yellowduck
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Es ist auch schon in vielen Häusern eingebrochen worden, in denen NAS betrieben wurden und in dem kein Borland lebte...
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Mag sein, aber dann Liefer doch mal Gegenargumente.Genau diese „Argumente“ kamen/kommen immer wieder, wenn Datenschutz unbequem oder teuer wird.
Dann kann man auch irgendwann mit dem Argument „unwahrscheinlich, dass genau darauf jemand stößt“ gleich alles gläsern machen, bis hin zu Patientendaten.
Wie gesagt. Verschlüsselt. Halbgott reicht mir auchDu bist also nicht der Admin?
Dann besser doch NAS zuhause, da bin ich Gott Und nur Gott hat uneingeschränkt Zugriff auf alles
Bei dem iCloud – Hack wird man das schon sicherlich zuordnen können, aber stimmt schon; der Aufwand ist schon hoch.Das ist genau der Punkt. Wer würde sich in solch kleinen Fällen die Arbeit machen, es mir beweisen zu wollen. Und wie würde dieser Mensch/diese Institution es anstellen? In Cupertino um Freigabe eines Backups meiner Cloud bitten (das eventuell gar nicht mehr vorhanden ist, weil die Cloud natürlich längst gelöscht wurde nach dem Datenleak) und dieses dann durchforsten? Mit welchem Recht? Wer würde diesen Aufwand betreiben, um dem kleinen Krauter yellowduck nachweisen zu können, dass er Kluftingers Daten in der Cloud hatte, um so eine Strafe über ein paar Tauend Euro aussprechen zu können?
Ich stecke nicht nur durch diesen Thread alles andere als bedingt in diesem Thema drin. Und damit gehöre ich sicherlich zu einer Minderheit. Ich könnte dir aus dem Stand dutzende Klein- und mittelständische Betriebe nennen, die überhaupt nichts mit der DSGVO am Hut haben und z. B. noch nie von zu führenden Verzeichnissen und anderen Vorgaben gehört haben, geschweige denn diese umsetzen. Ich kenne große Unternehmen mit Hunderten Mitarbeitern, die inzwischen mal eine kopierte Datenschutzerklärung auf der Webseite haben und denken, damit ist das Thema erledigt (sic!)Das soll andere davor bewahren, dass jemand wie Du (der offensichtlich in dem Thema nur sehr bedingt drinsteckt) einfach mal Entscheidungen trifft, ohne dafür später einzustehen.
stimmt alles. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und da die meisten Kunden und Unternehmer keinerlei Ahnung von der DSGVO haben, passsiert auch wenig.@lisanet Sorry ja, deinen Post hatte ich vergessen. Aber gut - selbst wenn die Ausnahmeregelung auf Ein-Personen-Nebengewerbler mit wenigen Kunden nicht gelten sollte - im Falle eines Falles ist ein solches Verzeichnis doch auch relativ schnell erstellt und kann vorgelegt werden.
Ich stecke nicht nur durch diesen Thread alles andere als bedingt in diesem Thema drin. Und damit gehöre ich sicherlich zu einer Minderheit. Ich könnte dir aus dem Stand dutzende Klein- und mittelständische Betriebe nennen, die überhaupt nichts mit der DSGVO am Hut haben und z. B. noch nie von zu führenden Verzeichnissen und anderen Vorgaben gehört haben, geschweige denn diese umsetzen. Ich kenne große Unternehmen mit Hunderten Mitarbeitern, die inzwischen mal eine kopierte Datenschutzerklärung auf der Webseite haben und denken, damit ist das Thema erledigt (sic!)
Ja, das würde ich nicht anzweifeln, ist vermutlich die Realität.Ich stecke nicht nur durch diesen Thread alles andere als bedingt in diesem Thema drin. Und damit gehöre ich sicherlich zu einer Minderheit. Ich könnte dir aus dem Stand dutzende Klein- und mittelständische Betriebe nennen, die überhaupt nichts mit der DSGVO am Hut haben und z. B. noch nie von zu führenden Verzeichnissen und anderen Vorgaben gehört haben, geschweige denn diese umsetzen. Ich kenne große Unternehmen mit Hunderten Mitarbeitern, die inzwischen mal eine kopierte Datenschutzerklärung auf der Webseite haben und denken, damit ist das Thema erledigt (sic!)
Man sollte auch erwähnen, dass die DSGVO trotz aller Mängel auch ein Leuchtturm-Projekt in anderen Ländern ist. Firmen aus den USA, die auch in Europa anbieten wollen, müssen sich hier an die DSGVO halten und überlegen sich mehrmals, ob sie in Europa und USA unterschiedliche Datenschutzstandards fahren wollen oder ob sie einfach überall einheitlich unterwegs sind, und damit ist die DSGVO das Mindestmaß.DSGVO im Grunde eine gute Sache ist, die aber leider grottenschlecht und völlig realitätsfremd umgesetzt wurde.
Na jetzt mal keine Korinthen kacken, @WollFuchs... und ihre Mail-Adresse somit automatisch in Herrn Müllers Outlook gespeichert wurde. Worum sich Herr Müller aber einen Dreck scherte ...
Na jetzt mal keine Korinthen kacken, @WollFuchs
Ich korrigiere mich: "... und ihre Mail-Adresse somit automatisch in Herrn Müllers Outlook gespeichert wurde, dessen Kontakte er regelmäßig mit seinem Google-Konto synchronisierte. Außerdem pflegte er die Angewohnheit, Angebotsanfragen per Mail auszudrucken und in einem Ordner abzuheften."
Müller und Klabuster kamen mir einfach so aus den Fingern geflossen, ist doch latte.
Fakt ist: Wir alle so "Daten streu" und 'nen Unternehmer kannst du hopps gehen lassen, weil er mitunter seine Kommunikation falsch speichert und oft noch nicht einmal weiß, dass er gegen das Gesetz handelt.