Darf Händler Wertminderung innerhalb der ersten 14 Tage einfordern bei Rückgabe des iPhones

Das ist deine Sichtweise, die sich aber die geltende rechtsprechung anders sieht.

Gem Fernabsatzgesetz dürfen Produkte ausgepackt und getestet (aber nicht beschädigt werden.

Ich habe die geltende Rechtslage gar nicht beschrieben, die ist klar. Natürlich darf der Kunde das Technik-Produkt auspacken, testen und zurückschicken.

Die Modebranche bietet oft darüber hinausgehende Rechte freiwillig an. Wobei man sich schon fragen muss, ob man wirklich 100 Tage (inklusive mehrfaches Waschen) zum Testen eines T-Shirts braucht. Aber bei 300% Marge ist das eben drin.
 
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Das ist deine Sichtweise, die sich aber die geltende rechtsprechung anders sieht.

Gem Fernabsatzgesetz dürfen Produkte ausgepackt und getestet (aber nicht beschädigt werden.

Ausnahmen gelten nur für Individuell hergestellte Produkte, dazu gehört auch eine individuelle Signatur aber nicht ein individuell konfigurierter Computer, es sei denn es wird vorher klar kommuniziert das diese Produkt aufgrund der Individualität von der Rückgabe ausgeschlossen ist.

Ausnahmen gibt bei Hygiene oder Frischeprodukte sowie Lotterien.

Auschlüsse in den AGBs oder im Kleingedruckten sind rechtlich unwirksam.

Wertersatz für den Probegrbrauch ist generell möglich, aber er muss vorher klar angekündigt werden.
Der Wertersatz darf nicht pauschaliert sein und es genügt nicht diesen im Kleingedruckten festzulegen.
Das Fernabsatzgesetz ist am 01.01.2002 außer Kraft getreten. Du meinst wohl eher Fernabsatzrecht.
 
Ganz praktisch ist es übrigens so, daß jeder Kaufmann bzw. Händler in seiner Kalkulation des Verkaufspreises auch eine Position (neben anderen) für derartige Retouren berücksichtigt.
HG
 
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