Cancom Care36?!

JohnP

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Hi!
Bin neu hier. Ich lese schon ziemlich lange in diesem Forum herum und hab mich entschlossen mir ein ibook zu kaufen.
Bei Cancom bekomme ich dieses ibook sehr günstig.

Na ja, Cancom bietet jetzt neuerdings eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre an. Das nennt sich "Cancom Care36 Garantieerweiterung".

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Garantieerweiterung bei Cancom gemacht?

Danke, schon mal im Vorraus. :-|
 
Hi,

auch wenn spät..als Cancom Mitarbeiter rate ich Dir..lasse die Finger von Care36

Gruß
 
Etwas spät, habs schon. Hatte bis jetzt aber auch nocht keine Probleme.
 
schnuff schrieb:
Hi,

auch wenn spät..als Cancom Mitarbeiter rate ich Dir..lasse die Finger von Care36

Gruß
Aus welchem Grund?
 
schnuff schrieb:
Hi,

auch wenn spät..als Cancom Mitarbeiter rate ich Dir..lasse die Finger von Care36

Gruß

Hi Schnuff,

ja sag mal, warum Finger weg lassen??
Denn so ohne kurze Erklärung wird es mehr Fragen auf als es beantwortet...
Dann doch Apple Care?

Gruß
Mike
 
schnuff schrieb:
Hi,

auch wenn spät..als Cancom Mitarbeiter rate ich Dir..lasse die Finger von Care36

Gruß

hi schnuff,

du hast dich bereits in einem anderen posting sehr negativ über cancom geäussert. wenn du dich jetzt hier als cancom-mitarbeiter gegen deine eigene firma outest, betreibst du rufschädigung, die dir die kündigung einbringen wird, wenn raus kommt, wer du eigentlich bist.
 
Also sowas würde ich als Firmenmitarbeiter auch nicht sagen. Besser dieser Thread wird gelöscht bevor Arbteislosenzahlen++ .
 
So, ich habe gerade mal per mail um Löschung dieses Threads gebeten - im Interesse von schnuffs Arbeitsplatz.

-> Mach so einen Scheiss nicht nochmal Du Idiot.

Ich möchte nur warnend an den Thread erinnern, wo ein User über Cyberport hergezogen hat und dann plötzlich der Sales Manager(!) von Cyberport im Thread auftauchte um die Dinge aus seiner Sicht mal klarzustellen.
 
In einem anderen Thread hat der user schnuff darauf hingewiesen bei cancom gekündigt zu haben! Es scheint sich hier also um eine Abrechnung von schmutziger Wäsche zu handeln. Löschung ist da wohl das Beste!
 
hehe, die abgründe des macuser.de forums ;)
 
Mir hat man seitens Cancom versichert, das es eine Entscheidung der GL ist um vom wachsenden Mac Markt ein dickes Stück ab zu bekommen.

Ich habe für eine Bekannte den Kauf eines iMac G5 dort eingeleitet und habe mich schon gefragt wieso eine immerhin 270 EURO teure Garantie für Noppes abgegeben wird und dann auch noch mit vor Ort Service.

Aber heiße Luft verkaufen können die auch nicht, und kämpfen, wenn was am Compi dran ist, muss man sowieso...

Cancom Vertragsbedingungen schrieb:
CANCOM Deutschland GmbH 36-monatiger Vor-Ort-Service „ONSITE 36“ Vertragsbedingungen § 1 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen definieren die Vertragspflichten der Fa. CANCOM Deutschland GmbH, Messerschmittstr. 20, 89343 Jettingen-Scheppach (CC- D), im Rahmen des 36 Monate Vor-Ort-Service („ONSITE 36“) gegenüber dem Endverbraucher („Kunde“), sowie dessen Pflichten.

§ 2 Leistungsumfang
(1) Für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Kauf und Auslieferung eines Apple G4- G5- oder Imac- Desktoprechners (ausgenommen: E-MAC und mobile Systeme z.B. Apple iBook und Apple PowerBook) an den Kunden bietet CC- D über die Herstellergarantie und Gewährleistung hinaus die kostenfreie Beseitigung von Material- und Herstellerfehlern.

(2) Die Leistung umfasst dabei folgende Punkte:
a) Es erfolgt eine Störungsannahme bei CC- D. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel weniger als 48 Stunden. CC- D wird fehlerhafte Desktoprechner spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Störungsannahme reparieren.
b) Nach Rücksprache mit dem Kunden wird das Desktop von einem von CC- D beauftragten Techniker oder Subunternehmer repariert. Dieser erscheint vor Ort und hat im Regelfall bereits die erforderlichen Ersatzteile zur vollständigen Fehlerbehebung dabei. CC- D steht es jedoch frei, das betreffende Desktop auch zur Reparatur abholen zu lassen oder einen Tausch des Desktops mit gleichwertigem Material durchzuführen. Getauschte Teile gehen in das Eigentum von CC- D über.
(3) Die Anfahrt, der Arbeitslohn, der Transport und Ersatzteile sind im Rahmen von ONSITE 36 kostenfrei.


§ 3 Einschränkungen der Leistungspflicht
(1) Leistungen gemäß ONSITE 36 beschränken sich ausschließlich auf Desktopcomputer, die direkt über CC- D bezogen wurden. Bei Desktopcomputern mit Veränderungen an der Seriennummer oder späteren Systemsoftwarereleases (Systemsoftwareveröffentlichung) wie bei Auslieferungszustand bestehen keinerlei Ansprüche.
(2) Störungen, die auf Veränderungen der Systemkonfiguration beruhen, sind von ONSITE 36 ausgeschlossen.
(3) Wartungsarbeiten, Verschleißteile, Fehler die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, höherer Gewalt oder Virenbefall entstanden sind, sowie nachgerüstete Komponenten, werden von ONSITE 36 nicht erfasst.
(4) Die Installation oder Reparatur von Software, einschließlich des Betriebssystems und jeglicher Art von Anwendersoftware ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
(5) Vom Leistungsumfang ist sämtliche Peripherie mit Ausnahme von Maus und Tastatur, soweit diese im Lieferumfang enthalten waren, ausgeschlossen.
(6) Der Leistungsumfang erfasst keine Umbauten des Desktops oder Änderungen in der Gerätekonfiguration. Ferner ist keine Datenübernahme bei einem Austausch der Festplatte inbegriffen.
7) Es besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät.
(8) Der maximale Aufwand der Serviceleistung von CC- D ist auf den Zeitwert des funktionsfähigen Geräts beschränkt.

§ 4 Allgemeines
(1) Leistungen in Rahmen des ONSITE 36 Vor-Ort-Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bestimmungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen (AGB) von Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Falle einer Leistung nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn CC- D sie nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Die gesetzliche und vertragliche Gewährleistung, sowie eine Herstellergarantie, werden durch den von CC- D angebotenen ONSITE 36 Service nicht eingeschränkt. Macht der Kunde Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, die gegenüber dem Hersteller bestehen, nicht über CC- D geltend, hat der Kunde keine Rechte aufgrund des ONSITE 36 Angebots von CC- D.
(3) CC- D behält es sich vor, weitere Produkte in den Service einzubeziehen.
(4) ONSITE 36 ist nur von Endverbraucher an Endverbraucher übertragbar. Wiederverkäufer (Händler) und deren Kunden sind von ONSITE 36 ausgeschlossen.
(5) CC- D behält sich das Recht vor, Telefonate mit dem Kunden und dem Support-Techniker für interne Zwecke und zur Qualitätssicherung vollständig oder teilweise aufzuzeichnen.

§ 5 Haftung
(1) CC- D sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht auf Schadenersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzug oder Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Regelung gilt auch für indirekte Schäden oder Folgeschäden.
(2) Für den Verlust von Daten wird keinerlei Haftung übernommen, es sei denn ein entsprechender Schaden wäre auch durch regelmäßige Sicherung nicht vermieden worden.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden –insbesondere bei schuldhaftem und unentschuldigtem Nichteinhalten eines mit einem Techniker vereinbarten konkreten Termins - entfallen die über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten und Herstellergarantie durch ONSITE 36 hinaus gewährten Leistungen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die angefallenen Anfahrtskosten und Auslagen zu tragen, falls der Support-Techniker bzw. der mit der Abholung des Desktops Beauftragte feststellt, dass für den Desktop kein Service gemäß der ONSITE 36 - Bedingungen zu leisten ist, oder niemand zum vereinbarten Termin am Reparaturort angetroffen wird.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 7 Gerichtsand
Für etwaige Streitigkeiten aus den ONSITE 36 Bestimmungen wird für beide Teile als Gerichtsstand Augsburg vereinbart, soweit dies zulässig ist.

so long avalon
 
§ 3 Einschränkungen der Leistungspflicht
(1) Leistungen gemäß ONSITE 36 beschränken sich ausschließlich auf Desktopcomputer, die direkt über CC- D bezogen wurden. Bei Desktopcomputern mit Veränderungen an der Seriennummer oder späteren Systemsoftwarereleases (Systemsoftwareveröffentlichung) wie bei Auslieferungszustand bestehen keinerlei Ansprüche.

Also, das heisst, dass wenn man ein OS-Update macht resp. von Panther auf Tiger wechselt, verfällt jeglicher Anspruch auf dieses ONSITE36.
Meiner Meinung nach höchst zweifelhaft. Ergibt für mich keinen Sinn.

(2) Störungen, die auf Veränderungen der Systemkonfiguration beruhen, sind von ONSITE 36 ausgeschlossen.
(3) Wartungsarbeiten, Verschleißteile, Fehler die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, höherer Gewalt oder Virenbefall entstanden sind, sowie nachgerüstete Komponenten, werden von ONSITE 36 nicht erfasst.

Das ist verständlich.

(4) Die Installation oder Reparatur von Software, einschließlich des Betriebssystems und jeglicher Art von Anwendersoftware ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

Wofür schliesse ich dann dieses ONSITE36 ab, nur für Hardwareprobleme? Wenn ich ein Mac-Besitzer bin, der nur vor der Kiste sitzt und arbeitet, aber nicht weiss wie man ein System installiert, bin ich aufgeschmissen und muss einen Haufen Kohle für die Installation bezahlen.

(5) Vom Leistungsumfang ist sämtliche Peripherie mit Ausnahme von Maus und Tastatur, soweit diese im Lieferumfang enthalten waren, ausgeschlossen.
(6) Der Leistungsumfang erfasst keine Umbauten des Desktops oder Änderungen in der Gerätekonfiguration. Ferner ist keine Datenübernahme bei einem Austausch der Festplatte inbegriffen.

Kann ich soweit auch nachvollziehen.

(7) Es besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät.
(8) Der maximale Aufwand der Serviceleistung von CC- D ist auf den Zeitwert des funktionsfähigen Geräts beschränkt.

Punkt 7: Nun ja, ist Kulanzsache.

Punkt 8: ???
 
Lace schrieb:
-> Mach so einen Scheiss nicht nochmal Du Idiot.

Naja, aber gleich so frech werden ist eigentlich genauso a***g....
 
Hat nicht Comspot eine 2 oder 3-Jahresgarantie auf Apple-Produkte gleich im Preis mit drin? Hab sowas neulich glaub ich gelesen.

Gruß, hg.
 
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