Natürlich darf man die Firmware überschreiben. Tut man ja auch , wenn man ein Herstellerupdate läd. Welche Software ich von wem auf meinen Rechner lade bleibt im weitesten Sinnen immer noch mir überlassen, sofern die Software nicht illegal erworben (Raubkopie) wurde.
Wenn man natürlich ein gepatches Laufwerk dazu benutzt, Urheberrechte zu umgehen, sieht die Sache anders aus, vor allem wenn kommerzielle Interessen auch noch ins Spiel kommen. Das blose Ansehen eines Filmes aus einem anderen Land kann sicherlich nicht unter diese Kategorie fallen. Ich jedenfalls lasse es mir nicht nehmen, meine rechtmässig in Brasilien erworbenen DVDs anzusehen, auch wenn sie Ländercode 4 haben und wir uns in einer Ländercode 2 Region befinden. Ist doch einfach abartig, wo bleibt da die Völkerverständigung???
Technisch sind zur Ländercode-Freischaltung mindestens 2 Dinge erforderlich, das ist aus den bisherigen Beiträgen nicht so klar herausgekommen. Der Ländercode wird nämlich durch Hard- und durch Software überwacht (Laufwerk und Player).
1. Das Laufwerk muss von RCP2 auf RCP1 gepatcht werden, das geht nur über Firmware-Update.
2. Der Player muss den jeweiligen Ländercode wiedergeben können (VLC kann das).
DVDs mit anderem Ländercode als das Laufwerk zulässt, lassen sich nicht mal auslesen (rippen) sondern werden gleich ausgespuckt. Erst wenn das Laufwerk gepatcht ist, lässt sich der Inhalt anzeigen (VideoTS und AudioTS). Für eine ländercode-freie persönliche Sicherungskopie auf Festplatte oder DVD kann man dann die Original-DVD mit zB. OSex auslesen, Ländercode und ev. Kopierschutz wird dabei ignoriert (das ist dann nicht mehr legal).
Auf die Platte wird dann der VideoTS-Ordner korrekt angelegt, der dann meist auch abspielbar ist (für unterwegs).
Auf DVD passt der wegen seiner Grösse ohnehin nie, man kann ihn vor dem Brennen aber mit DVD3oneX auf 4,4 GB zusammenschrumpfen.
Wichtig: alles was irgendeienen Kopierschutz umgeht, ist illegal, die Umgehung des Ländercodes jedoch nicht.
Pagodeiro