Darf ich ein Gewerbe anmelden? GbR

Joanna

Joanna

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
06.06.2005
Beiträge
123
Reaktionspunkte
0
Eine Bekannte und ich machen uns im grafischen Gewerbe selbstständig. Erstmal soll das ganze unter einer GbR laufen, ohne einer Anmeldung beim Ordnungsamt, also Freiberuflich. Erst, wenn sie nächstes Jahr ihr Diplom bekommt, wollen wir ein Gewerbe anmelden. Da sie sonst jetzt schon die ganzen Beiträge zahlen müßte und eigentlich Studentin noch ist und das auch noch so lange es geht ausnutzen möchte.

Ich dagegen, arbeite in einer Druckerei und bleibe hier auch erstmal, bis das alles mal gut läuft. Gehen wir von Besten aus.

Meine Frage wäre hier: Irgendwo haben wir gelesen, dass wenn wir ein Gewerbe anmelden, wir beide das tun müssen. Sie eins und ich eins. Ist das überhaupt richtig? Ich blicke da nicht durch. Falls das so ist, dann dürte ich doch schon jetzt eins anmelden. Mich hält ja nichts davon ab. Ich habe einen Arbeitgeber, der meine Sozialbeiträge bezahlt. Oder wirkt sich das auch irgendwie auf meine Partnerin aus.

Kann mir bitte jemand aus dem Chaos mal raushelfen. DANKE

Joanna
 
Ich kann nichts genau zu Deiner Frage antworten, aber einen grossen Nachteil hat die GBR: Ihr haftet persönlich und direkt für alle Verbindlichkeiten der GBR.
Daher würde ich da auch andere Möglichkeiten prüfen.

Viel Erfolg

NeoSD
 
in dem moment, in dem ihr zusammen arbeitet und euch büro und einrichtung teilt, gemeinsam gegenüber kunden auftretet, seid ihr sowieso eine gdbr.
wenn ich recht informiert bin, ist grafik designe ein "nicht meldepflichtiges gewerbe", d.h. ihr müsst egenüber dem gewerbeamt eh nix anmelden.
zur regelung des haftungsverhältnisses zw. euch, würde ih einen gesellschaftsvertag machen, der hat aber nach aussen (kunden/lieferanten ) keine auswirkung. in der gdbr ist jedes mitglied automatisch "geschäftsführer".
 
NeoSD schrieb:
Ich kann nichts genau zu Deiner Frage antworten, aber einen grossen Nachteil hat die GBR: Ihr haftet persönlich und direkt für alle Verbindlichkeiten der GBR.
Daher würde ich da auch andere Möglichkeiten prüfen.

Viel Erfolg

NeoSD

Nicht ganz, jeder haftet "nur" für das, was er selber tut, mit seinem Privatvermögen. Sowohl im positiven, als auch im negativen Sinne.
Im Innenverhältnis kann das imho geändert werden (dispositives Recht).

Bei einer OHG würde jeder für alles haften im Außenverhältnis.
 
Dass wir es nicht machen müssen, ist schon klar. Jedoch bring auch so ein Gewerbeschein einige Vorteile mit sich.

Wir werden uns auch keine Einrichtung teilen. Sie arbeitet von zu hause und ich von meiner jetztigen Arbeitsstelle aus ode von zu hause. Klar, vom Kunden treten wir als eine Einheit auf.

Und...darf ich?!
 
sorry, da bin ich nicht mehr fit..vielleicht hilft dir das hgb weiter..
(Stichwort: kaufmannseigenschaft)
 
Ich würde einfach mal hier nachschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsform um erst mal einen kleinen Überblick zu bekommen. Ich hatte das zwar mal alles in der Schule, aber da ändert sich ja auch laufend was....
 
Gewerbe = Gewerbesteuer, ggf. (Umsatz).

Ich würde empfehlen ein paar Euro zu investieren und alles einmal mit einem Steuerberater und/oder Anwalt durchzugehen. Wenn ihr Kunden habt, aber nicht mehr gemeinsam arbeiten wollt: Wer bekommt die Kunden? Gibt es eine Kompensation? Wie sieht es mit einem zeitlichen Konkurrenzausschluß aus? Und, und, und ...

In unserem Umfeld gibt es leider zu viele Beispiele von Freunden (Grafiker und Fotografen), die nach ihrem gemeinsamen Ausflug ins Geschäftliche ganz und gar keine Freunde mehr waren.

Lieber alles regeln, wenn die Stimmung gut ist, und noch besser, wenn man es dann nicht braucht.
 
Incoming1983 schrieb:
Nicht ganz, jeder haftet "nur" für das, was er selber tut, mit seinem Privatvermögen. Sowohl im positiven, als auch im negativen Sinne.
Im Innenverhältnis kann das imho geändert werden (dispositives Recht).

Bei einer OHG würde jeder für alles haften im Außenverhältnis.
Falsch!
Hat ein Vertreter eine GBR die Gesellschaft wirksam vertreten:
§128, 129 HGB (HGB da in 705 BGB nicht abschließend geregelt) haftet jeder unmittelbar direkt.
§421 BGB Gesamtschuldnerische Haftung

§426 BGB Ausgleichspflicht im Innenverhältnis!
 
Zuletzt bearbeitet:
NeoSD schrieb:
Falsch!
Hat ein Vertreter eine GBR die Gesellschaft wirksam vertreten:
§128, 129 HGB (HGB da in 705 BGB nicht abschließend geregelt) haftet jeder unmittelbar direkt.
§421 BGB Gesamtschuldnerische Haftung

Sorry, du hast Recht. Hatte das falsch in Erinnerung.

§426 BGB Ausgleichspflicht im Innenverhältnis!

Diese ist aber wirtschaftlich u.U. nichts wert. Da sollte man aufpassen.
 
Incoming1983 schrieb:
Sorry, du hast Recht. Hatte das falsch in Erinnerung.
Kein Problem, dies ist aber der Knackpunkt bei einer GBr/BGB Gesellschaft!

Diese ist aber wirtschaftlich u.U. nichts wert. Da sollte man aufpassen.
Das ist dem Gläubiger egal, er hat sein Geld ja hoffentlich bekommen. Hier geht es nur darum das alle Gesellschafter den gleichen Teil tragen, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.

NeoSD

EDIT: Und nun genug Off-Topic :D sry
 
Nun ja, dann werde ich gleich mal meinen Steuerberater anrufen. Irgendwie wurde hier nicht meine Frage beantwortet. Dafür wurde hier darauf rungeritten, wer wann wofür verantwortlich ist. Damit hatte ich mich auch schon auseinandergesetzt, sonst wäre ich nicht zum Entschluss gekommen, eine GbR gründen zu wollen.

Trotzdem DANKE
 
wieso willst du denn überhaupt ne gesellschaft gründen? wenn ihr eh nicht im selben raum arbeitet. seit doch einfach unabhängig voneinander freiberuflich tätig (einfach dem f-amt die angestrebte freiberuflichkeit mitteilen und du bekommstz ne steuernummer (hast du als angestellter eh schon) und ne umsatzsteuer ident nummer.
ihr könnt ja immer noch bis auf mini details gleiche briefbögen nehmen. dann merkt keiner der kunden dass ihr keine einzige firma seid.
und du bekommst mwst die du bezahlst zurückerstattet, musst nur einfach buchführen und am ende des jahres ne steuererklärung machen und ein mal im monat ne USt. voranmeldung.
wenn ihr eh langsam anfangen wollt dann genügt das doch erstmal.
du musst bei der anmeldung beim f-amt nur genau beschreiben was du vor hast, damit die nicht auf die idee kommen dass du kein freiberufler bist.
hier gibts infomaterial für existenzgründer: http://www.bmwi.de/Navigation/Service/Bestellservice/publikationen-existenzgruender.html
ganz unten steht genau welcher beruf freiberuflich ist und welcher nicht.
 
Danke, genau das wollte ich wissen.
 
gern geschehen.
wenn du mehr fragen hast dann gerne per PN. hatte das selbe vor zwei jahren auch machen müssen...
 
meines wissens mußt du als freiberufler aber die qualifikation durch ein abgeschlossenes studium nachweisen.
 
nö. musste ich auch nicht. musste nur im formular wo ichdie steuernummer beantragte meine tätigkeit eintragen. ging ganz problemlos.
 
Vielleicht wäre eine "Ltd" die geeignete Geschäftsform. Sie ist wie die GmbH auch Haftungsbeschränkt, hat aber den Vorteil, dass man nur 1 EUR Grundkapital einbringen muss bei der Gründung.
 
Letztendlich kommt es auch darauf an, was ihr genau macht.
Grafik Design ist im eigentlichen Sinne keine gewerbliche Tätigkeit.

Wenn ihr aber zB. den Druck weiterberechnet, betreibt ihr Handel und das ist sehr wohl ein Gewerbe.
Also lass ich zB. die Druckrechnungen direkt auf den Kunden ausstellen und einige mich mit der Druckerei.
Das geht sogar bei manchen Online-Geiz-Druckereien, aber so Flyerzeugs mach ich weniger.

Ich schreibe auch immer "Honorar für Gestaltung" etc. auf die Rechnung.
Eigentlich wären dafür 7% MwSt fällig, macht aber das F-Amt verrückt
und für mich ist das zu umständlich mit dem Gegenrechnen zu 16% MwSt bei Ausgaben.
Dem F-Amt ist´s egal. Glücklicherweise ist mein Bruder Steuerberater :)))

Die GmbH oder eine GbR haben aber auch große Vorteile, nicht nur was Haftung betrifft.
Wenn´s gut anläuft, würde ich mich da gut beraten lassen.

Was die Haftung angeht, würde ich mir nicht sooo viele Sorgen machen.
In der Regel bauen WIR ja keinen Bockmist, sondern die Kunden zahlen nicht
und dagegen hilft auch keine der Geschäftsformen.

Auf jeden Fall viel Glück und viel, viel Arbeit! :)
 
Aaaalso, erstma Gruß an alle (1.Beitrag).

Kleiner Tip und persönliche Meinung: alles andere als ne GmbH is Mist - Stichwort Haftung. Es hat zwar irgendwie alles seine Berechtigung, kann aber auch tierisch in die Hose gehen. Des mit dem Bockmist is halt immer so ne Sache. Du bist ja auch für Folgeschäden beim Kunden zumindest Teilweise verantwortlich. Wenn beispielsweise dein Produkt fehlt da du zu spät lieferst und die Produktion beim Kunden somit ausfällt/sich verzögert wirst du wahrscheinlich regresspflichtig (ne nach Lieferantenvertrag). Dann würd ich dir die AdvoCard empfehlen ;-)

"Neu" (eigentlich ja nimmer) dabei ist ja die 1-Mann/Frau/Whatever GmbH, bei der natürlich auch nachträglich noch Gesellschafter aufgenommen werden können (auch hier ist extrem wichtig: gut ausgehandelter Gesellschaftervertrag - sonst: keine Hände - keine Kekse). Somit wäre das evtl. Schritt eins für euch mit einem Angestelltenverhältnis auf Teilzeit für dich (man kann nur EINER Haupttätigkeit nachgehen). Läuft der Laden dann kann man dich natürlich noch in den Gesellschaftervertrag aufnehmen vorausgesetzt die lt. Gesellschaftervertrag festgelegte Mehrheit stimmt zu (bei dir EINER - na dann viel Glück ;-) ).

Irgendwo müssten hier meine Unterlagen von Semester 1-3 noch rumliegen. Wenn ichs finde meld ich mich nochmal... (schließlich is das bei mir ja auch schon 1,5 Jahre her)

Gruß
 
Zurück
Oben Unten