DashCam mit Akku-Betrieb gesucht?

Da sind wir uns einig, deine Dashcam wird aber keinen Akku haben, die hat auch einen Capacitor um wenn die Zündung aus ist die Datei noch abspeichern zu können.
Ich rate dem TE nur von der Idee ab, sich da eine Cam mit Akku hinzuhängen. Und da er keine Kabel rumfliegen haben möchte, habe ich ihm meine Umsetzung für eine fast unsichtbare Montage geschildert.
 
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Hi

hab ich ja auch anfangs schon geschrieben, dass er hier schlechte Karten hat.
Zudem das zusätzliche Gewicht wegen dem Akku .... muss alles nicht sein .... und Kabel sauber verlegen, da muß man sich halt nur ein paar Gedanken darüber machen .... gibt immer zufriedenstellende Möglichkeiten


Gruß yew
 
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.... übrigens .... von der Polizei kam keine Anmerkung, dass der Einsatz und die Aufnahme der dashcam unzulässig wäre
Meine Erfahrung:
Wurde auf der Autobahn durch einen Idioten im BMW genötigt und gefährlich ausgebremst. Hab ja ne Dashcam, dachte ich. Also ab zur nächsten Polizeistation. Dort meinte man nur, dass man das nicht sehen will, ich dürfe ja eh den Verkehr nicht aufnehmen. Andernfalls würde man gegen mich ermitteln müssen.
Täter fährt weiter, Opfer wird zum Täter erklärt. Wunderbar. Inzwischen hat mein Auto keine Dashcam mehr.
 
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@noodyn

.... denke, deine Vorgehensweise war falsch

Nicht mit der Aufnahme zur Polizei gehen und damit eine Anzeige starten, sondern erst anzeigen und wenn die Polizei fragen würde, ob du es beweisen kannst, erst dann das Beweismittel der Aufnahme der dashcam erwähnen.

Bei dir kam es ja lediglich zu einer Gefährdung, aber zu keinem Schaden.

Wenn jeder mit dashcam und solchen Aufnahmen zur Polizei fahren würde und aufgrund Aufnahmen von gefährlichen Situationen eine Anzeige machen würde, dann ist das klar, dass die Polizei die Aufnahmen nicht sehen will ...... dieses Vorgehen geht meiner Ansicht ja Richtung "private" Polizei.
Ich denke, du verstehst, was ich damit ausdrücken will.


Aber wie bereits erwähnt, die Versicherungen sind froh, auf Aufnahmen der dashcam zurück greifen zu können, wenn ein Schaden vorliegt. Nur so kann die Schadensregulierung eindeutig abgewickelt werden ..... und auch die Polizei greift auf Aufnahmen zurück .... aber nur, wenn sie die selber anfordert.

Sachschaden ist eine Sache, aber wenn dann es Verletzte oder sogar Tote gibt, da kann auch die Polizei die Augen nicht verschließen


Gruß yew
 
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"Nicht sehen wollen" ist ja eine Sache, hier die Lage zu verdrehen und das Opfer zum Täter zu erklären eine ganz andere. Es kam zu keinem Schaden? Weil ich in letzter Sekunde ausweichen konnte, bin dann sofort auf den Randstreifen, habe gezittert wie Laub. Das einfach runterzuspielen nach dem Motto "ist ja nix passiert" halte ich für fragwürdig.
 
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Die Dashcam ist auf jeden Fall immer super, um bei einem Unfall mit Fahrerflucht auch ein passendes Kennzeichen dokumentieren zu können. Für die Anzeige reicht das auch aus. Die Polizei fordert sowieso selbst an und die Versicherungen interessiert nicht, was die Polizei sagt, zumindest wenn man denen das Video zur Verfügung stellt.
 
"Nicht sehen wollen" ist ja eine Sache, hier die Lage zu verdrehen und das Opfer zum Täter zu erklären eine ganz andere. Es kam zu keinem Schaden? Weil ich in letzter Sekunde ausweichen konnte, bin dann sofort auf den Randstreifen, habe gezittert wie Laub. Das einfach runterzuspielen nach dem Motto "ist ja nix passiert" halte ich für fragwürdig.
Ich möchte nicht wissen mit wieviel Kinkerlitzchen (damit meine ich jetzt nicht Deinen Vorfall - ich war nicht dabei und kann das nicht bewerten, aber habe das auch schon erlebt und kann den Schreck gut nachvollziehen) sich die Polizei rumschlagen muss. Daher kann ich die Haltung ohne Personen/Sachschäden auch nachvollziehen.
Nichtsdestotrotz hättest trotzdem eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und/oder Gefährdung o.ä. stellen können
Im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage und dann entscheidet das Gericht, ob die Aufnahme zugelassen wird.
 
Das schizophrene in der Rechtsprechung in D war ja, dass Du Dich mit einer DashCam (die in Russland wohl mittlerweile jedes Auto hat, weil die Versicherung dort IMMER danach fragt…) strafbar machst, aber gleichzeitig mit Deiner Digitalkamera kritische Verkehrsszenen aufzeichnen darfst.

Ich habe einen stark alkoholisierten, Schlangenlinien fahrenden Autofahrer vor mir gehabt und die Szene gefilmt (ca. 30 sec) . Ein entgegen kommendenes Auto konnte einen Unfall nur vermeiden, weil es auf die Bankette auswich, ich habe Anzeige erstattet und nebenbei erwähnt, dass ich die Szene auf Video habe. Die erste Reaktion: DashCams sind in D nicht erlaubt (das ist 6 Jahre her), meine Erwiderung: keine DashCam sondern meine DigitalKamerav verdutzte die Beamten, im späteren Prozess wurde der Autofahrer verurteilt (beinahe 3 ‰, er wurde später noch aufgegriffen) das Video als Beweis zugelassen, von einer Anzeige war zu keinem Zeitpunkt mehr die Rede! Die Begründung: Keine automatische Aufnahme…
 
Hi

dashcam ist grundsätzlich in D nicht verboten .... geht ja nur um die automatische Aufnahme und da wird ja heftig diskutiert, ob dies rechtens ist oder nicht ..... aber ich kann doch nicht erst bei Gefahr auf den Aufnahmeknopf drücken ..... denn da sind wir ja wieder beim nächsten Thema ..... Benutzung elektronischer Geräte während der Fahrt

.... Handy am Steuer ist ja sowieso nicht erlaubt .... nicht mal das in die Hand nehmen, um es an einen anderen Platz zu legen .... so die deutsche Rechtslage

.... und wenn Gefahr besteht, dann hab ich bestimmt was anderes zu tun, als den Aufnahmeknopf zu suchen


Gruß yew
 
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Touchscreens im auto mit wischen, Gestensteuerung und ähnlichem Blödsinn sind aber erlaubt. Das ist der Schwachsinn daran. Knöpfe, Schalter und Regler sind blind zu bedienen.
 
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Hi

im Auto die Bedienelemente / Schalter zu betätigen, dazu sagt der Gesetzgeber nicht, dass dies verboten wäre .... aber wenn ich mir z.B. ansehe ....

- beim Hyundai i10 ist der Schalter für die Lenkradheizung so blöd unter dem Lenkrad versteckt, dass man keine freie Sicht drauf hat. Hab jetzt hier zumindest einen Silikonpuffer auf den Schalter geklebt, dass man ihn zumindest erfühlen kann

- beim Kadjar sind die Schalter für die Sitzheizung so blöd in der Mittelarmkonsole verbaut. Man kann sie zwar ertasten, aber man muß wirklich nach unten blicken, um zu sehen, ob und auf welcher Stufe die Heizung eingeschaltet ist. In der Amaturentafel gibt es dazu überhaupt keine Kontrollanzeige

Oft muß man sich wirklich die Frage stellen, wo die Designer und Fahrzeughersteller ihr Hirn gepachtet haben um teilweise so einen Blödsinn zu fabrizieren.

Handy ..... iPhone .... Homebutten länger drücken und über Siri eine Telefonnummer anwählen. Ein Knopfdruck und Sprachbefehl .... und man muß nicht mal auf das Handy schauen, aber das ist eine Bedienung und nicht zulässig.

Der vorherige Absatz trifft auch mitunter auf diejenigen zu, die die Gesetze erlassen haben


.... ok .... hat jetzt mit dem ursprünglichen Thema nichts zu tun, musste aber mal raus


Gruß yew
 
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Na ja, oftmals werden bestimmte Sachen erst später eingebaut.
Der Hyundai wird ja im Ankunfthafen noch einmal für den passenden Markt vorbereitet.
 
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