spoege
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Du weisst dann jetzt auch, dass der "Gotteslästerungsparagraf" 166a in der Rechtsprechung kaum noch zur Anwendung kommt, weil die Meinungsfreiheit rechtlich ein so hohes Gut darstellt?Nur so zur Info - wirst Du ja sicher schon gelesen haben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Besch...sellschaften_und_Weltanschauungsvereinigungen
(Übrigens hab ich zu diesem Paragrafen ungefähr 15 Beiträge in diesem Thread geschrieben, falls dich das Thema interessiert.)