Darf ich als Privatmensch bei ebay Kleinanzeigen ein Elektro-Gerät vermieten?

L

lefpik

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
29.11.2011
Beiträge
3.000
Reaktionspunkte
1.020
Sorry für die vielleicht dumme Frage, aber ich bin da recht unwissend.
Darf ich als Privatmensch ohne Gewerbe über ebay Kleinanzeigen ein elektrisches Gerät für einen
gewissen Zeitraum gegen Gebühr vermieten?
Wenn ja, welche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden?
Wo wäre die Dauer, Häufigkeit, Gebühr reglementiert?
Ab wann müsste man das bei der Einkommensteuer angeben?
Wie müsste solch ein Abkommen mit dem Mieter aussehen?

Hat da jemand von Euch gewisse Kenntnisse die er hier mitteilen würde?
Danke schon einmal.

PS: Ist schon klar, man kann seinen Steuerberater fragen oder einen Anwalt usw...
Aber mir gehts ersteinmal um ein paar Basic-Informationen.
 
die Infos muß Dir Ebay Kleinanzeigen mitteilen können.
 
Ich GLAUBE, wenn das eine klar formulierte einzigartige Aktion mit deutlicher zeitlicher Beschränkung ist kann das gehen.
Kann man Dir Regelmässigkeit unterstellen, werden dad Finanzämter auch tun und Steuern fordern.

Wissen kann das aber nur ein StB
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Ein Gewerbe liegt vor, wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, unabhängig von der gewählten Plattform (eBay o.ä.). Ob du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, kannst du dir am ehesten ehrlich selbst beantworten. :zwinker:
Wenn das der Fall ist, ist ein Gewerbe fällig und du musst es prinzipiell ab dem ersten Euro auch steuerlich berücksichtigen.

Ab welcher Dauer/Häufigkeit dir das zuständige Finanzamt tatsächlich auch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen bzw. beweisen kann und wird ist eine andere Frage. Das ist sicherlich auch Ermessenssache.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: JeanLuc7, wegus, lefpik und 2 andere
Also, ich würde ja, statt etwas zu vermieten, mobile Wirtschaftgüter VERKAUFEN mit der Garantie, ebendies Teil nach einer vertraglich vereinbarten Zeit ZURÜCKZUKAUFEN. Für Kleingeld täte ich mir Dinge wie Gewerbeschein und Steuererklärung nicht an, denn das Finanzamt kann durchaus darauf bestehen, für eine solche gewerbliche Tätigkeit einen Gewerbeschein sehen zu wollen - nicht irgendeinen, sondern einen, der als Gewerbe "Vermietung von / Handel mit ..." ausweist.

Gruss, Ciccio
 
Darf ich als Privatmensch ohne Gewerbe über ebay Kleinanzeigen ein elektrisches Gerät für einen
gewissen Zeitraum gegen Gebühr vermieten?
Meine Vermutung läge da eher so, dass dieses "elektrische Gerät" wahrscheinlich nach dem ersten Mal des Vermietens –
spätestens nach dem zweiten Male, defekt zurück kommt. Wenn überhaupt.
Das sind ebay Kleinanzeigen – ohne Kaution ist das Teil wohl einfach nur versenkt. :noplan:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DoroS
Aus Kundenperspektive finde ich sowas auch recht problematisch etwas von einer anderen Privatperson zu mieten.
Was passiert / wer haftet z.B. wenn das Mietgerät unverschuldet kaputt geht?
Persönlich würde ich nichts von jemandem privat Mieten, das wäre Mir einfach zu Risikobhaftet.
Will sagen: Alleine für die Seriösität würde ich dafür ein Gewerbe anmelden. (Von den möglichen Steuerproblemen mal ganz zu schweigen).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: stonefred und dg2rbf
In meinem konkreten Fall geht es um einen Diascanner.
Hierbei ist es durchaus üblich diese für einen gewissen Zeitraum zu mieten.
Natürlich machen das i.d.R. gewerbetreibende.
 
Ich meine mal Du hast halt auch wenn du Angestellter bist bei der Est-Erklärung auch die Rubrik " Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Da müsste das doch drunterfallen und ev. mal Freibeträge prüfen, Berater fragen..

Musst dann auch überlegen welchem Klientel du das vermutlich teure Gerät überlasst. Jedenfalls sicher nur Leuten die eine Haftpflichtversicherung aufweisen können, falls mal runter- oder was drauffällt. Oder Kaution überlegen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Musst dann auch überlegen welchem Klientel du das vermutlich teure Gerät überlasst. Jedenfalls sicher nur Leuten die eine Haftpflichtversicherung aufweisen können, falls mal runter- oder was drauffällt. Oder Kaution überlegen?
Wenn die Haftung für gemietete, geliehen Sachen etc nicht explizit in der Police stehen, dann nützt die Haftpflicht gar nix.
Die Kaution ist hier sinnvoller.
Um was für Werte geht es denn? Was kostet der Diascanner, wenn man ihn kauft?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Der kostet aktuell neu so ca. 2500 Euro.
Mein Modell ist etwas betagter und somit deutlich günstiger.
 
Okay da lohnt dann eine ordentliche Kaution wirklich.
Allerdings: wer gibt einem privaten Vermieter einen größere Geldsumme als Kaution.
Da muss dann ja auf jeden Fall mit ordentlich Papier, wie Vertrag, Quittung etc gearbeitet werden.

Abgesehen davon: Wenn du das regelmässig machst, kommst du nicht um die Gewerbeanmeldung herum. Dann ist das ja geschäftsmässig.
Da muß man halt abschätzen ob das lohnt. Das zieht ja gewisse Dinge nach sich wie die entsprechenden Steuererklärungen, EÜR etc.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dvvight, Wildbill und dg2rbf
Der kostet aktuell neu so ca. 2500 Euro.
Mein Modell ist etwas betagter und somit deutlich günstiger.
Wenn du deine dias durch hast, verkauf doch das gerät. Der käufer saugt seine dias durch und verkauft das teil weiter. Falls er verlust macht, verbucht er das als leihgebühr. Alle sind fein raus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dvvight, lefpik, dg2rbf und eine weitere Person
Wenn du deine dias durch hast, verkauf doch das gerät. Der käufer saugt seine dias durch und verkauft das teil weiter. Falls er verlust macht, verbucht er das als leihgebühr. Alle sind fein raus.
Da wäre leider nicht konform mit den allgemeinen Ferengi-Erwerbsregeln,
welche auch auf diesem Planeten platziert worden sind.
Zumindest bei fast allen.
:noplan:
 
Wenn du deine dias durch hast, verkauf doch das gerät. Der käufer saugt seine dias durch und verkauft das teil weiter. Falls er verlust macht, verbucht er das als leihgebühr. Alle sind fein raus.
Darauf läuft es hinaus.
 
Zurück
Oben Unten