BOOQ - Wenn's nicht gefällt, kann man's zurückschicken BEKOMMT ABER KEIN GELD ZURÜCK

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RangerFox

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BOOQ - Wenn's nicht gefällt, kann man's zurückschicken BEKOMMT ABER KEIN GELD ZURÜCK, DAS MAN DAFÜR AUSGEGEBEN HAT!


Hallo,

mich haben Sie bei Booq geneppt!

Ich habe mir ein Python System gekauft (Rucksack, iPod & PDA/Telefonschutzhülle)

Habe ein riesiges Paket bekommen mit dem Rucksack in einer Klarsicht-Plastiktüte.

Ich hab mir den Rücksack umgeschnallt und mein Powerbook ins Fach gesteckt - so wie man das auch bei jedem Händler machen kann - und bin damit dann ne knappe Stunde durch die Wohnung gelaufen,
schließlich soll ja nix dran kommen an das gute Stück (ich mein den Rucksack) - gesetz dem Fall das man es doch zurückgeben will.

Irgendwie muß man ja sehen ob auch nach längerem Tragen das ganze Komfortabel ist, nix drückt, zieht oder zurrt.

Mein Händler vor Ort hatte da nix gegen - er sagte selbst " .. die Dinger kosten ne Stange Geld, ich möchte das meine Kunden zufrieden sind und mich weiterempfehlen..."

Also hab ich das System zwei, dreimal binnen der 30-tägigen Frist umgeschnallt, während ich es mit anderen online bestellten Rucksäcken verglich -

Wie es sich herauskristallisierte, ist das Python System ein glänzende Sache,
wenn da nicht das enorme Eigengewicht wäre
von 5.4lbs
oder
ca. 2.44kg
wären.

Ich rufe also bei BOOQ an, gebe an das ich das System mit anderen Rucksäckenb vberglichen habe u.a. wegen dem hohen Eigengewicht nicht mag und zurückgeben möchte.

Doch bei BOOQ zeigte man sich sehr Kundenunfreundlich - ich hätte mir das System gar nicht erst aufschnallen dürfen - ich hätte mir das System 235 Euro System "anschauen" dürfen ABER DOCH NICHT TESTEN ! ! !

Wenn ich den Rücksack zurückschicken würde und man es nach eingehender Prüfung als "wiedervberkaufstauglich" befinden könne, wäre das Unternehmen bereit den Rucksack zurückzunehmen, abzüglich von 30% des Kaufpreises, jedoch müßte ich auch die Kosten für den Rücktransport tragen.

Und verwies auf das kleingedruckte - ich zitiere -

"... 2. Rückerstattung
Oder: Sie hätten lieber Ihr Geld zurück
Sie können bei uns vertrauensvoll einkaufen, ohne auch das geringste finanzielle Risiko einzugehen. Denn: Sollten Sie die bestellte Ware nicht länger als 14 Tage behalten wollen, so sind wir nach dem sogenannten Fernabsatzgesetz gesetzlich verpflichtet, Ihnen sämtliche Kosten zu erstatten - auch alle Versandkosten, für Hin- und Rückweg. Damit Sie zur kostenlosen Ansicht der bestellten Ware noch mehr Zeit haben, gewähren wir Ihnen sogar 30 Tage – somit kann jeder Artikel in neuwertigem Zustand innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu uns geschickt werden, und wir erstatten Ihnen sämtliche Unkosten. Nicht neuwertige oder benutzte Ware kann leider nicht zurückerstattet werden. Rückerstattungen sollten mithilfe dieses Formulars an uns geschickt werden: Rückerstattungsformular. Sollte dieses Formular fehlen, so können wir kein Geld erstatten.
(Anm. des Inhabers: Der Gesetzgeber hat das Fernabsatzgesetz u.a. aus dem Grunde verabschiedet, damit "der Verbraucher" nicht benachteiligt ist. Selbstverständlich sind die uns durch dieses Gesetz entstehenden Kosten (auch durch Mißbrauch) im Produktpreis enthalten, so dass jeder "richtige" Kunde für den Irrtum oder Mißbrauch der "temporären" Kunden zahlt. Sie entscheiden, wer durch diese Regelung wirklich benachteiligt ist.)

JEDER GROSSE ONLINE SHOP GEWÄHRT SEINEN KUNDEN EIN 30TÄGIGES RÜCKGBABERECHT (WANDERRUCKSÄCKE; ENTSAFTER; TRIMM-DICH-GERÄTE; GRILLS; etc.)

WIE BITTE SCHÖN SONST SOLL MAN SICH VON DER QUALITÄT EINES PRODUKTES ÜBERZEUGEN WENN MAN NICHT AUSPROBIEREN DARF?!?

Fazit dieses Einkaufs:
Ich hab den Rucksack behalten, ihn über die Firma meiner Eltern nachträglich abgesetzt und den Rucksack gemäß der lebenslangen Reparaturgarantie eingeschickt - denn wie in anderen Foren bereits beschrieben sind die Nähte unsauber, mit Endfäden von 10cm und mehr, die überstehen oder Polstermaterial ist sichtbar überstehend vernäht...
 
Kauf doch beim Händler vor Ort der 3 Euro mehr will und dafür mal testen läßt. So kann ich nur sagen: Nix besseres verdient!
 
RangerFox schrieb:
Ich hab mir den Rücksack umgeschnallt und mein Powerbook ins Fach gesteckt - so wie man das auch bei jedem Händler machen kann - und bin damit dann ne knappe Stunde durch die Wohnung gelaufen,
"Eine knappe Stunde" läßt dich damit nicht jeder Händler durch deine Wohnung laufen.
Nicht mal durch seinen Laden.

RangerFox schrieb:
Mein Händler vor Ort hatte da nix gegen - er sagte selbst " .. die Dinger kosten ne Stange Geld, ich möchte das meine Kunden zufrieden sind und mich weiterempfehlen..."
Ja und wieso kaufst du dann nicht bei deinem freundlichen und hilfsbereiten Händler vor Ort?

RangerFox schrieb:
Doch bei BOOQ zeigte man sich sehr Kundenunfreundlich - ich hätte mir das System gar nicht erst aufschnallen dürfen - ich hätte mir das System 235 Euro System "anschauen" dürfen ABER DOCH NICHT TESTEN ! ! !

Damit Sie zur kostenlosen Ansicht der bestellten Ware noch mehr Zeit haben, gewähren wir Ihnen sogar 30 Tage
Ansicht.
Ansicht ist nicht gleich wiederholtes längeres "Testen".

RangerFox schrieb:
JEDER GROSSE ONLINE SHOP GEWÄHRT SEINEN KUNDEN EIN 30TÄGIGES RÜCKGBABERECHT
Nein.
Ist einfach nicht richtig.
quelle.de macht's nicht.
Die aller-allermeisten Hardwareversender machen es nicht.
Amazon macht es auch nur für eingeschweißte bzw. unbenutzte Artikel.
Ist halt die Frage, wo die Grenze zwischen "Ansicht" bzw. "Prüfung" und "Benutzung" liegt.
Wenn man eine Art Rucksack oder so mehrere Wochen lang behält, mehrfach und im Umfang von über einer Stunde anzieht, so halte ich persönlich die Bezeichnung "Gebrauch(t)" nicht für so abwegig.

RangerFox schrieb:
WIE BITTE SCHÖN SONST SOLL MAN SICH VON DER QUALITÄT EINES PRODUKTES ÜBERZEUGEN WENN MAN NICHT AUSPROBIEREN DARF?!?
Tja, gute Frage.
Du nennst selbst schon "Entsafter" und "Grills" als Beispiele.
Du glaubst nicht ernsthaft, dass du die einfach mal austesten kannst, und dann wieder zu voller Rückerstattung zurückschicken kannst, oder?
Würdest du das als Firma machen, die sowas verkauft?
 
Da kann ich Booq auch verstehen... überleg Dir mal, wenn jeder sich an drei Stellen eine Ware bestellen würde, und davon zwei zurück schicken würde, weil er von vorne herein nur eins wollte - das Fernabsatzgesetzt will sicher nicht den Onlinekauf für den Verbraucher dem Ladenkauf gleichstellen!

Man bedenke, was der Händler in jedes Produkt reinrechnen müsste, wenn er zwei von drei zurück bekäme - und dafür auch noch die Kosten (2xPorto, Verpackung, Logistik (intern), Buchungsvorgänge und auch noch wertverlust!

Bzw. wenn Dein Händler einen Rucksack im Laden für solche Tests wirklich frei gibt, kann er den sicher nicht mehr zum normalen Preis verkaufen, sondern als Ausstellungsstück! Oder würdest Du so einen Rucksack (nehmen wir mal an 5-6 Kunden hätten ihn vor Dir 1 Stunde lang getestet, bei den Temperaturen) dann zum normalen VK-Preis kaufen?
 
Reife Leistung, beim Händler vor Ort ausprobieren, den ganzen Service in Anspruch nehmen und das Ganze mit dem Vorsatz sowieso das ausprobierte Teil billiger im Netz kaufen.
Deine gesamte Beanstandung hier ist die eines Kunden würdig, den man besser ignoriert.
Ich würde sagen, der Versuch hier eine Firma schlecht zu machen ging nach hinten los.
Und deine Rechtfertigungen, warum du es so lange "testen und vergleichen" musstest sind auch nicht das Gelbe vom Ei.
 
Ich glaube, dass die AGB nicht dem deutschen Fernabsatzgesetz entspricht.
1) Man hat laut Gesetz 14 Tage Rückgabegesetz
2) Ab einem Warenwart von 40 Euro trägt der Verkäufer Rücksendekosten
3) Der volle Betrag wird zurück erstattet, solange die Ware sich nicht verschlechtert hat. Von 1 Std in der Wohnung tragen wird die Ware kaum schlechter. Man muß dem Kunden eine genaue Prüfung der Ware zugestehen, um "Mängel" festzustellen.

Allerdings: Das Gewicht hätte man auch feststellen können, indem man das Ding "anhebt" oder auf die Wage stellt. Das hätte man auch in verpacktem Zustand machen können.

Ich weiß nicht was der Kundenservice der Firma da am Telefon gesagt hat, halte ich für einen Versuch, die Rücksendung abzuwimmeln und auf telefonische Aussagen, gebe ich nichts.
 
Richtig, sie entsprechem dem FernAbsG nicht, sie umfassen sogar MEHR:

1) die geben 30 Tage
2) die sagen NICHTS davon, dass unter 40EUR der Kunde das Ganze trägt
3) Wie gesagt... man überlege sich mal, wie die Ware aussieht, wenn sie zurück ist, und wie und ob man die wieder verschicken kann...

Fürs Gewicht braucht man nicht einmal eine Wage! http://www.booq.de/Detail.bok?no=454
 
Ich kann diese Leute nicht verstehen, die sich alles nach Hause kommen lassen um es dort zu testen. Frei nach dem Motto: Ich kann es ja zurückschicken.

Wenn man es etwas so ausgiebig testen möchte, geht man zu dem Handler, denn die haben meist Ausstellungsstücke. Da kann man testen, bis man einen wunden Rücken hat.

Wenn jeder Handler nun damit rechnen muss, dass die Hälfte seiner Ware zurückkommt, weil sich dieses Verhalten durchsetzt, werden die Produkte nur teurer.

Und das schönste ist ja, dabei auf sein "Recht" zu klopfen. Mit Menschenverstand wird sowas heute überhaupt nicht mehr gemacht.
 
Kingpin schrieb:
Reife Leistung, beim Händler vor Ort ausprobieren, den ganzen Service in Anspruch nehmen und das Ganze mit dem Vorsatz sowieso das ausprobierte Teil billiger im Netz kaufen.
Deine gesamte Beanstandung hier ist die eines Kunden würdig, den man besser ignoriert.
Ich würde sagen, der Versuch hier eine Firma schlecht zu machen ging nach hinten los.
Und deine Rechtfertigungen, warum du es so lange "testen und vergleichen" musstest sind auch nicht das Gelbe vom Ei.

Die Höhe ist dann, dass wir alle das auch noch finanzieren, weil er es auch noch über seine Eltern von der Steuer absetzt - Armes Deutschland :mad:
 
ch finde das Verhalten von Booq sehr merkwürdig. Wenn ich mir woanders über den Katalog Kleidung bestelle, muss ich sie ja auch anprobieren. Und was nicht gepasst hat, wurde vom Händler wieder anstandslos zurückgenommen. Ich finde das Probetragen eines Rucksacks absolut für vertretbar. Normalerweise darf der ja auch bei so einer kurzen Tragzeit nicht verschleißen. Und wenn, dann würd ich ihn erst recht zurücksenden, wäre ja dann ne miese Qualität.
Ob man sich nun beim Händler beraten lässt und dann im I-Net kauft ist eine andere, eher moralische Frage. Aber darum geht es ja eigentlich auch nicht, sondern nur um das Recht des Kunden, die Ware zurückzusenden.
 
ignite06 schrieb:
... Wenn ich mir woanders über den Katalog Kleidung bestelle, muss ich sie ja auch anprobieren. Und was nicht gepasst hat, wurde vom Händler wieder anstandslos zurückgenommen. Ich finde das Probetragen eines Rucksacks absolut für vertretbar.

Dazu zählt aber sicher nicht mehrere Tage über viele Stunden hinweg die Kleidung "probezutragen".
 
Kingpin schrieb:
Reife Leistung, beim Händler vor Ort ausprobieren, den ganzen Service in Anspruch nehmen und das Ganze mit dem Vorsatz sowieso das ausprobierte Teil billiger im Netz kaufen.
Deine gesamte Beanstandung hier ist die eines Kunden würdig, den man besser ignoriert.
Ich würde sagen, der Versuch hier eine Firma schlecht zu machen ging nach hinten los.
Und deine Rechtfertigungen, warum du es so lange "testen und vergleichen" musstest sind auch nicht das Gelbe vom Ei.


100% agree!

Vote 4 Kingpin :p
 
Auf so einen "Kunden" würde ich als Händler dem von den Margen her das Wasser bis zum Hals steht (dank Onlineversender) problemlos verzichten.
 
RangerFox schrieb:
Ich hab mir den Rücksack umgeschnallt und mein Powerbook ins Fach gesteckt - so wie man das auch bei jedem Händler machen kann - und bin damit dann ne knappe Stunde durch die Wohnung gelaufen
Du bist mit dem Rucksack eine halbe Stunde durch die Wohnung gelaufen? :hehehe: :dance: :kopfkratz:
Sorry, aber das ist :hamma:
 
Ich arbeite bei einem grossen Versender, und genauso läuft es bei uns ständig. Wir haben eine Retourenquote bei jungen Leuten (bis 35) von über 35%. Und ich kann die Händler auch verstehen, dass sie nur original verpackte Geräte voll zurück erstatten.

Mir kann kein Mensch erzählen, dass man 30 Tage braucht um festzustellen, ob der Rucksack zu schwer ist. Wenn er innerhalb der 14 Tage zurück geht, kann der Händler nur bei verschlechterter Ware Geld vom Preis abziehen. Und das müssten schon deutliche Tragespuren sein. Nach 30 Tagen kann der Händler machen, was in seinen AGB steht. Und da steht es doch eindeutig.

Auf solche Kunden kann jeder Händler verzichten. Kosten nur Geld.
 
Amazon nimmt aber auch benutzte getestet ausgepackte Ware zurück (habe ich schon paar mal gemacht).
Die Ware gefiel mir aber nicht nach kurzem Test und das Geld wurde in voller Höhe erstattet
 
starwarp schrieb:
Amazon nimmt aber auch benutzte getestet ausgepackte Ware zurück (habe ich schon paar mal gemacht).
Die Ware gefiel mir aber nicht nach kurzem Test und das Geld wurde in voller Höhe erstattet
Amazon hat aber sicher auch höhere Absatzzahlen und kann sich solche "Kundeneskapaden" eher leisten als Booq mit seinem Direktvertrieb...
 
also, Rangerfox, fassen wir nochmal zusammen: Du hast einen Rucksack beim Händler getestet und Dich beraten lassen, hast das Teil dann online gekauft weil billiger, hast es einen Monat lang benutzt, und zu aller Frechheit, hast den Kaufbetrag am Ende über Deine Eltern von der Steuer abgesetzt?
Sach ma, GEHT'S NOCH??? Und dann hier die Firma anschwärzen, die völlig korrekt entschieden hat? Ich würd das Teil ausserdem gern mal sehen, ich geh jede Wette ein Du hast das Teil wirklich benutzt. So, wie sich manche Damen ein Kleid für ne Party schicken lassen, und es am Tag nach der Party zurückschicken; kann man daran erkennen daß die Etiketten noch dran und irgendwo reingewurstelt sind. GANZ TOLL!
 
Selber schuld, kein Mitleid (SSKM). Ich denke, daß dir das Teil zu schwer ist, hättest du auch nach 14 Tagen feststellen können, da hätte das Fernabsatzgesetz noch gezogen - aber bei so einer Aktion fällt mir nur dazu ein "du hast es nicht besser verdient, erst lesen dann kaufen". Wir sind ja nicht im :schnuller -garten hier - wenn du mündig bist zu kaufen, bist du auch mündig genug das Fernabsatzgesetz zu kennen genauso wie man vorher abschätzen kann was 2,5 kg sind oder vorher in den Prospekt reinschaut, was man da denn eigentlich kauft :hamma:.
 
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