Hab ich. Aber bei diesen Formulierungen geht mir der Hut hoch. Und mir geht es nicht alleine um Motorradfahrer.
Das betrifft alle.
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
Jeder der sich im Strassenverkehr bewegt ist in Gefahr und kann für jeden anderen eine Gefahr sein
2. zum Schutz
a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
schädliche Umwelteinflüsse hat alles was der Mensch so treibt. Auch die Herstellung von E-Fahrzeugen.
b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
Grundlage zum generellen Verbot von Verbrennern (Bestandsschutz wird nicht erwähnt). Was ist mit dem Krach von Rasenmähern, Laubbläsern etc?
3. zum Schutz der Verbraucher,
Vor Was?
4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
Bezieht sich auf alle Fahrzeuge
5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.