DashCam mit Akku-Betrieb gesucht?

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Hallo zusammen,

ich weiß nicht ganz, ob ich hier im Board richtig bin!? Wenn nicht, bitte verschieben,
oder zur Not löschen.

Ich suche eine möglichst kleine DashCam für mein Auto, welche über Akku betreiben
wird. Ich mag Kabel nicht und schon gar nicht im Auto rumfliegen. Alles zerlegen und
die Kabel verstecken möchte ich auch nicht. Daher die Suche nach einer drahtlosen
Lösung.

Eigene Recherchen erbrachten zwar einige DashCams, die als „Akku“ bezeichnet
wurden, die am Ende aber doch lange Kabel besaßen …

Danke Euch.
 
Hi

wenn du eine dash-cam nur für Akku-Betrieb suchst .... denke, da wirst du schlechte Karten haben.
Dash-cams sind eher so ausgelegt, dass sie mit der Bordspannung des Fahrzeugs versorgt werden.

Wenn du richtig mobile cams suchst, dann eher so was die die GoPro ..... und so was fällt in die Kategorie "Action-cams" .... und die haben einen großen Akku eingebaut, der sich auch bei Bedarf wechseln lässt, was in der Regel bei Dash-cams nicht geht, da die kleinen Akkus oft auf der Platine verlötet sind oder man das Gehäuse erst halbwegs zerlegen muß.


Gruß yew
 
Eine Dashcam zeichnet kontinuierlich in den RAM auf; beim Auslsöen werden die letzten 30s +x auf der Karte gespeichert.
Das geht nicht ohne dauerhafte Stromversorgung btw. ständiges Akkuwechseln (weshalb das niemand so anbietet).
:(
 
Und eine GoPro oder sowas wäre unzulässig.
 
Wo liegt der Unterschied?

Hi

die GoPro oder andere Action-cams speichern kontinuierlich auf, bis die Speicherkarte voll ist.

Bei einer dash-cam hat man zwar auch eine "kontinuierliche" Aufnahme, meist in Segmenten von 3 oder 5 Minuten, je nachdem, was die Kamera erlaubt, aber wenn die Speicherkarte voll wird, werden automatisch die ältesten Aufnahmen überschrieben, außer sie wurden "geschützt, weil der Bewegungssensor der Kamera eine stärkere Erschütterung erkannt hat .... z.B. im Falle eines Unfalls.

Der Bewegungssensor kann aber auch schon Aufnahmen schützen, weil man evtl in ein Schlagloch gefahren ist oder ein Teil auf der Straße überfahren hat.

Weil die Aufnahmen also mit der Zeit automatisch überschrieben werden, findet auch keine dauerhafte Datenspeicherung statt.



Gruß yew
 
Der TE hat nicht geschrieben in welchem Land er die »DashCam« benutzen will. Die Insta360 GO 2 nutze ich manchmal im Auto, als »DashCam« im eigentlichen Sinn ist sie nicht sonderlich brauchbar, meine Meinung.
 
Hi

die GoPro oder andere Action-cams speichern kontinuierlich auf, bis die Speicherkarte voll ist.

Bei einer dash-cam hat man zwar auch eine "kontinuierliche" Aufnahme, meist in Segmenten von 3 oder 5 Minuten, je nachdem, was die Kamera erlaubt, aber wenn die Speicherkarte voll wird, werden automatisch die ältesten Aufnahmen überschrieben, außer sie wurden "geschützt, weil der Bewegungssensor der Kamera eine stärkere Erschütterung erkannt hat .... z.B. im Falle eines Unfalls.

Der Bewegungssensor kann aber auch schon Aufnahmen schützen, weil man evtl in ein Schlagloch gefahren ist oder ein Teil auf der Straße überfahren hat.

Weil die Aufnahmen also mit der Zeit automatisch überschrieben werden, findet auch keine dauerhafte Datenspeicherung statt.



Gruß yew
Danke
Gibt es dazu irgendwo Info/Link bzgl Rechtssprechung/Gesetz oder ist da nur abgeleitet aus der DSGVO?
 
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Wenn man genauer hinschaut ist m.E. die Verwendung einer Dashcam im Stassenverkehr nicht strafbar. Strafbar ist es, wenn man die Daten z.B. bei YouTube veröffentlicht und damit auch z.B. die Nummernschilder oder Personen, die aufgenommen wurden.
Und es ist auch nicht sicher, ob denn diese Aufzeichnungen in einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden. Das hängt von der jeweiligen Situation ab...

Aber nochmals: ich glaube nicht, dass die Verwendung eine Dashcam strafbar ist.
 
Es muss ja nicht alles strafbar sein, es kann ja auch "nur" ordnungswidrig sein, um nicht erlaubt zu sein. 😉
 
Wenn man genauer hinschaut ist m.E. die Verwendung einer Dashcam im Stassenverkehr nicht strafbar. Strafbar ist es, wenn man die Daten z.B. bei YouTube veröffentlicht und damit auch z.B. die Nummernschilder oder Personen, die aufgenommen wurden.
Und es ist auch nicht sicher, ob denn diese Aufzeichnungen in einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden. Das hängt von der jeweiligen Situation ab...

Aber nochmals: ich glaube nicht, dass die Verwendung eine Dashcam strafbar ist.
Es ist bei einer Daueraufzeichung und ohne relevanten Grund und Zweck bzw. nicht kurz und anlassbezogen aber ein Verstoß gegen die DSGVO,
weil du bei einem Auto oder Fahrrad deine Mitbürger nicht durch bsw. Schilder darüber informieren kannst, dass gefilmt wird.
 
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Wenn man genauer hinschaut ist m.E. die Verwendung einer Dashcam im Stassenverkehr nicht strafbar.
Eine Daueraufzeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Gibt Ärger und kostet Geld und Nerven. Reicht das nicht? Kurz: Ist nicht erlaubt. Fertig.
 
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Interessante Primärquelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=85141&pos=0&anz=1

tl;dr:

Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)​

Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.

Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).

Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern.


Interessant fand ich auch folgenden Abschnitt aus dem Az. VI ZR 233/17:
Das Kernproblem der datenschutzrechtlichen Beurteilung liege bei den Aufnahmen ohne Unfallgeschehen. Zwar sei das Sensibilitätsniveau der Daten ohne Unfallgeschehen in seiner Erheblichkeit umstritten, denn es dürfte sich überwiegend um Informationen aus der Sozialsphäre handeln, Namen von Passanten seien kaum ermittelbar und ein Fahrzeug lasse sich nur dem Halter, nicht dem Fahrer zu-ordnen. Die Ergiebigkeit einer Datenauswertung ohne Unfallereignis sei somit gering.
 
Hi
hatte schon den Fall, dass die Polizei selber eine Anzeige in der Zeitung geschaltet hat, weil sie selbst bei einem Einsatz von der Straße gedrängt worden sind, weil ein Fahrer vom Gegenverkehr meinte, er müsste unbedingt noch überholen.

Die Polizeistation hat dankend die Aufnahme der Dashcam angenommen, weil ich zufällig gesehen hatte, wie sie bei ihrem Einsatz auf die Bundesstraße eingebogen sind und so den ganzen Gegenverkehr bis zum Einsatzort der Polizei aufgenommen hatte.

Auch die Versicherungen sind dankbar, wenn die Lage bei einem Unfall eindeutig zu klären ist und begrüßen den Einsatz einer dashcam bei einem Unfall.

Wenn jetzt nur eine Aufnahme gestartet wird, wenn's schon gekracht hat, dann ist es doch schon längst zu spät, weil sich die ganze Unfallentwicklung nicht mehr eindeutig rekonstruieren lässt.


.... übrigens .... von der Polizei kam keine Anmerkung, dass der Einsatz und die Aufnahme der dashcam unzulässig wäre



Gruß yew
 
Dass die Aufnahme verwertet werden kann, heißt ja eben nicht, dass die Aufnahme auch erlaubt war.
 
Dass die Aufnahme verwertet werden kann, heißt ja eben nicht, dass die Aufnahme auch erlaubt war.
Eben.
Bekannter hier hatte letztens auch seinen Autoauffahrunfall zu seinen Gunsten polizeilich klären lassen,
als die beiden Mädels ihm reingerauscht waren. Er war alleine mit Dashcam im Auto, die Mädels zu Zweit.
Und sie beteuerten er habe Schuld – er fragte dann einen Polizisten, ob er das Video von Hergang mal vorbeibringen solle.
So zieht man dann exakt die relevante Aufnahme auf einen Stick o.ä. und bringt die hin usw.
Und halt nicht die Cam/Speichereinheit mit den evtl. Strassen-Aufnahmen von anno-dazu-mal.
 
Eine Dashcam mit Akku ist nicht ideal, da es da vorne direkt hinter der Frontscheibe schon richtig richtig heiss werden kann im Sommer. Wenn das Auto mal ein paar Stunden irgendwo parkt und du vergisst die Dashcam mitzunehmen kann das böse enden. Ich hatte ähnliches mal versucht, indem ich eine Powerbank in der Brillenablage verstaut habe, aber selbst das Fach wurde so heiss, dass mir das zu heikel war.
Da ich auch keine Kabel/Saugnäpfe sehen mag und eine unauffällige Dashcam bevorzuge, habe ich es folgendermaßen gelöst: ich habe in eine Mobius Actioncam, die man softwaremäßig zur Dashcam umfunktionieren kann, einen Supercapacitor anstelle des Akkus eingebaut. Diese habe ich mit so einer Klammer-/Stativhalterung am Steg zwischen Scheibe und Spiegel befestigt, so dass die Halterung schonmal versteckt ist. Dann habe ich mit einem 12 Volt auf 5 Volt USB-Konverter mir den Strom an der Dachkonsole vom abblendbaren Rückspiegel abgezwackt, somit ist gewährleistet, dass die Dashcam angeht wenn ich das Auto starte, und natürlich ausgeht wenn ich die Zündung ausmache. Den Konverter habe ich vorne unter dem Dachhimmel versteckt. Den Strom abzuzwacken ist das einzig knifflige bei der ganzen Sache.
 
@usls1

.... also ..... dashcams sind dafür ausgelegt, dass man sie im Auto einsetzt und auch dort belässt.
Ich nehme meine nur beim Scheiben reinigen ab. Ansonsten ist sie Sommer wie Winter immer dran .... und meine ist jetzt seit ca Mitte 2016 im Einsatz und funktioniert immer noch

Gruß yew
 
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