welche, nur der Schlamm an den Schuhen hat den Busfahrer nicht gefallen.
Das Kind braucht den Busfahrer nicht, wenn es seinen Schulweg mit dem Fahrrad macht.
 
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nur der Schlamm an den Schuhen hat den Busfahrer nicht gefallen.
Neben der Beförderungspflicht durch den Linienverkehrsträger: Der Schulträger bzw. die Kommune hat auch eine Wegesicherungspflicht. Das betrifft nachgerade auch den Weg zwischen Schule und Haltestelle.
 
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Also nicht in einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Dann ist aber immer noch ein Gespräch mit dem Schulträger vonnöten, der das Verkehrsunternehmen beauftragt hat, die Schulbusleistungen durchzuführen.
Die unzureichende Wegesituation dürfte ja bekannt sein. Der den Schulbus Bereitstellende kann also nicht überrascht sein.
 
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Neben der Beförderungspflicht durch den Linienverkehrsträger: Der Schulträger bzw. die Kommune hat auch eine Wegesicherungspflicht. Das betrifft nachgerade auch den Weg zwischen Schule und Haltestelle.

Falsch, aber nicht im Außengebiet!
 
Also nicht in einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Dann ist aber immer noch ein Gespräch mit dem Schulträger vonnöten, der das Verkehrsunternehmen beauftragt hat, die Schulbusleistungen durchzuführen.

Davon abgesehen wird der Schulbus zeitweise zum öffentlichen Verkehrmittel und das ist auch gut so.
 
Davon abgesehen wird der Schulbus zeitweise zum öffentlichen Verkehrmittel
Nein.
Entweder öffentlicher »Linienbus« (jeder darf mit, der sein Fahrentgelt bezahlt) oder nichtöffentlicher »Schulbus« (nur Schüler und deren bestallte Begleiter dürfen mit; oranges Hänsel&Gretel-Schild vorne und hinten). Die fahren nach unterschiedlichen Regeln des PBefG.

Nur weil ein Bus morgens überwiegend oder auch ausschließlich mit Schülern befüllt ist, macht ihn nicht zum Schulbus.
 
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Nein.
Entweder öffentlicher »Linienbus« (jeder darf mit, der sein Fahrentgelt bezahlt) oder nichtöffentlicher »Schulbus« (nur Schüler und deren bestallte Begleiter dürfen mit; oranges Hänsel&Gretel-Schild vorne und hinten). Die fahren nach unterschiedlichen Regeln des PBefG.

Ja!

Der Bus wird wenn die Kinder in der Schule sind zum Linienverkehr.
 
Niemals würde ich behaupten das der Ölwechsel einen Stundenlohn dieser Art Rechtfertigen würde.
Es gibt gerecht und ungerechte Bezahlung.
 
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Der Bus wird wenn die Kinder in der Schule sind zum Linienverkehr.
Na und? Dann endet ein Fahrt. Und eine andere beginnt. Sie geht aber verkehrsrechtlich nicht nahtlos ineinander über.
Dem Schulträger geht es auch nichts an, als was der Fahrzeugbetreiber nach dem Dienst in Funktion eines Schulbusses sein Fahrzeug danach benutzt.

Der Ansprechpartner wegen der Beförderungsverweigerung ist dann nur jeweils ein anderer.
 
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Manchmal kostet der Friseur auch schon bis zu
20€. Frauen gerne mehr, da ist ja auch schon das Ohrenbluten und die Sonderbehandlungen
mit drin :rotfl:
 
Ne, Bananen auch nicht. Aber momentmal, die Kinder sind doch sicherlich gar nicht mehr in der DDR aufgewachsen. :crack:

Bananen gabs unterm Ladentisch!
Bzw. wenn du eine ärztliche Bescheinigung hattest du im Großmarkt Bananen bekommen für die Kinder.
Was das für eine Erkrankung war weis ich nicht mehr.
 

Nee das war Quatsch, Bananen waren nicht immer verfügbar. Vortritt bei den Lieferungen hatten vor allem städtische gegenüber ländlichen Regionen, und Kinder mit einer bestimmten Erkrankung bekamen die auch.
 
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