Cyberport » Rückgaberecht für Firmenkunden anders?

Eames

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Hallo zusammen,

ich habe heute, wie üblich über meine Firma auf Rechnung, bei Cyberport eine Tucano Tasche bestellt.

Der Mitarbeiter meinte am Telefon, ich hätte als Geschäftskunde bei Nichtgefallen kein Rückgaberecht, im Gegensatz zu den "Normalkunden".

In den AGBs für Geschäftskunden steht jedoch:

7. Rückgaberecht

Sollten Sie wider Erwarten mit den bei uns erworbenen Produkten nicht zufrieden sein, so sind Sie zur Rückgabe berechtigt, wenn Sie uns dies innerhalb von 2 Wochen seit Anlieferung der Produkte mitteilen und die Ware innerhalb der vorstehenden Frist an uns zurücksenden. Ihrer diesbezüglichen Mitteilung dürfen wir dann telefonisch unter unserer Service-Hotline unter der Rufnummer 0180-399 0 399 (die Kosten aus dem Festnetz der Deutschen Telekom betragen 0,09 EUR pro Minute) montags bis freitags von 8.45 Uhr bis 18.15 Uhr entgegensehen, um mit Ihnen die Einzelheiten der Rücksendung abzustimmen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Nach Eingang und Prüfung der zurückgesandten Produkte bei uns erhalten Sie den Kaufpreis erstattet. Dieses Rückgaberecht können wir Ihnen nur dann zugestehen, wenn sich die Produkte vollständig (samt aller Zubehörteile, Handbücher, Gebrauchsanleitungen etc.) und ungeöffnet in der Originalverpackung befinden.

Wie jetzt? Verwirrter Mikalux* :rolleyes:

Gruß, Mikalux
 
Ich "glaube", dass man bei Firmenkunden grundsätzlich nicht das Recht auf Widerruf anwenden kann. Allerdings steht in diesen AGB ganz klar, das eine Rückgabe bei "Nichtgefallen" möglich ist und darauf würde ich mich im Streitfall berufen....
 
Glauben heißt nicht wissen. :rolleyes:

In der AGB steht:

Sollten Sie wider Erwarten mit den bei uns erworbenen Produkten nicht zufrieden sein, so sind Sie zur Rückgabe berechtigt, wenn Sie uns dies innerhalb von 2 Wochen seit Anlieferung der Produkte mitteilen und die Ware innerhalb der vorstehenden Frist an uns zurücksenden.

Somit gilt das wohl auch für mich.
Wieso soll das Fernabfragegesetz nur für Privatpersonen gelten?
 
mikalux schrieb:
Wieso soll das Fernabfragegesetz nur für Privatpersonen gelten?
Stimmt, auch Firmenkunden sollen vom BND abgehört werden! rotfl
 
Das Gesetz gilt soweit ich weiss tatsächlich nicht für gewerbliche Käufer.
 
mikalux schrieb:
Glauben heißt nicht wissen. :rolleyes:

In der AGB steht:



Somit gilt das wohl auch für mich.
Wieso soll das Fernabfragegesetz nur für Privatpersonen gelten?

Das frage ich mich auch...
Aber als Einzelfirma bestellst du einfach an deine Privatadresse, steuerlich ist es eh wurscht, kannst du genauso so absetzen.

Bei GmbH und GbR etc. geht das nicht!
 
Der Herr von Cyberport hat allgemein Recht. Das Rückgaberecht gilt im business-to-business-Bereich nicht.

Wie das nun hier der Fall ist, ist schwierig. Gelten die AGB's explizit für Geschäftskunden, sieht's aber gut für Dich aus, dann können die sich nicht einfach rauswinden.
 
mikalux schrieb:
Glauben heißt nicht wissen.

Richtig, deswegen war es auch mit "" gekennzeichnet. Weiterführende juristische Fragestellungen werden auch hier kompetent beantwortet....
 
Fernabfragegesetz :D Was hatte ich denn da geschrieben ... Fernabsatzgesetz meinte ich natürlich.

Klar kann ich auch an meine Privatadresse bestellen. ;)
Aber auf Rechnung geht es schneller. :D

§ 312 b Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Das soll nun heißen, dass ich im Sinne einer Firma, kein Verbraucher sein kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
mikalux schrieb:
...Das soll nun heißen, dass ich im Sinne einer Firma, kein Verbraucher sein kann?

Ich weiß auch nicht was wir verbrochen haben....:motz
 
Es muss unterschieden werden zwischen Unternehmer iSd §14 BGB und Kaufmann iSd HGB!
 
mikalux schrieb:
Das soll nun heißen, dass ich im Sinne einer Firma, kein Verbraucher sein kann?
Wenn Du als Unternehmer einkaufst, bist Du kein Verbraucher. Das BGB sagt hierzu:
§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
Und:
§ 13
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 14
Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Snoop
 
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