pierredrks
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Ich sehe hier nicht, dass ich mir widerspreche. Das Gesetz tritt momentan automatisch in Kraft, da der Bundestag die Notlage bis zum 30.06. festgestellt hat. Danach wird es automatisch ausser Kraft gesetzt, sofern der Bundestag die Notlage nicht verlängert. Könnte das auch wieder ein Verwaltungsakt sein den es laut Prantl nicht gibt?Du widersprichst Dir in einem Satz, aber gut, nehmen wir den zweiten Teil, die Koppelung. Wer stellt eine epidemische Notlage fest und muss man das zwingend, nach dem neuen Gesetz? Auch die Influenza ist epidemisch, hat Inzidenzwerte. Was Prantl (studierter Jurist mit beiden Staatsexamen!) hier anprangert, ist tiefergreifend. Darüber sollte man genau nachdenken, und nicht nur schnell überfliegen.
Die Influenza hat Inzidenzen, Windpocken und wenn man will sogar Nasenbluten. Alles das wird in dem Gesetz nicht erwähnt, sondern SARS-CoV-2.
Angenommen die Pandemie ist vorbei und irgendeine böse Partei ist an der Macht. Sie wird es schwer haben, Husten, Schnupfen, Fieber oder auch nur Durchfall als pandemische Notlage zu verkaufen und das dann auch noch als SARS-CoV-2/Corona zu verpacken. Von daher, sollte z.B. die spanische Grippe wieder ausbrechen, müsste das Gesetzt/die Notbremse angepasst werden um auch diese mit einzuschließen.