punkreas
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Das meine ich.Meine Frau, die ebenfalls 2fach geimpft ist, hat gar keine Isolation angeordnet bekommen.
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Das meine ich.Meine Frau, die ebenfalls 2fach geimpft ist, hat gar keine Isolation angeordnet bekommen.
nein. Aufgrund der Tatsache, dass sie geimpft war und nicht im Gesundheitswesen arbeitet, musste sie nicht gestestet werden ( so wurde mir das jedenfalls am Telefon erklärt). Im Übrigen haben weder 5 jähriger Sohn noch Ehefrau Symptome gezeigt. Schnelltests waren negativ...Wurde Deine Frau dann negativ getestet.
Aber Du warst doch auch 2x geimpft?nein. Aufgrund der Tatsache, dass sie geimpft war und nicht im Gesundheitswesen arbeitet, musste sie nicht gestestet werden. Im Übrigen haben weder 5 jähriger Sohn noch Ehefrau Symptome gezeigt. Schnelltests waren negativ...
Aber Du warst doch auch 2x geimpft?
Arbeitest Du im Gesundheitswesen?
Aber Du warst doch auch 2x geimpft?
Arbeitest Du im Gesundheitswesen?
Du bist in häuslicher isolierung, nicht in quarantäne.
Das ist in dem fall egal: Er ist erkrankt und damit arbeitsunfähig und bekommt die lohnfortzahlung vom arbeitgeber – geimpft oder ungeimpft.
Du bist dann aber auch krank geschrieben und bekommst ganz normal deine Lohnfortzahlung?Ich hatte einfach Angst, dass ich unbemerkt ungeimpfte Kinder über Kita anstecke - deswegen habe ich mich gemeldet.
Du bist dann aber auch krank geschrieben und bekommst ganz normal deine Lohnfortzahlung?
Die Frage stellt sich doch in diesem Fall überhaupt nicht. Die neue Regelung über die wir hier diskutieren gilt doch sowieso erst ab 1. November.Du bist dann aber auch krank geschrieben und bekommst ganz normal deine Lohnfortzahlung?
Der Fall hat insgesamt nix mit dieser Regelung zu tun...Die Frage stellt sich doch in diesem Fall überhaupt nicht. Die neue Regelung über die wir hier diskutieren gilt doch sowieso erst ab 1. November.
Aber wieso dann die Lohnfortzahlung in Frage stellen? Die war auf Basis des Infektionsschutzgesetzes bisher doch gewährleistet. Sowohl bei Erkrankung als auch bei prophylaktischer Absonderung von Kontaktpersonen.Der Fall hat insgesamt nix mit dieser Regelung zu tun...
Ich stell doch gar nix in Frage....Aber wieso dann die Lohnfortzahlung in Frage stellen? Die war auf Basis des Infektionsschutzgesetzes bisher doch gewährleistet. Sowohl bei Erkrankung als auch bei prophylaktischer Absonderung von Kontaktpersonen.
Wieder nicht ganz korrekt. Die Fortzahlung von Verdienstausfällen bei Quarantäne für Ungeimpfte am 1. November auslaufen zu lassen wurde erst vor kurzem von den Gesundheitsministern der Länder beschlossen. Baden-Württemberg machte Mitte September im Alleingang den Anfang, dann beschloss man eine bundeseinheitliche Regelung.Fakt ist: Die Regelung steht so seit November letzten Jahres im Infektionsschutzgesetz. Jetzt soll sie wohl bald mal angewendet werden.
Für die Anordnung zur Quarantäne einer Kontaktperson ist kein (positiver) Test erforderlich. Die betroffene Person kann sich aber nach Ablauf einer gewissen Zeit selber freitesten. Im Detail hier nachzulesen.Das eigentliche Problem ist doch: hier wurde kein Test angeordnet. So ist das fast immer. Deswegen wird diese Regelugm auch kaum Anwendung finden.
Steht aber seit letztem Jahr im Gesetz. Das ist sehr wohl korrekt. Bisher wurde das nur nicht angewendet.Wieder nicht ganz korrekt. Die Fortzahlung von Verdienstausfällen bei Quarantäne für Ungeimpfte am 1. November auslaufen zu lassen wurde erst vor kurzem von den Gesundheitsministern der Länder beschlossen.
Stimmt.Für die Anordnung zur Quarantäne einer Kontaktperson ist kein (positiver) Test erforderlich.
Wieder nicht ganz richtig. Die Entschädigung für die geleistete Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber beantragen und bekommt sie in der Regel auch. Allerdings nur sechs Wochen lang. Danach muss der Arbeitnehmer sich darum kümmern. Das ist soweit richtig.Und nein es geht nicht um die Fortzahlung von Verdienstausfall, es geht um Entschädigung. Diese muß man extra beantragen, teilweise begründen und Nachweise beibringen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Kommt nur mir das nicht richtig vor?Für die Anordnung zur Quarantäne einer Kontaktperson ist kein (positiver) Test erforderlich.
Die Entschädigung könne ja auch Selbstständige, Freiberufler etc beantragen. Diese müssen es selber tun.Wieder nicht ganz richtig. Die Entschädigung für die geleistete Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber beantragen und bekommt sie in der Regel auch. Allerdings nur sechs Wochen lang. Danach muss der Arbeitnehmer sich darum kümmern. Das ist soweit richtig.
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