Computer ohne Rechnung - trotzdem als Inventar angeben?

Katrin

Katrin

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Hallo liebe Experten,

habe mir 2005 ein gebrauchtes Powerbook bei ebay gekauft. Damals war noch nicht abzusehen, dass es das wichtigste Handwerkszeug in meinem im Frühjahr dieses Jahres gegründeten Gewerbe sein würde. Eine Rechnung für das Gerät hatte der Verkäufer nicht, und ich habe auch vergessen, mir die ebay-Transaktion mal auszudrucken.

Kann ich den Rechner trotzdem als Inventarwert führen oder gar den Kauf steuerlich irgendwie geltend machen (ggf. Abschreibung), oder habe ich da ohne Rechnung keine Chance? Wer kennt sich damit aus? Danke für Hinweise sagt

Katrin
 
Selbst mit Rechnung geht es nicht: Das Gerät darf höchstens drei Monate vor Gründung gekauft worden sein.

Aber ich bin keine Steuerberater.

Alex
 
he29 schrieb:
das muss doch Dein Steuerberater wissen.;)

So genau wollt ich's nicht wissen! ;)
Ich habe (noch) keinen, wollte erst hier mal rumfragen. Bin bisher recht gut ohne ausgekommen, bei einem kleinen Nebengewerbe gibts noch nicht sooo viele Kniffe, ich weiß aber, dass es früher oder später ohne Steuerberater nicht gehen wird.
 
Mein Lieblingsrat:
Ruf einen netten Menschen im Finanzamt an.

Gruß

Markus
 
mhmedia schrieb:
Mein Lieblingsrat:
Ruf einen netten Menschen im Finanzamt an.
Danke. Darüber hab ich auch schon nachgedacht, die Leute dort haben mir bisher viel geholfen und sind erstaunlich freundlich, kompetent und hilfsbereit. :)
 
Na dann auf auf, ran ans Telefon ;) ...also ich denke nicht das dass geht, aber wie gesagt: ich GLAUBE...wissen tu ichs nich..
 
Das kann ich nur bestätigen. Vor allem "müssen" die sowas wissen.
 
Hallo Katrin,
das geht. Hat mein Steuerberater auch 2004 gemacht.
Nennt sich Eröffnungsbilanzwerte.
Da kannst Du Dinge die Du Privat genutzt hast
(Schreibtisch, Regale, Drucker usw.) mit in
den Betrieb nehmen. Aber frag besser einen Steuerberater.
 
Klar kannst du das als Inventar angeben. Rein theoretisch könntest du das PB ja jemandem verkaufen, der dir es dann wieder verkauft — theoretisch. Somit hättest du eine Rechnung. Und genau das ist der Punkt, es geht um den Betrag. Du kannst den Wert des PB auch schätzen lassen um es als Inventar anzugeben. Wird grundsätzlich so gemacht.
Eine Rechnung ist dann wichtig, wenn du die MwSt für den Vorsteuerabzug mit einbeziehen möchtest.
 
Interessant! Und ich kann dann für das Teil auch Abschreibungen in den nächsten Jahren angeben?
 
Da bin ich überfragt. Ich denke schon.
Abschreibung ist ja nicht zu deinem Vorteil, sondern verteilt die Summe nur periodengerecht.
Ruf da aber wirklich mal beim FA an, am Besten noch dieses Jahr, denn ab 2007 sollen sie für Auskünfte Gebühren einfordern können. :(
 
heldausberlin schrieb:
Ruf da aber wirklich mal beim FA an, am Besten noch dieses Jahr, denn ab 2007 sollen sie für Auskünfte Gebühren einfordern können. :(

Is nich wahr! :eek: Man könnte vermuten, dass sich hier die Steuerberater übervorteilt gefühlt haben! ;)

Danke, ich werde mich beim FA melden, mal sehn, ob die wieder so supernett sind!
 
heldausberlin schrieb:
Ist ein neues Gesetz, dass die Koalation abgeschlossen hat: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449101,00.html

Naja, etwas off-topic: Ich habe gelesen, dass sich dies insb. auf schriftliche Auskünfte bezieht. Die telefonischen Kurzauskünfte -- die ich auch regelmäßig nutze -- sollen kostenlos bleiben.

Grundsätzlich halte ich das natürlich auch für den genau falschen Schritt: Man sollte das Steuerrecht VEREINFACHEN, und nicht Gebühren nehmen, weil es so kompliziert ist.

Alex
 
Danke für den nützlichen Link! Hier wirds ja Kleinunternehmern und Existenzgründern nicht gerade leichter gemacht! Grenzt schon an Abzocke, wie ich finde.

Aber zu meinem Problem, welches nun gelöst ist:
Die Dame im FA hat mir Folgendes gesagt: Eine Geltendmachung der Anschaffungskosten ist als solche nicht möglich, weil hierfür die Rechnung unbedingt erforderlich ist. Man kann aber, wie ihr auch schon geschrieben habt, den angenommenen Gebrauchswert in das Inventar mit aufnehmen und (grade bei Nebengewerben seien die da nicht sooo streng) und den geschätzen Restwert über 4 Jahre abschreiben (das Gerät ist ja schon 2 jahre alt). Nunja, nicht rechtsverbindlich, diese Auskunft, da nach dem Motto "Probieren Sie's einfach, wir werden das schon irgendwie hinkriegen".
 
Ich habe meine Unterlagen für 2004 und 2005 (da war ich Angestellter) der gekauften Hardware an meine Steuerberaterin übergeben. Sie meinte, dass sie das so einbringen kann, dass ich die Umsatzsteuer zurückkriege und die Geräte absetzen kann (seit diesem Jahr bin ich Freiberufler).

2nd
 
2ndreality schrieb:
Ich habe meine Unterlagen für 2004 und 2005 (da war ich Angestellter) der gekauften Hardware an meine Steuerberaterin übergeben. Sie meinte, dass sie das so einbringen kann, dass ich die Umsatzsteuer zurückkriege und die Geräte absetzen kann (seit diesem Jahr bin ich Freiberufler).

2nd

Welche Unterlagen der Hardware waren denn das genau? Ich hab da reinweg gar nichts zu dem Rechner außer dem Originalzubehör samt -verpackung.
 
Na die Rechnungen meine ich :)

2nd
 
Ein Apple hat nicht den normalen Wertverlust, daher wuerde ich das Geraet privat verkeufen und fuer die Firma zurueckkaufen. Damit kannst Du einen hoeheren Wert auf den Abschreibungszeitraum verteilen als wenn Du den aktuellen Wert bezogen auf das Alter schaetzt...

Martin
 
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