Darf Händler Wertminderung innerhalb der ersten 14 Tage einfordern bei Rückgabe des iPhones

Das in Gebrauch nehmen bzw testen ist berücksichtigt und darf eben nicht in Rechnung gestellt werden. Denn genau das macht man ja im Laden auch und war Anstoß für das Gesetz.
 
Mal abgesehen von der Frage, ob der Händer das darf, ist er hier in der besseren Ausgangsposition. Er wird die 99 € abziehen und nur den Differenzbetrag überweisen. Dann muss der TE sein Recht gegen den Händler gerichtlich durchsetzen und trägt das Risiko am Ende zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten zahlen zu müssen. Und ob sich ein Anwalt findet, der wegen 99 € das Mandat übernimmt??
 
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Das wäre zu klären. Hier wurde bestimmt über eBay bezahlt. Da kann man dann einen Fall öffnen und das komplette Geld zurück verlangen. Ich hatte sowas auch schon und habe dann per Paypal alles zurück bekommen.
 
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Das in Gebrauch nehmen bzw testen ist berücksichtigt und darf eben nicht in Rechnung gestellt werden. Denn genau das macht man ja im Laden auch und war Anstoß für das Gesetz.
Interessante These. Den Händler möchte ich sehen, der es in seinem Ladengeschäft erlaubt, daß der Kunde im Rahmen der „Prüfung“ die Schutzfolie abzieht und das iPhone aktiviert.
 
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Deswegen hat er normalerweise Ausstellungsstücke von den Geräten, welche das dann nicht notwendig machen.
So doof muss man sich jetzt ja nicht anstellen.
 
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Ja ich find das auch ungut sich ein brandneues Gerät zu kaufen und direkt danach sofort gegen ein anderes austauschen zu wollen. Der Händler bleibt ja drauf sitzen. Rechtlich gesehen muss der Verkäufer den Kaufpreis in voller Höhe erstatten, nur wer den Rückversand trägt weiß ich nicht. Da gabs vor einigen Jahren eine Änderung. Ich vermute, den Versand muss der Käufer bezahlen, nur bei einem Defekt der Händler.

Der Händler hat hier auch schon bestätigt, dass das Gerät in Ordnung ist und er nur wegen der fehlenden Folie und Aktivierung des Geräts etwas abzieht. Das heißt er hat selbst bestätigt, dass das Gerät in einem Zustand ist wo der volle Kaufpreis zu erstatten ist.

So ungut es auch ist sich zum Ausprobieren was zu bestellen, AgentMax hat vollkommen recht dass der TS den vollen Kaufpreis zurückbekommen muss.

Interessante These. Den Händler möchte ich sehen, der es in seinem Ladengeschäft erlaubt, daß der Kunde im Rahmen der „Prüfung“ die Schutzfolie abzieht und das iPhone aktiviert.
Das sind keine Thesen, sondern Verbraucherrechte. Im Laden hast du sowieso meistens Aussteller-Geräte herumliegen, ohne Schutzfolie und aktiviert. Wenn es im Geschäft gar keine Möglichkeit gibt auszuprobieren, wird die Anzahl der Kunden überschaubar bleiben.
 
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Das in Gebrauch nehmen bzw testen ist berücksichtigt
Die „Prüfung der Ware“ und das „in Gebrauch nehmen“ sind im übrigen zwei ganz unterschiedliche Dinge. Ersteres muß der Händler ermöglichen, für letzteres darf er Wertersatz verlangen, wenn sich der Wert der Ware dadurch mindert.
 
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Die Prüfung ist ohne Inbetriebnahme gar nicht möglich :rolleyes: Selbst wenn du nur kurz schauen willst wie die Kamerafotos aussehen, musst du bereits die komplette Aktivierung durchlaufen.
 
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Gerade in Bezug auf so hochwertige Produkte finde ich die 100 € mehr als gerechtfertigt. Mal ganz ehrlich, wer würde denn für diese bereits „aufgepackte und aktivierte“ Handy den Neupreis bezahlen? Bei einem neuen APPLE Handy erwarte ich schon, dass es noch komplett eingeschweißt ist.
Ob der Abzug angemessen wäre oder nicht, ist eine streitbare Frage.
Ob es Rechtens ist, eher weniger*. Das regelt das “Fernabsatzgesetz”**.

Ich kann als Verbraucher nur durch Auspacken und in Betriebnahme die Ware in dem Umfang beurteilen, wie ich es in einem Geschäft mit Vorführgeräten getan hätte.
Das ist das unternehmerische Risiko, dass ein (reiner oder nicht) Onlinehändler einkalkulieren muss. Ein reiner Online-Händler hat z.B. keine Kosten für ein Ladengeschäft.

*Es gibt Ausnahmen im Fernabsatzgesetz** aus z.B. hygienischen Gründen und zB In-Ears sind streitbar, ob sie darunter fallen oder nicht. Steht meistens etwas dazu in den AGB. Aber nur weil es da steht, ist es nicht automatisch Rechtens.

** welches es ja nicht mehr gibt, sondern durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts im BGB (312 ff) aufgegangen ist.
 
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So ungut es auch ist sich zum Ausprobieren was zu bestellen
Wieso eigentlich? Wenn der Online-Handel das nicht ermöglichen würde, hätte er einen eklatanten Nachteil im Vergleich zum Einzelhandel. Sämtliche Produktbeschreibungen, Reviews oder Erfahrungsberichte ersetzen doch nicht die eigene Nutzung. Bevor ich mir die Airpods Max bestellt hatte, habe ich bestimmt 10 verschiedene Tests dazu gelesen bzw. auf Youtube geguckt, keiner davon hat mich auf ein ganz individuelles Problem vorbereitet: durch den Bügel und das Gewicht bekomme ich nach wenigen Minuten Kopfschmerzen. Ohne Widerrufsrecht wäre ich auf 600€ teuren, für mich unbrauchbaren Kopfhörern sitzen geblieben.

Was wäre die Alternative zum "Ausprobieren"? Mit der Entscheidung leben, auch wenn das neue Notebook alle paar Minuten den Lüfter auf Hochtouren setzt und keines der gesponserten Reviews das erwähnt hatte. Nur noch im Einzelhandel kaufen? Oder dort ausprobieren und dann im Netz günstiger bestellen? DAS fände ich ungut. Der Online-Handel will den Einzelhandel ersetzen, dann muss er auch Möglichkeiten bieten, Kunden das Produkt eigenständig erfahren zu lassen, auch mit dem Risiko, geöffnete Ware zurückzuerhalten. Mein Stammhändler bietet 30 Tage Rückgabe und käme nie auf die Idee, für geöffnete oder aktivierte Ware Wertminderung zu verhängen, solange das Produkt keine optischen oder technischen Schäden hat. Die zurückgegebenen Geräte werden als B-Ware verkauft und ganz offensichtlich sind sie von dieser Praxis nicht pleite gegangen.

Im Fall des TE würde ich einen Fall bei ebay eröffnen, alternativ dem Händler eine zweiwöchige Frist zur vollständigen Rückzahlung setzen.
 
Weil die Kunden es aus deiner Sicht missbrauchen?
Kommt dir nicht in den Sinn, warum das überhaupt eingeführt wurde?
Nein, interessiert mich auch nicht. Ich musste noch nie etwas bestellen, um es zu testen. Ganz einfach. Ich informiere mich vorher und kaufe es dann. Ich habe in all den Jahren 2x etwas zurück geschickt. Einmal einen Defekt und 1x weil die Beschreibung nicht stimmte.
 
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Weil die Kunden es aus deiner Sicht missbrauchen?
Kommt dir nicht in den Sinn, warum das überhaupt eingeführt wurde?

... weil es eine deutsche Eigenheit ist, alles bis ins Detail zu regeln? Mir ist nicht bekannt, dass es derartige Bestimmungen in anderen Ländern gibt. Ist nun die ganze restliche Welt doof und nur die rd 80 Mio hier haben erkannt, dass dieser extreme Verbraucherschutz notwendig ist? Oder sind nur in D die Händler so böse, dass derartige Bestimmungen erforderlich sind?
 
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Kann man nicht innerhalb der ersten 14 Tage ohne Nennung von Gründen die Ware zurückgeben? Auch wenn sie geöffnet wurde?
Tja was viele hier nicht bedenken, jetzt kommt es drauf an was du beim Kauf in den AGBs akzeptiert hast von diesem Händler.
Nach Euren Antworten kann ich auf volle Rückerstattung pochen.
Hier würde ich vorsichtig sein lies dir die AGBs des Händlers durch und wenn du nichts dergleichen findest (Minderung.usw.) Dann ja
 
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Tja was viele hier nicht bedenken, jetzt kommt es drauf an was du beim Kauf in den AGBs akzeptiert hast von diesem Händler.

Hier würde ich vorsichtig sein lies dir die AGBs des Händlers durch und wenn du nichts dergleichen findest (Minderung.usw.) Dann ja
Auch wenn er was drin stehen hat stört das nicht da eine AGB keine Gesetze aushebeln kann. Der Abschnitt ist dann ungültig.
 
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Auch wenn er was drin stehen hat stört das nicht da eine AGB keine Gesetze aushebeln kann. Der Abschnitt ist dann ungültig.

§ 357 Absatz 7 BGB

Bei ihm zum Tragen kommt das was wir nicht wissen bei Vertragsabschluss ,dann fällt er nämlich unter 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
 
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