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SGAbi2007
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Inkasso würde ich mir erst mal schneken, investier das Geld lieber mal in eine Rechtsberatung, da es ja doch eine komplexere Rechtslage ist. Bei Bedarf hätte ich da auch einen sehr guten Anwalt spezialisiert auf Wirtschaftsrecht an der Hand...
Was du auch machen kannst - da dir die weitere Geschäftsbeziehung ja nicht am Herzen liegt - ist:
Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wenn ihm das zugeht und er nicht widerspricht wird der Betrag sofort vollstreckbar und das Eintreiben ist erst mal nicht mehr deine Aufgabe.
Welche Rechtsform hat der gute Herr bzw. seine Firma denn? Wenn er eine OHG/BGBGes ist, haftet er mit seinem Privatvermögen, man kann also auch das Konto pfänden.
Ist es eine Kapitalgesellschaft? - Dann schau dir im Handelsregister die letzte veröffentlichte Bilanz an, damit kannst du abschätzen, wie es um den Laden steht. Davon ist ja maßgeblich deine Chance auf Zahlung abhängig, wenn die Gesellschaft haftungsbeschränkt ist.
Sry. für den wenig gegliederten Text, aber das waren jetzt so meine paar abendlichen Gedanken dazu.
Was du auch machen kannst - da dir die weitere Geschäftsbeziehung ja nicht am Herzen liegt - ist:
Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wenn ihm das zugeht und er nicht widerspricht wird der Betrag sofort vollstreckbar und das Eintreiben ist erst mal nicht mehr deine Aufgabe.
Welche Rechtsform hat der gute Herr bzw. seine Firma denn? Wenn er eine OHG/BGBGes ist, haftet er mit seinem Privatvermögen, man kann also auch das Konto pfänden.
Ist es eine Kapitalgesellschaft? - Dann schau dir im Handelsregister die letzte veröffentlichte Bilanz an, damit kannst du abschätzen, wie es um den Laden steht. Davon ist ja maßgeblich deine Chance auf Zahlung abhängig, wenn die Gesellschaft haftungsbeschränkt ist.
Sry. für den wenig gegliederten Text, aber das waren jetzt so meine paar abendlichen Gedanken dazu.