BTO kaufen oder nicht???

Mondmann

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So.
Jetzt bin ich völlig durcheinander.
Ich reg mich zwar die ganze Zeit über Apple auf, aber ich komme glaub nicht umhin mir trotzdem einen zu kaufen.

Ich möchte mir ein MacBook kaufen. Da mit 60GB Festplatte zu wenig sind, überlege ich BTO zu kaufen.
Da ich aber bei BTO kein 14tägiges Rückgaberecht/Stornierungsrecht (diskussion im anderen Fred) habe, weiß ich nicht ob ich mir das antun soll.

Wie habt Ihr das gemacht, bzw. hab ihr BTO gekauft?
Sollte ich BTO kaufen oder es sein lassen?

Ich weiß gar nichts mehr, nur daß ich völlig wischiwaschi bin.
Noch nie ist mir die Entscheidung etwas zu kaufen so schwer gefallen...
Mondmann
 
Wenn Du direkt bei Apple bestellst, kannst Du auch BTO Geräte zurück geben.
Andere Händler schließen das manchmal aus, wobei das eine Grauzone ist.
Also vorher die AGB durchlesen.
 
Nun, was spricht dagegen ein BTO zu kaufen? Wenn Du Dir sicher bist, dass Du es auch wirklich haben willst, dann schlag zu.

Wenn Du Dir allerdings das gute Stück erstmal ansehen willst und noch zweifelst, dann ist ein 14-tägiges Rückgaberecht die richtige Wahl, also CTO!

Sollte irgendwas nicht okay sein, fieben, Kuh im Macbook oder zu große Spaltmaße (schlechte Verarbeitung im Allgemeinen, Beschädigungen) dann kannst Du natürlich immer umtauschen :D
 
Hotze schrieb:
Wenn Du direkt bei Apple bestellst, kannst Du auch BTO Geräte zurück geben.
Andere Händler schließen das manchmal aus, wobei das eine Grauzone ist.
Also vorher die AGB durchlesen.

Bei Apple steht allerdings in den AGB´s das folgende:

AppleStore schrieb:
Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei

- Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Ist BTO keine Kundenspezifikation :confused:
 
Das 14tägige Rückgeberecht soll Dich als Käufer so stellen, als wenn Du im Laden den Artikel in die Hand nehmen und auf Herz und Nieren prüfen könntest.
Auch als BtO-Käufer hast Du dieses Rückgaberecht. Apple stellt sich auch absolut nicht an, was Rückgeben betrifft (meine Erfahrung, es mag andere Einschätzungen geben)


Sofern Du Speicher aufrüsten willst, sollstest Du die Finger von Apple lassen... die finanzieren alleine mit den Speichergewinnen wunderschöne, stylische Shops in besten Lagen :D
DSP-Memory macht recht ordentliche Preise
 
::nex:: schrieb:
Bei Apple steht allerdings in den AGB´s das folgende:



Ist BTO keine Kundenspezifikation :confused:


Bei mir war das kein Problem. Haben die anstandslos angenommen.
Ruf mal im Apple Store an und bestelle telefonisch. Dann kannst Du das auch gleich abklären.
 
Okay, umso besser wenn Apple auch BTO´s zurücknimmt. Wusste ich bis dato noch nicht :)
 
Ich glaube "Kundenspezifikation" meint sowas wie z.B. eine Lasergravur bei den iPods, nicht die BTO-Option.
 
BTO kannst du problemlos zurückgeben, jedenfalls wenn es im Applestore gekauft wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
::nex:: schrieb:
Nun, was spricht dagegen ein BTO zu kaufen? Wenn Du Dir sicher bist, dass Du es auch wirklich haben willst, dann schlag zu.

Wenn Du Dir allerdings das gute Stück erstmal ansehen willst und noch zweifelst, dann ist ein 14-tägiges Rückgaberecht die richtige Wahl, also CTO!

Sollte irgendwas nicht okay sein, fieben, Kuh im Macbook oder zu große Spaltmaße (schlechte Verarbeitung im Allgemeinen, Beschädigungen) dann kannst Du natürlich immer umtauschen :D

..ja aber nicht beim Händler?
Habe bereits in 5-6 Shops nachgefragt und KEINER räumt ein 14tätiges Rückgaberecht ein bei BTO.

Was ist CTO???

Bei Apple direkt ists halt gleich um dei 80€ teurer.
Speicher, klarer Fall bei dsp.

www.applekaufen.de meinte sogar, daß ich das Gerät nur zurückgeben kann, wenn es noch eingepackt, ungeöffnet und unbenutzt ist.(!).

Witzig, oder?
WIe soll ich dann herausfinden ob die Kuh drin ist?
Au man eh...
 
MacMoped schrieb:
Ich glaube "Kundenspezifikation" meint sowas wie z.B. eine Lasergravur bei den iPods, nicht die BTO-Option.

Gut möglich. Leider benutzen andere Händler die gleiche Terminologie und bei denen zählt eine BTO-Konfiguration eben als "Kundenspezifikation". Im Zweifel kann man ja immer noch mit einem freundlichen Apple-Mitarbeiter telefonieren... :D
 
Mondmann schrieb:
..ja aber nicht beim Händler?
Habe bereits in 5-6 Shops nachgefragt und KEINER räumt ein 14tätiges Rückgaberecht ein bei BTO.

Richtig, das ist bei den meisten Händlern leider der Fall. Deshalb dann vielleicht lieber direkt bei Apple bestellen?


Mondmann schrieb:

"Configure to order" heisst es normalerweise. Ist allerdings ein wenig widersprüchlich, man versteht darunter die vorkonfigurierten Modelle die Apple anbietet (also z.B. die 3 MacBook-Varianten sind so genannte "CTO-Modelle").
 
Kundespezifikation wär ein, nur für mich hergestelltes G5 Powerbook mit Quadcore auf einem Brennstoffzellen Akku, alles andere ist Massenware.

Und somit kein Problem, zumindest bei Apple
 
CTO = configure to order, ist das gleiche wie BTO (build to order)

www.applekaufen.de meinte sogar, daß ich das Gerät nur zurückgeben kann, wenn es noch eingepackt, ungeöffnet und unbenutzt ist.(!)
Das dürfen die so gar nicht machen. Du hast auch bei ausgepacktem Mac das Recht ihn zurückzugeben, allerdings kann der Händler eine Pauschale verlangen wenn Gebrauchsspuren zu sehen sind.
 
Trey schrieb:
CTO = configure to order, ist das gleiche wie BTO (build to order)


Das dürfen die so gar nicht machen. Du hast auch bei ausgepacktem Mac das Recht ihn zurückzugeben, allerdings kann der Händler eine Pauschale verlangen wenn Gebrauchsspuren zu sehen sind.

ja mei dürfen oder nicht dürfen. Was soll ich denn machen?
Ich hab nicht die Lust, Zeit und Geld im schlimmsten Fall mit denen ein Rechtsstreit anzufangen...

Tja wohl keine Chance als bei Apple zu bestellen und draufzuzahlen...
 
ich verstehe die Diskussion nicht ganz:

Entweder bist Du mit dem Angebot von Apple zufrieden und macht BTO, sei Dir sicher, Du kannst das Teil zurückgeben !
Händler, die sich rausreden wollen, sollten mal das Fernabsatzgesetz lesen, dazu gab es inzwischen genug Urteile. Sie reden sich mit einer "Werkstück"-Idee heraus, also einer Kundespezifisch einmaligen Anfertigung, die ja wohl im Fall eines Computerstandardteils nicht gültig ist.

Aber mal im Ernst, hast Du gesehen, was man für die fette Seagate 5400.3 160 GB ausgeben muss ? Die selber gekauft, nachdem Du festgestellt hast, das Dein MacBook in der Standardausführung toll ist und eingebaut, spart Geld gegenüber dem Apple Angebot und für die 60er von Apple kriegst Du ja auch noch was....

...weiss der Smurf
 
Smurf511 schrieb:
ich verstehe die Diskussion nicht ganz:

Entweder bist Du mit dem Angebot von Apple zufrieden und macht BTO, sei Dir sicher, Du kannst das Teil zurückgeben !
Händler, die sich rausreden wollen, sollten mal das Fernabsatzgesetz lesen, dazu gab es inzwischen genug Urteile. Sie reden sich mit einer "Werkstück"-Idee heraus, also einer Kundespezifisch einmaligen Anfertigung, die ja wohl im Fall eines Computerstandardteils nicht gültig ist.

Aber mal im Ernst, hast Du gesehen, was man für die fette Seagate 5400.3 160 GB ausgeben muss ? Die selber gekauft, nachdem Du festgestellt hast, das Dein MacBook in der Standardausführung toll ist und eingebaut, spart Geld gegenüber dem Apple Angebot und für die 60er von Apple kriegst Du ja auch noch was....

...weiss der Smurf

Also Du meinst ich sollte, KEIN BTO Kaufen und 14 Tage Rückgaberecht haben.
Ok.
Dann kaufe ich mit die o.g. Seagate für 200€ und bau die ein und gut ist.
Hab ich das richtig verstanden?

Aber dann hab ich keine Garantie mehr, weil ich dran rumgefummelt hab, ODER?
 
::nex:: schrieb:
Leider benutzen andere Händler die gleiche Terminologie und bei denen zählt eine BTO-Konfiguration eben als "Kundenspezifikation".
...was aber nac einschlägigen Gerichtsurteilen ein Widerufsrecht nicht unbedingt ausschließt.
Allerdings: Apple wird sich da wohl etwas "unkomplizierter" anstellen.

Mondmann schrieb:
Aber dann hab ich keine Garantie mehr, weil ich dran rumgefummelt hab, ODER?
Doch, dann hast du weiterhin Garantie.
Natürlich nicht auf die Festplatte.
Und natürlich nicht, wenn du etwas kaputt machst, beim Upgrade.
 
Smurf511 schrieb:
... sollten mal das Fernabsatzgesetz lesen, ...
Das Fernabsatzgesetz gibt es in D seit 1.1.2002 nicht mehr.
Die entsprechenden Regelungen sind seither in das BGB ab §312b aufgenommen worden.

Aber es ist schon richtig, warum sollte man mit der Gewissheit, einem (Rechts-) Streit nicht entgehen zu können, bei Händler x kaufen, wenn man bei Händler y (=Apple) diesen Ärger nicht hat aber dafür etwas mehr bezahlt?

Plan B, die Standardkonfiguration günstig kaufen und dann ggfs. zurückgeben oder aufrüsten hat aber auch seinen Reiz...
 
HäckMäc schrieb:
Das Fernabsatzgesetz gibt es in D seit 1.1.2002 nicht mehr.
Die entsprechenden Regelungen sind seither in das BGB ab §312b aufgenommen worden.

Aber es ist schon richtig, warum sollte man mit der Gewissheit, einem (Rechts-) Streit nicht entgehen zu können, bei Händler x kaufen, wenn man bei Händler y (=Apple) diesen Ärger nicht hat aber dafür etwas mehr bezahlt?

Plan B, die Standardkonfiguration günstig kaufen und dann ggfs. zurückgeben oder aufrüsten hat aber auch seinen Reiz...


Wie meinst du das mit dem Reiz? Positiv oder Negativ?

Ich bin mittlerweile bei Plan B.
Das kleine MacBook mit 2GB RAM und einem Externen Firewire brenner der auch DVD RAM kann.
Somit kann ich alles und diese konfig komtm mich sogar noch billiger als das mittlere MacBook.

Im Laufe des Jahres werde ich dann ne größere Festplatte anschaffen falls ich diese überhaupt brauche...

mondmann
 
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