Bräuchte einen Rat (iPod mini von ebay - übers Ohr gehauen)

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foggn86

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Hallo,

seit Langem möchte meine Freundin einen pinken iPod mini ("süüüüüüß", so sind sie, die Frauen ;)) haben. Nun hat sie sich endlich dazu entschlossen, das viele Geld in einen zu investieren.

Da es diese schönen Geräte ja nicht mehr neu gibt, hat sie bei ebay gestöbert und auch etwas gefunden:

Ihr iPod bei eBay (Bitte angucken, ist wichtig)

Als der iPod dann gekommen ist war die Begeisterung natürlich riesig ("süüüüüüß" die Zweite :))

Die erste Ernüchterung erfolgte jedoch schnell, der Akku ist defekt (Batterie lädt durch, also hört nicht auf zu laden und der iPod zeigt ständig "Batterie leer - bitte laden" o.ä.). Außerdem pausiert er während des Abspielens selbstständig die Lieder, was allerdings erst nach der Akkugeschichte auffiel.

Zum Akku: Ich habe die gute Dame angeschrieben und 35 € Rückerstattung verlangt, da es so viel kostet einen neuen Akku einbauen zu lassen. Sie hat geantwortet, dass sie dazu bereit wäre, allerdings nur, wenn ich auf weitere Forderungen verzichten würde. Das kam mir zwar seltsam vor, aber naja, der iPod ist ansonsten ja in Ordnung (dachte ich) und habe daher zugestimmt. Soweit so gut, das Geld ist nun auch auf meinem Konto gelandet.

Heute hat sich der mittlere "Svarowski"-Stein gelöst und dahinter kam der Name der Verkäuferin zum Vorschein: Eileen. Wunderbar, Eileen also. Dabei hat sie in der Auktion exta beschrieben, dass dort nur "That`s my music!" steht. Suuuuper.

Nun kommt ihr: Was kann ich machen? Kann ich Umtausch verlangen? Es kann ja nicht sein, dass man etwas anderes als beschrieben bekommt. Dann kann ich ja auch ein iPod bei ebay einstellen und dem Höchstbietenden eine Eierschale schicken! Wie würdet ihr vorgehen? Ich hab dran gedacht, ihr mit ebay und einem Zivilprozess zu drohen, falls sie nicht umtauschen will. Hätte so etwas Erfolg?

Danke fürs Lesen des "kleinen Aufsatzes" ;) und die hoffentlich zahlreichen Antworten.
 
171 Euro ist ja auch viel zu vieL!!
Hätteste ma lieber im Apple Gebrauchtwarenstore anchgesehen
 
Sorry, aber Apple verkauft dieses Modell in "pink" gerade selber für 89,99 € im Second Hand Store. Was soll ich nach dem Gebot dazu sagen ?

Nichts ...... :D
 
Aber nur den der ersten Generation -> Akkulaufzeit...

Außerdem wusste ich da nichtmal was von. EDIT: da = zu dem Zeitpunkt
 
foggn86 schrieb:
Aber nur den der ersten Generation -> Akkulaufzeit...

Außerdem wusste ich da nichtmal was von. EDIT: da = zu dem Zeitpunkt


Gut trotz allem zuviel Geld für das Teil. Wenn die Artikelbeschreibung nicht das sagt, was der Artikel ist, mit dem Verkäufer regeln. Wenn alles nicht hilft den Rechtsanwalt bitten es zu regeln !!!

EDIT : Anwalt kostet GELD ;)
 
Würde für sowas nicht die Rechtsschutzversicherung aufkommen?

Über ebay kann mans also nicht versuchen? Also auch mit absehbarem Erfolg.
 
Kleb den Stein wieder an und verbuche den Kauf unter "Lebenserfahrung".
 
Ist nur etwas blöd. Hatte mir etwas mehr Hilfe erhofft, schade.

Naja ok
 
So ist das hier in Deutschland eben: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Dinge. Wie steht es so schön im Grundgesetz:

§1: Die Würde des Menschen ist einkommensabhängig...

Traurig, aber wahr. Kopf hoch - am besten wirklich abhaken - auch wenn es sehr, sehr ärgerlich ist. Über Ebay kannst du es ja versuchen. Kostet ja nichts - außer Nerven und Zeit.
 
Kleb den Stein wieder an und verbuche den Kauf unter "Lebenserfahrung".
Jau. Und in Zukunft etwas vorsichtiger beim eBay-Kauf sein.
 
Ebay hat nichts damit zu tun - die bieten nur die Plattform.
Also Rechtsanwalt (evlt. reicht drohen) und auf Wandlung bestehen.

Wenn er gerade mal ein Jahr alt ist frag' mal bei Apple wegen Garantie (Akku).

Wenn Dir der ANwalt zu viel Arbeit ist und Apple nichts anbieten kann verbuche es als (teures) Lehrgeld... Hart aber wahr...

bye, M.
 
Hab ihr grad geschrieben und mit ebay und Anwalt gedroht. Davon hätte sie ja auch was (35 € mehr wegen dem Akku)

Wenns nicht reicht hab ich halt Pech gehabt.
 
Naja, es steht ja nicht drin, dass nur Draufsteht Thats my Music... So gesehen hat die Frau nicht direkt gelogen. Dennoch, würde einfach mal sagen:

Anfechten wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) jedenfalls wegen Akku aber auch wegen des zumindest nicht ganz astreinen Umstands mit dem überklebten Namen. Dann Zug um Zug Rückgabe des iPods und des Geldes. Erstmal nett bitten und darauf hinweisen, dass mand as Ebay melden könnte. Wenn nett bleiben nicht hilft halt drohen. Wenn drohen nicht hilft leiden. Denn für den Wert lohnt der Anwalt nicht... Wobei du natürlich beim zuständigen Amtsgericht bei dem Streitwert keinen Anwalt brauchst. Aber wenn man sich nicht einigen kann lohnt der Streß bei dem Preis nicht.
 
Aber wenn der Name dahinten drauf steht ist vorenthalten einer eher geschäftsschädigenden Eigenschaft des Produkts, also könntest du eigentlich eine Rückerstattung erwarten.

Zu dem Preis: Die Eileen wird sich freuen, für das Teil bekommt man ja neue iPods! Und im Refurished Shop sogar 2 :)

lg Mario
 
Das mit der arglistigen Täuschung hab ich ihr schon bei dem Akku vorgeworfen. Jetzt schon das zweite Mal mit dem Namen. Die Sache mit dem Pausieren der Lieder ist ja auch noch da...

Ich hab ja gesagt "Kauf dir n nano" :D
 
Godsdawn schrieb:
Naja, es steht ja nicht drin, dass nur Draufsteht Thats my Music... So gesehen hat die Frau nicht direkt gelogen.

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für mich ein ganz klarer Fall.
 
Ob ich ihr den Artikel schicken sollte? BGB oder? Mit Paragraphen werfen kommt ja immer gut ;)
 
Letztendlich steht im Versteigerungstext: "...und befindet

sich in einem super Zustand."

Der überklebte Name ist auch nicht erwähnt. Somit ist es (zumindest beim Namen) eine wissentliche Täuschung.
 
submax schrieb:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für mich ein ganz klarer Fall.

Mag ja sein, dass das für dich gleich ein ganz klarer Fall ist, aber er will nun erstmal seine Kohle zurück, bzw. dafür Ersatz und die gute Dame nicht gleich anzeigen. ;)
 
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