Coronavirus/COVID-19 - Wie geht ihr damit um?

Wurde Deine Frau dann negativ getestet.
nein. Aufgrund der Tatsache, dass sie geimpft war und nicht im Gesundheitswesen arbeitet, musste sie nicht gestestet werden ( so wurde mir das jedenfalls am Telefon erklärt). Im Übrigen haben weder 5 jähriger Sohn noch Ehefrau Symptome gezeigt. Schnelltests waren negativ...
 
nein. Aufgrund der Tatsache, dass sie geimpft war und nicht im Gesundheitswesen arbeitet, musste sie nicht gestestet werden. Im Übrigen haben weder 5 jähriger Sohn noch Ehefrau Symptome gezeigt. Schnelltests waren negativ...
Aber Du warst doch auch 2x geimpft? :kopfkratz:
Arbeitest Du im Gesundheitswesen?
 
Aber Du warst doch auch 2x geimpft? :kopfkratz:
Arbeitest Du im Gesundheitswesen?

nein, tue ich nicht. Der Unterschied war, dass bei mir der Selbstest positiv war - ich Geschmacksverlust hatte und wenig Schnupfen (deswegen mehr oder weniger symtomfrei) - habe mich dann aufgrund der freiwilligen Selbsstests gemeldet und wurde dann PCR getestet, weil vermutet wurde, dass ich erkrankt bin - was sich ja letztlich auch bestätigt hat.
 
Ich hatte einfach Angst, dass ich unbemerkt ungeimpfte Kinder über Kita anstecke - deswegen habe ich mich gemeldet.
 
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Ich hatte einfach Angst, dass ich unbemerkt ungeimpfte Kinder über Kita anstecke - deswegen habe ich mich gemeldet.
Du bist dann aber auch krank geschrieben und bekommst ganz normal deine Lohnfortzahlung?
 
Du bist dann aber auch krank geschrieben und bekommst ganz normal deine Lohnfortzahlung?
Die Frage stellt sich doch in diesem Fall überhaupt nicht. Die neue Regelung über die wir hier diskutieren gilt doch sowieso erst ab 1. November. :noplan:
 
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Die Frage stellt sich doch in diesem Fall überhaupt nicht. Die neue Regelung über die wir hier diskutieren gilt doch sowieso erst ab 1. November. :noplan:
Der Fall hat insgesamt nix mit dieser Regelung zu tun...
 
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Der Fall hat insgesamt nix mit dieser Regelung zu tun...
Aber wieso dann die Lohnfortzahlung in Frage stellen? Die war auf Basis des Infektionsschutzgesetzes bisher doch gewährleistet. Sowohl bei Erkrankung als auch bei prophylaktischer Absonderung von Kontaktpersonen.
 
Aber wieso dann die Lohnfortzahlung in Frage stellen? Die war auf Basis des Infektionsschutzgesetzes bisher doch gewährleistet. Sowohl bei Erkrankung als auch bei prophylaktischer Absonderung von Kontaktpersonen.
Ich stell doch gar nix in Frage....

Aber egal, lassen wir das.
Fakt ist: Die Regelung steht so seit November letzten Jahres im Infektionsschutzgesetz. Jetzt soll sie wohl bald mal angewendet werden.
Ich find es gut, andere finden es schlecht.

Das eigentliche Problem ist doch: hier wurde kein Test angeordnet. So ist das fast immer. Deswegen wird diese Regelugm auch kaum Anwendung finden.
 
Fakt ist: Die Regelung steht so seit November letzten Jahres im Infektionsschutzgesetz. Jetzt soll sie wohl bald mal angewendet werden.
Wieder nicht ganz korrekt. Die Fortzahlung von Verdienstausfällen bei Quarantäne für Ungeimpfte am 1. November auslaufen zu lassen wurde erst vor kurzem von den Gesundheitsministern der Länder beschlossen. Baden-Württemberg machte Mitte September im Alleingang den Anfang, dann beschloss man eine bundeseinheitliche Regelung.

Das eigentliche Problem ist doch: hier wurde kein Test angeordnet. So ist das fast immer. Deswegen wird diese Regelugm auch kaum Anwendung finden.
Für die Anordnung zur Quarantäne einer Kontaktperson ist kein (positiver) Test erforderlich. Die betroffene Person kann sich aber nach Ablauf einer gewissen Zeit selber freitesten. Im Detail hier nachzulesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder nicht ganz korrekt. Die Fortzahlung von Verdienstausfällen bei Quarantäne für Ungeimpfte am 1. November auslaufen zu lassen wurde erst vor kurzem von den Gesundheitsministern der Länder beschlossen.
Steht aber seit letztem Jahr im Gesetz. Das ist sehr wohl korrekt. Bisher wurde das nur nicht angewendet.
Und nein es geht nicht um die Fortzahlung von Verdienstausfall, es geht um Entschädigung. Diese muß man extra beantragen, teilweise begründen und Nachweise beibringen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Für die Anordnung zur Quarantäne einer Kontaktperson ist kein (positiver) Test erforderlich.
Stimmt.
 
Und nein es geht nicht um die Fortzahlung von Verdienstausfall, es geht um Entschädigung. Diese muß man extra beantragen, teilweise begründen und Nachweise beibringen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Wieder nicht ganz richtig. Die Entschädigung für die geleistete Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber beantragen und bekommt sie in der Regel auch. Allerdings nur sechs Wochen lang. Danach muss der Arbeitnehmer sich darum kümmern. Das ist soweit richtig.
 
Wieder nicht ganz richtig. Die Entschädigung für die geleistete Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber beantragen und bekommt sie in der Regel auch. Allerdings nur sechs Wochen lang. Danach muss der Arbeitnehmer sich darum kümmern. Das ist soweit richtig.
Die Entschädigung könne ja auch Selbstständige, Freiberufler etc beantragen. Diese müssen es selber tun.
Beantragt werden muss sie auf jeden Falle, egal von wem. Sebstständige z.B. müssen den Verdienstausfall auch nachweisen. Falsch war die Aussage also nicht.

Es ist eben eine Entschädigung und keine Lohnfortzahlung.
 
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