Das leidige Thema, Kunde zahlt nicht

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WebX

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Ich stecke gerade in der Zwickmühle und bräuchte von euch ein wenig Beratung.
Es ist mir klar, dass Ihr nur eure Erfahrungen schildern könnt bzw. Tips und keine Rechtberatung geben könnt.
Und es ist eine ellenlange Geschichte, abkürzen lässt die sich jedoch nicht wirklich.

Firma XY betreibt einen OnlineShop, so wie der Zufall es will stoße ich auf den und merke auf den ersten Blick,
dass in dem Shop gravierende Sicherheitslücken bestehen. Dies teile ich dem Betreiber per Email mit und biete ihm an,
wenn gewünscht die Lücke zu schließen. Eine Antwort kommt auch sehr prompt, meine Dienste werden in Anspruch genommen
und es folgen auch immer weitere und weitere Aufträge für Nachbesserungen, Korrekturen, Erweiterungen etc.
an der bestehenden Shopsoftware.
Irgendwann macht der alte Serverbetreiber unvermittelt dicht und damit der Betrieb weiter laufen kann ziehe
ich den ganzen Shop samt Domains etc. auf meinen Server um.
Weitere Aufträge kommen immer wieder rein, die bestehende Shopsoftware wird weiter umgeschrieben damit die den
Wünschen und Anforderungen des Betreibers gerecht wird.
Der Shopbetreiber zahlt auch seine Rechnungen, manchmal mit Verzug, manchmal erst nach der Erinnerung,
aber das Geld kommt sowohl für die Programmierung und Beratung als auch für den Server rein.

Irgendwann ist jedoch der Punkt erreicht an dem die Wünsche die Möglichkeiten des alten Shops eindeutig sprengen.
Ein neuer Shop inkl. WaWi etc. muss her. Nach langen Beratungsgesprächen usw. ist die Planung und alles was dazu
gehört für den neuen Shop fertig, ich setze mich an die Programmierung und fragte Shop nach dem anvisierten Preis.
(war bei allen bisherigen Aufträgen so üblich und wir konnten uns immer auf einen für beide akzeptablen Preis einigen).
Naja die Antwort ließ jedoch auf sich irgendwie warten, auf weitere Nachfragen kam auch nie was genaues, bzw. wurde nicht geantwortet.
Ein gutes Gefühl hatte ich zwar schon an der Stelle nicht, aufgrund mehrjähriger Zusammenarbeit habe ich jedoch in guter
Hoffnung den neuen Shop soweit einsatzbereit programmiert und den gesamten Artikelbestand soweit es ging in das neue System
eingespielt, bzw. Hilfestellung geleistet wo es nicht mehr ging. Pünktlich zum anvisiertem Datum wurde auf das neue System umgeschaltet.
Da von dem Shopbetreiber immer noch nichts zu seinem Kostenrahmen zu hören war, habe ich an der Stelle erstmal
einen "Schnitt" gezogen und eine Rechnung für bereits ausgeführte Tätigkeiten ausgestellt. Das war im März 2009.
Der Shopbetreiber meldete sich auch prompt telefonisch, sagte, dass die Rechnung sehr hoch, aber angemessen sei
und hat mich gebeten die in zwei Teile aufzuteilen, weil er die zur Zeit nicht komplett bezahlen kann.
Den Wunsch habe ich ihm erfüllt und die erste Rechnung wurde zeitnah beglichen. Die zweite lies jedoch auf sich warten,
aber das hat er ja angekündigt, also habe ich mir anfangs keine Sorgen deswegen gemacht.

Weitere Wünsche mit zusätzlichen Funktionen etc. ließen auf sich jedoch nicht warten und kamen immer wieder rein.
Irgendwann habe ich auch auf seinen Wunsch einen extra Server bestellt, den er dann auch monatlich bezahlen sollte.
Was jedoch nicht kam war die Bezahlung für die zweite Rechnung, alle neue "Wünsche" wurden auch noch nicht bezahlt und
nicht mal eine Bezahlung angekündigt. Im August blieb auch die Zahlung für den Server aus.
Anfang September habe ich den Shopbetreiber an die Serverrechnung und an die zweite "Shop-Rechnung" erinnert.
Die Serverrechnung wurde zwei Wochen später bezahlt, die "Shop-Rechnung" nicht.
Er hat auch keine Email, oder sonstiges dazu geschrieben. Also habe ich ihn wieder angeschrieben, wieder keine Reaktion.
Da ich den Server und Shopbetrieb überwache kann ich gut einsehen, dass er die Mails bekommen hat und auch täglich mit dem Shopsystem arbeitet.
Also habe ich nach einer sehr langen Wartezeit eine Mahnung ausgestellt und eine Frist gesetzt. Die wurde von ihm nicht beachtet.
So wie der Zufall es wollte, mussten an dem Shop und Server einige Arbeiten durchgeführt werden, so dass er praktisch gezwungen war mich zu kontaktieren.
Das hat er auch getan, hat sich sehr weit ausgelassen, dass der Shop für Ihn zu teuer wird und so in dem Umfang nicht programmiert
werden sollte (weitere Wünsche kommen, aber immer noch???) hat jedoch versprochen in den nächsten Tagen die ersten XXXX Euro
zu überweisen und den Rest in 3 Monatsraten zu begleichen.
Die XXXX Euro ließen 2 Wochen auf sich warten, die erste Monatsrate blieb aus.
Also habe ich nach weiteren 2 Wochen eine Mahnung samt Mahngebühren und Verzugszinsen ausgestellt.
Ebenso habe ich eine Frist genannt bis wann die zu begleichen wäre.
Wieder keine Reaktion, weder als Zahlung, noch als Anruf, oder eine Email mit der Bitte um Aufschub o.Ä.
Nach einigem hin und her, weiteren Emails meinerseits, Aufforderung eine ihm gehörende Domain die grad ausläuft zu einem Domainprovider
umzuziehen hat er Anfang Dezember (und damit Monat später) weitere XXX Euro überwiesen, die jedoch nicht mal einer der Monatsraten entsprechen würden.

Die Domain hat er zwar angefangen umzuziehen, dies jedoch nicht zu ende geführt, so dass die immer noch bei mir hängt und ich
ihm damit auch für die Domain Anfang des Monats eine neue Rechnung ausstellen musste. Gleichzeitig mit der Rechnung musste ich auch eine weitere Mahnung
für den Server ausstellen, weil der schon wieder nicht bezahlt wurde. Beides wurde von ihm ignoriert und ich konnte weder Geldeingang, noch eine Email oder Anruf von ihm feststellen.

Nun habe ich das ganze aber satt und würde irgendwie versuchen den Kunden loszuwerden und einen Schlußstrich zu ziehen.
Das Problem dabei ist der laufende Shop, der seit dem Release im März 2009 mehr als 500.000 € Umsatz gemacht hat, der bei einer Sperrung sofort einbrechen würde.
Dazu kommt, dass alle Daten, Datenbanken usw. bei mir auf dem Server gelagert sind, es gibt kein Ladenlokal und kein anderweitiges Warenwirtschaftsystem,
sprich eine Sperrung würde das ganze "Geschäft" auf das Spiel setzen. Dem Betreiber scheint es entweder total egal zu sein, was ich jedoch eher vermute ist das er damit pockert,
dass ich es wohl nie tun würde, eben weil die ganzen Umstände kenne. An dreistigkeit ist der jedenfalls nicht zu überbieten.
Eine weitere Mahnung für die Serverkosten inkl. Frist und Androhung einer Sperrung ist heute raus. Aber kann ich die Sperrung wirklich durchziehen,
ohne dass mir dann Umsatzausfall in Rechnung gestellt wird? Kann ich den Shop in einigen Teilen der Funktionalität einschränken bis die volle Rechnungssumme bezahlt wird?
Was momentan fehlt sind ca. 30% der Rechnungssumme die jedoch Beratung, Datenaufbereitung, Datenexport und Import und alle Arbeiten drumherum noch beinhaltet.
Sprich wenn man das abzieht, dann sind ca. 50-60% der Shopfunktionalität nicht bezahlt, werden jedoch seit nun fast einem Jahr voll benutzt.



PS: Sorry ist eine sehr lange Geschichte geworden, aber vielleicht hat ja jemand Lust die durchzulesen. Eventuelle Tippfehler seien mir aufgrund der späteren Stunde zu verzeihen :)
 
worst case:

Er kann jederzeit seine Domain von Deinem Server abziehen, also eine KK für seine Domain stellen.

Kann ja sein das er schon irgendwo anders ein neuen Shop installiert hat und er nimmt die Domain und betreibt sein Business weiter, schlimmstenfalls sogar unter einem anderen Inhabernamen und Du siehst keinen Penny.

Zumindest sieht es danach aus. :-(

Ich würde sofort einen Anwalt kontaktieren und mit ihm die weitere Vorgehensweise strategisch vorbereiten.

Zuweilen kannst Du folgendes Druckmittel einsetzen.
Ich kenne jetzt deine AGB's nicht, aber wenn Du zu Beispiel einen Punkt dort hast, wie 99% Servererreichbarkeit, dann fahr die Domain runter und warte ab was passiert, ob er reagiert.

99% von 365 Tage bedeutet, bei 3.65 Tage kann er Dir nichts, weil das so in deinen AGB's verankert ist. Darüber hinaus kann er Dich allerdings regresspflichtig machen, obwohl er Schulden bei Dir hat.

Frage mich was das für ein Business ist in 7Monaten 500.000.- Umsatz und nicht zahlen können.

viel Glück dennoch
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein wirklich schwieriger Fall. Dass das ohne anwaltliche Hilfe geht, ist für mich schwer vorstellbar.
Der Kunde scheint sehr kommunikationsresistent zu sein - dumm kann er aber nicht sein, also würde ich aufpassen ihm keinen Anfgriffspunkt zu liefern wegen Schadenersatz.

Ergo: als erste Amtshandlung würde ich alle Features ausbauen oder lahmlegen, die ihm als Betreiber Arbeit abnehmen. Der Kunde sollte nichts merken, er aber sollte anfangen vor Arbeit zu ko*zen. (Keine Mails mehr per pop/imap sonder nur noch passiven Web-Zugriff, keine Statistiken mehr, neue Bestellungen einsehbar in phpadmin, Backup auch nur noch per phpadmin, ... lauter eklige Seitenhiebe die ätzend aufwendig sind, aber dem Betrieb ermöglichen.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Nein, seine Rendite ist nicht wie bei Buch.de, sondern deutlich höher.

Wenn er einfach vom Server abzieht und sich irgendwo einen anderen Shop installiert und aufbaut, dann wäre es mir schon zu 80% recht. Kann ich mir jedoch kaum vorstellen, dass es so schnell ohne größeren Aufwand geht, weil der jetzige Shop eben alle seine Vorgänge abwickelt, vom Auftragseingang über Packschein, Lieferschein, Rechnung, Versandaufkleber, Sendungsverfolgung bis zum Kundenkonto etc. Wie gesagt, alles was mit dem Betrieb zusammenhängt ist entweder im Shopsystem, oder wird halt ausgedruckt. Selbst die Handscanner im Lager, die für die Kommissionierung und Bestandsaufnahme benutzt werden, tauschen ihre Daten mit dem Shop aus.
Daher ist es für mich unvorstellbar wie man so arrogant sein kann und einfach darauf pfeifen die Rechnungen für Leistungen die das alles erst ermöglichen zu bezahlen und es nicht mal für nötig zu halten auf die Emails, Mahnungen u.Ä. zu reagieren.
 
ich hätte an deiner stelle ne routine eingebaut, die bei jeder aktion ein popup aufmacht in dem steht: "Um den vollen Funktionsumfang zu nutzen, aktivieren Sie ihre Demoversion noch heute!"

und das bei jedem button...spätestens nach dem 10 mal klicken, sollte es klingeln...

btw: hast du kein pflichtenheft ausgearbeitet?
 
Doch, das hatte ich. Das wurde von dem Betreiber auch abgenommen. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit war das Pflichtenheft jedoch nicht in der Form wie man es bei einem Neukunden machen würde, sondern in Form einer Liste die ich aus seinen Mails, Gesprächen etc. ausgearbeitet habe.
 
hmm wie schon geschrieben wurde, schalte doch sämtliche Funktionen ab, die ihm die Arbeit erleichtern, aber seinen Betrieb nicht stören und bei jedem Klick in seinem Admin Panel lässt du ein Pop-Up aufgehen, das wenn er sämtliche Rechnungen bezahlt, er den shop wieder im gewohnten Umfang nutzen kann
 
Darauf wird es wohl hinauslaufen. :(
 
oder alternativ

bewerte doch die einzelnen Features was die für ein Aufwand hatten und ordne die einzelnen Beträgen zu, die noch offen sind und wenn er Teilzahlungen in der und der Höhe macht, dann kann er die bezahlte Funktion nutzen.... Damit wäre euch beiden eher geholfen, er kann Teilzahlungen leisten und selbst wenn du ihm alles deaktivierst, kann er sich ggf. weiter auf stur stellen, weil er einen großen Betrag nicht aufbringen kann/will
 
ich würde auch eher erstmal eine Routine installieren mit einem Pop-Up zwecks Rechnungen bezahlen. aber mit einem Timer das das schließen des Pop-Up´s immer weiter verzögert.
 
...so habs ich bei meinen Demo-Versionen.
Das Pop-Up kommt immer, aber die vereinbarte Testzeit über kann man es gleich wegklickern. Dann irgendwann kommt ein Timer, der automatisch immer länger läuft.

Somit hat die Software eigentlich immer den vollen Funktionsumfang, wenn man jedoch pro Programmstart und pro Ausdruck (...gut, ein paar weitere Funktionen sind schon auch noch betroffen...) dann irgendwann ne halbe Stunde oder noch länger wartet, wird der Entscheidungsprozess des bezahlens dann doch hin und wieder beschleunigt...

Charlie
 
V... es für mich unvorstellbar wie man so arrogant sein kann und einfach darauf pfeifen die Rechnungen für Leistungen die das alles erst ermöglichen zu bezahlen und es nicht mal für nötig zu halten auf die Emails, Mahnungen u.Ä. zu reagieren.

Die Sache ist doch sehr eindeutig: Du hast eine Leistung erbracht, die bei Dir in Auftrag gegeben wurde. Du hast die Rechnung schon mehrfach angemahnt. Dadurch, dass er er schon eine vereinbarte Rate bezahlt hat, hat Dein "Kunde" ja Deine Forderungen anerkannt.

So wie Du die Dinge geschildert hast, sieht das ja künftig nicht mehr nach einer gedeihlichen Zusammenarbeit aus, sonst würde sich Dein Kunde anders verhalten.

Wenn Du für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe zum Anwalt und lasse über ihn einen Mahnbescheid beantragen. Dein Schuldner hat 14 Tage Zeit dagegen Einspruch einzulegen. Falls er das tut, landet es, wenn Du möchtest, vor dem Amtsgericht. Legt er keinen Einspruch ein, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wird diesem nicht widersprochen, ist Deine Forderung vollstreckbar.

Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du das Mahnverfahren auch selbst beim zuständigen Mahngericht beantragen. Dafür kannst Du Dir beim Amtsgericht einen entsprechenden Antrag besorgen. In Deinem Antrag brauchst Du Deine Forderungen nicht zu begründen. Das Mahngericht prüft lediglich die formale Richtigkeit. Begründen musst Du Deine Forderung erst, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird und Du die Sache vor's Amtsgericht bringst und gegen Deinen Kunden klagst. Bis dahin ist die Sache mit dem Mahnverfahren ziemlich risikolos für Dich....

Ich würde Dir nicht raten, Ihm den Shop unbrauchbar zu machen. Das könnte Deinen Kunden dazu veranlassen, gegen Dich eine Einstweilige Verfügung zu beantragen oder Dich auf Schadensersatz zu verklagen.. Wenn Du Pech hast, wird diese Einstweilige Verfügung gegen Dich erlassen und dann sitzt Du erst mal in der Tinte und die Kosten sind bei Dir, der Einstweiligen Verfügung zu widersprechen und im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen. Möglicherweise hast Du da dann ganz schlechte Karten und das Gericht wird sich wenig darum kümmern, ob Dein Kunde noch Schulden bei Dir hat! Also, lass das!

Viel Erfolg!

P.S.: Bin kein Jurist. Habe aber diese Sache auch schon mit "Kunden" hinter mir....
 
Zuletzt bearbeitet:
kam doppelt -sry.
 
Vielen Dank nochmals für die Antworten. Das hilft mir schon deutlich weiter. Wenn der Wunsch besteht, dann kann ich ja berichtet wie es weiter geht. Vorerst habe ich eine weitere Mahnung inkl. Mahnkosten und Zinsen rausgeschickt und in der Verwaltungsoberfläche Demohinweis der sich erst nach einer Zeit weglicken lässt eingebaut.
 
Ich bin für eine Übergabe an ein Inkassobüro. Es gibt welche, die haben direkt eine Kanzlei angeschlossen, was die Rechtssicherheit gewährleistet. Charmant daran finde ich, daß die immer eine saftige Gebühr aufschlagen, die sie hinterher, unabhängig davon, ob sie Deine Rechnung bezahlen oder nicht, auch einfordern. Ich meine mich an eine Höhe von fast 10% des offenen Betrags zu erinnern. Das tut weh, egal welche Marge der Kunde fährt. :D
 
Ganz schoen dreist aber kenne ich alles. Ich hab mittlerweile andere Projekte am laufen wo die Kohle ohne arbeit rein kommt. Auf die Dauer wird es dann doch zu nervig mit manchen Kunden.

Das mit den Popups its echt ne geniale und lustige Idee :)
 
Sofern das nachträgliche Unbrauchbarmachen der von Dir gelieferten Leistung nicht ausdücklich im Vertrag vereinbart wurde, solltest Du das tunlichst lassen. Sowas ist verbotene Eigenmacht und rechtswidrig, Du setzt Dich damit Schadenersatzforderungen der Gegenseite aus. Das gilt auch dann, wenn Du dem anderen die Verwaltung seiner Site vorsätzlich erschwerst. Pop-ups mit Zahlungserinnerungen sind NOCH okay, sofern dadurch die Nutzung des Hauptprogramms nicht merklich erschwert wird.

Zum weiteren Vorgehen: generell bei sowas freundliche Erinnerung - evtl. zweite Erinnerung - dann Mahnung mit Fristsetzung (§ 286 BGB vorher lesen und verstehen) - anschließend zum Anwalt. Dessen Tätigwerden ist nunmehr erforderlich, da der andere spätestens mit fruchtlosem Ablauf der Mahnung in Verzug ist, d.h. die Gegenseite muss jetzt auch Deine außergerichtlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden bezahlen. Der Anwalt wird diese in seinem weiteren Schreiben an die Gegenseite gleich mit einfordern. Gleiches gilt auch für die gerichtlichen anfallenden Kosten, wenn Klage erhoben wird.

Eine Rechtsschutzversicherung ist nie eine schlechte Idee. Bei Gewerbetreibenden muss es aber ausdrücklich eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sein, eine "normale" für Privatpersonen reicht bei gewerblichen Streitigkeiten idR nicht.

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollte vor Einschalten eines Anwalts bei der RSV eine Deckungszusage beantragt werden. Das geht normalerweise telefonisch, die sollen Dir die Zusage aufs Fax legen. Mit der spazierst Du dann zum Anwalt.

Gruß
 
Wie schaut es mit den nicht bezahlten Serverkosten aus?

Bereits mehrfach im Verzug gewesen, dann doch gezahlt. Für diesen Monat ist die Zahlung ganz ausgeblieben, erste Mahnung ist raus, zweite mit der Ankündigung einer Sperrung auch. Bis jetzt keine Reaktion von seiner Seite aus. Darf gesperrt werden, oder auch nicht?
 
Wie schaut es mit den nicht bezahlten Serverkosten aus?

Bereits mehrfach im Verzug gewesen, dann doch gezahlt. Für diesen Monat ist die Zahlung ganz ausgeblieben, erste Mahnung ist raus, zweite mit der Ankündigung einer Sperrung auch. Bis jetzt keine Reaktion von seiner Seite aus. Darf gesperrt werden, oder auch nicht?

Aus dem Bauch raus, ohne Garantie:

Bei Zahlungsrückstand von 1 Monat normalerweise noch keine sofortige Sperre verhältnismäßig.

Könnte hier anders sein, weil Gegenseite ja schon häufig im Zahlungsrückstand und erst nach wiederholter Mahnung zahlungswillig.

Eine Sperrung, die quasi als "Strafe" für zurückliegenden Ärger ausgesprochen wird oder um den anderen zur Zahlung ausstehender Raten zu zwingen, ist auch hier nicht zulässig und fällt unter verbotene Eigenmacht. Eine Sperrung rechtfertigt sich, wenn überhaupt, nur daraus, daß der Sperrende für die Zukunft befürchten muss, auch für zukünftige Leistungen nicht bezahlt zu werden. Ausstehende Leistungen der Vergangenheit müssen zumindest offiziell immer nur gerichtlich verfolgt werden, nie durch etwas, was den Geruch der "Selbstjustiz" hat. Klingt haarspalterisch, ist aber so.

Die Einzelheiten Deines Falls kann letztlich nur ein Anwalt zuverlässig beurteilen. Mach Dich bei der RA-Kammer nach einem Anwalt schlau, der in Internetrecht fit ist, ruf an und frag nach einer Erstberatung und deren Preis. Kalkuliere um die 100 bis 200 Euro für selbige ein.

Alternativ: Abgabe an das bereits o.g. Inkassobüro Deiner Wahl. Es stimmt, daß diese fröhlich eigene Gebühren draufschlagen, und zwar MEHR als 10 %. Nachteil für Dich: Ein Abtreten der Forderung muß normalerweise vertraglich festgelegt sein, sonst muß die Gegenseite der Forderungsabtretung zustimmen. Falls eine Abtretung möglich ist, musst du zwingend damit rechnen, daß Dir das Inkassobüro Deine Forderung nur für deutlich weniger als 100 % abkauft. Meines Wissens sind 60 % der Forderung als Kaufpreis für dieselbe nicht unüblich.

Du kannst ein Inkassounternehmen natürlich auch nur klassisch das Inkasso machen lassen, also den Forderungseinzug, ohne die Forderung gleich ganz zu verkaufen. Auch hier langen die Inkassobüros aber gebührentechnisch kräftig zu; ich würde einen guten Anwalt bevorzugen.

Gruß
 
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