Buchtitel als Name für Unternehmen/Projekt: Ist das legal?

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erko

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Hallo,

ich möchte als Freiberufler ein Projekt gründen bzw. ein Angebot bieten, das unter dem Namen eines Buches auftritt. Das Copyright des Autors ist von 1962, das des deutschen Verlags von 1967. Das Buch ist nur noch antiquarisch erhältlich. Der Titel ist so ähnlich wie "Peter und der Wolf."

Kann man so einen Titel für sein Angebot verwenden, also auch unter der enstprechenden Web-Domain auftreten? Oder ist so ein Buchtitel geschützt?

Ich bin mir gerade sehr unsicher, habe aber das (unzuverlässige) Gefühl, dass es eigentlich möglich sein sollte unter einem Buchtitel aufzutreten.

Auf der Site würde dann so etwas zur Erklärung stehen: "Peter und der Wolf ist der Zusammenschluß verschiedener Künstler und Denker, die Ihnen folgende Dienste bieten ...."

Im Impressum steht dann mein Name als Verantwortlicher.

Hat da jemand einen Rat, ob dies rechtens ist?

Das wäre klasse.

Grüße,

Eric
 
Wenn Du wirklich sicher gehen willst, rate ich Dir zu einem Anwalt zu gehen, der sich damit auskennt... Nur dort wirst Du rechtlich verbindliche Aussagen bekommen können, die Dir auch helfen...

Alles hier können nur Vermutungen sein...

Gruß,
Alexander
 
P.S. Mir geht es nicht darum, ob ich als Einzelunternehmer so auftreten darf - zu diesem Thema gibt es hier ja Threads und Infos. Mir geht es darum, ob so ein Buchtitel urheberrechtlich geschützt ist.
 
Hi,

auch ein Buchtitel ist normalerweise urheberrechtlich geschützt. Schau doch mal in eine der vielen Diskussionen hier, nach wieviel Jahren das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers verfällt, wenn er überhaupt schon tod ist.

Ich glaube Anwalt wäre wirklich ne sicherere Sache, sonst kanns ganz schnell ganz teuer werden.

Grüße
Flo

Nachtrag:

Sorry, KANN geschützt sein, muss aber nicht. Genaueres kann Dir da wirklich nur ein Anwalt sagen.
 
ich würde mir an Deiner Stelle einen anderen Projekttitel einfallen lassen. Das Deutsche Urheberrecht ist sehr kompliziert.

Alle Werke, die persönliche geistige Schöpfungen sind, unterliegen dem Urheberrecht. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische, aber auch wissenschaftliche Arbeiten.

Ist vererbbar.

Erlischt im Allgemeinen 70 Jahre nach dem Tode des Autors.

Der Titel ist Bestandteil des Werkes.

Lass' Dir was anderes einfallen, empfiehlt

Jürgen
 
Kurze Antwort: nein, du darfst den Titel nicht benutzen ( Titelschutz). Aussnahme: der Rechteinhaber gewährt dir die Nutzung für dein Anliegen.
 
Danke für die Antworten. Eigentlich war die Frage ja auch naiv. Aber es hätte alles genial gepasst. Um auf Ideen zu kommen, muss man halt auch naiv sein.

Viele Grüße,

Eric
 
wie hätte denn die Firma geheißen?
 
bei uns in österreich ...

ist das so: ich wollte/will mir einen namen für meine 1-personenfirma (als markenzeichen/wortbildmarke, bzw wortmarke) sichern lassen. bei einer standard-anmeldung muss ich (kann ich) drei "gebiete" angeben, in welchen ich meinen namen/wortlaut schützen möchte. dh: ich hab mal ein projekt einer satirezeitung gestartet namens "tabasco" - war eh ein blöder titel, hieß dann anders (vieeeel besser, kam aber trotzem nur zur ersten nummer, naja) - jedenfalls kommts drauf an, ob solch ein titel für alle/mehrere bereiche geschützt ist.

zb: ich nenne mich agentur "pfanner". pfanner ist ein namhafter österr. fruchtsafthersteller. vielleicht hat dieser seinen namen nur für: fruchtsaft, lebensmittel, etc. geschützt, nicht aber für das graphische gewerbe. die liste der untergruppen gibts in österreich beim wiener patentamt als pdf. bei einer mailanfrage dorthin bitten sie dich immer recht höflich um teleph kontaktaufnahme, wo sie dir erklären, dass du das am besten mit einemanwalt machst: soll heißen, ein anwalt schaut im EU-register nach, wo und wofür welcher wortlaut eingetragen ist und sagt dir bescheid yes/no. die anwälte...

letzte chance: anderen namen wählen (AAA-antwort, oder?),

however, vielleicht half`s?

: music is the best
 
ich glaube, man kann mit einem zusatz etwas drumrumkommen, etwa:
"der große, böse peter und der kleine, arme wolf"

jeder weiss, was gemeint ist, aber du bist kreativ geworden und hast damit was neues erstellt.

aber frag lieber nochmal!
 
Der Titelschutz wurde ja schon genannt. ABER: Mach dich doch mal über die Verjährungsfristen schlau. Du schreibst, dass der Titel aus dem Jahre 1967 stammt, vielleicht geht da ja was?
 
wie jürgenggb schreibt: das ganze werk ist bis 70 jahre nach dem tod der urhebers geschützt. eine weitere vererbung der rechte kommt nicht infrage.
ich würde mich wundern, wenn jemand (ausgenommen den autor oder seine erben -> das wäre der einzige spielraum) den titel freigäbe.
rob
 
also ich denke da gibt es keinerlei probleme da es sich vor allem nicht um ein buch sondern um einen musikmärchen (prokoview) aus den 30igern handelt.
wenn du inhaltlich in deinem projekt weder buch noch märchen inhaltlich nachmachst,
sondern etwas anderes...sollte es ok sein. schliesslich ist peter "nur" ein name und ein wolf ein wolf.
anders wäre es bei biene maja oder peter pan, das sind figuren bzw auch marken.
beim peter kommt es daher wohl eher auf den inhalt an.
wenn du ein nichtkommerzielles projekt vorhast mache es ...wenn du damit geld verdienen willst brauchst du für vertragliches eh einen anwalt, den kannst du dann ja nochmal fragen.
 
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