Blue- Ray Player Reklamation als 15 Jähriger.

macman2010

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
07.02.2010
Beiträge
264
Reaktionspunkte
2
Muss meinen Blueray Player zurückgeben , weiss aber Net ob die sichndaran stören , dass ich 15 bin.
 
Probiere es einfach, und wenn die ein Problem haben, dann gehe noch mal mit deinen Eltern hin, ist doch kein Ding, außerdem haben die dir ja auch verkauft, und wenn sie einem 15-Jährigen so ein Teil verkaufen, solltest du es auch reklamieren können ;)
 
Auszug aus Wikipedia-Taschengeldparagraph:

Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]
 
Vielleicht sollte man erst mal den Grund für die Rückgabe klären, und auch mal schauen, wie viel Zeit seit dem Verkauf vergangen ist.
 
Ich weiß, dass es toll ist, dass ich dem TE helfen kann. ;-)
Warum soll ich es dir definieren, bist doch nicht der TE.
Teuer ist natürlich Auslegungssache, aber wenn man für einen guten BluRayplayer von einem Preis von 150€ ausgeht, sollte das für einen 15jährigen zu teuer sein.
Und wenn der Vadder entsprechend auftritt sollte es kein Problem sein.
 

Gesetze darf nur derjenige zitieren, der sie auch versteht. :Oldno:

Das von dir zitierte hat nichts mit Gewährleistung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages zu tun.

Hat der TE den Player erst gestern gekauft, wäre es natürlich eine Möglichkeit. :crack:
Kannst du deine Beweggründe schildern, warum du ihn zurückgeben musst? Wegen Papa, Defekt oder warum?
 
Gesetze darf nur derjenige zitieren, der sie auch versteht. :Oldno:

Das von dir zitierte hat nichts mit Gewährleistung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages zu tun.
Nein, mit Gewährleistung hat das nichts zu tun, aber mit der Rückabwicklung eines Kaufvertrags sehr wohl.

Der TE hat keinen Grund angegeben, weshalb er das Gerät zurückgeben will/muss bzw. wie alt das Gerät ist. Daher war es ein allgemeingehaltener Rat.
 
Jo, aber nichts mit Rücktritt durch den TE.

Ich muss zugeben, ich bin irgendwie direkt auf die Mängelschiene gerutscht und hab dann gepostet. Nach dem erneuten Lesen des Eingangspost hätte ich meinen vielleicht einen Ticken anders formuliert.
 
Hab ja auch geschrieben, dass sein Vater dafür sorgen soll.

Da uns der TE über die Gründe im unklaren läßt, müssten wir die Glaskugel bemühen.

Aber wenn ich mir mal seine Signatur anschaue, sollte der Taschengeldparagraph bei einem läppischen BluRay Player in seinem Fall nicht zu tragen kommen.
 
Warum denn nicht? Nett und sachlich bleiben und schauen was bei rum kommt... wenn er sagt du bist zu Jung bist OK, dann noch mal mit den Eltern hin :)
 
im zweifel: über die eltern rückabwickeln...
 
@macman2010: Was meinst du mit "zurückgeben"? Das passt nicht mit dem Titel zusammen, wo du von Reklamation sprichst. Reklamieren kannst du etwas, was nicht funktioniert, das in der Gewährleistungs- oder Garantiezeit kaputt gegangen ist (aber natürlich nur, wenn du nicht Schuld bist daran daß es kaputt gegangen ist). Das Gerät wird dann repariert oder ausgetauscht. Zurückgeben bedeutet, daß du ein gekauftes Gerät nicht haben willst, weil es dir nicht gefällt, nicht in deine Bude passt, oder aus irgendeinem anderen Grund (ohne daß das Gerät kaputt ist).

Reklamieren kannst du auch als 15-jähriger - deine gesetzlichen Rechte als Kunde (nämlich daß du für dein Geld ein funktionierendes Gerät bekommen musst) wird dir kein Händler verweigern.
Zurückgeben ist eine ganz andere Sache. Kein Händler ist verpflichtet, irgend etwas zurück zu nehmen. Ein solches Recht gibt es nur bei Online-Käufen, aber nicht bei Käufen im Laden. Manche Läden bieten es aus Kulanz (also freiwillig) an, weil man damit auch Werbung machen kann. Aber auch da hast du nicht das Recht Geld zurück zu bekommen, er kann auch ein Warengutschein sein.
Noch anders sieht es aus, wenn du dich auf dein Alter berufst und das Gerät zurückgeben musst, weil die Eltern nicht mit dem Kauf einverstanden waren. Dann kommt es auf den Betrag an, ob es geht. War das Gerät so teuer, daß du es prinzipiell nicht mit deinem Taschengeld zahlen könntest, wird der Händler es wohl zähneknirschend zurück nehmen. Dann kann es aber wirklich sein, daß er versucht dich abzuschrecken oder loszuwerden - in so einem Fall hilft nur ein Elternteil, der mit in den Laden geht und darauf besteht daß der Kauf rückgängig gemacht wird.
 
Taschengeldparagraph, jeder darf mit seinem geld das er sich erspart hatt, ihn von anderen für diesen kauf zur verfügung gestellt wurde unabhängig von der hohe des betrages kaufen, solange er sich dabei nicht verschuldet oder sich geld leihen muss.

ich hatte selber schon erfahrung mit den späßen wollte mir vor nem 3/4 jahr eine PS3 kaufen (mit 17, ausbildung eigenes geld usw.) im blauen wollte die an der kasse meinen perso und ich kuck sie nur an und frag wiso, es ist doch kein spiel dabei, hatt se mir irgendwelchen müll dahinerzählt und wurde etwas unfreundlich. dann bin ich 2 tage später in den roten markt und hab sie mir da mit spiel (welches ab 16 war) und da hatts niemanden interesiert.
mir wurde der tipp gegeben bei sowas nach dem marktleiter zu verlangen denn die kassierer haben nicht das recht den verkauf zu verweigern.
(eh voll der witz hab im i-net auch schon bike teile für 600€ bestellt und da auch alter angegeben da juckts keinen.)
 
scarymaster hat das schon ganz richtig gesagt eigentlich. Die können sich nicht daran stören, wenn er nicht funktioniert und der Kaufvertrag gültig ist, dann müssen sie ihn zurücknehmen. Bist dann genauso ein Vertragspartner wie normal auch.

Gut wenn deine Eltern jetzt nicht mit dem Kauf einverstanden sein sollten, müsstest du das Geschäft sowieso rückabwickeln aber das ist wieder eine andere Geschichte.
 
Geh hin, sag, dass Dein Eltern nicht mit dem Kauf einverstanden waren und fertig. Im Zweifelsfall gehst Du eben nochmal mit Deinen Eltern hin und die sagen, dass sie den Kauf nicht genehmigen. Ist natürlich blöd, wenn Du das eigentlich ohne das Wissen Deiner Eltern gemacht hast und es auch so bleiben sollte. ;)
 
mir wurde der tipp gegeben bei sowas nach dem marktleiter zu verlangen denn die kassierer haben nicht das recht den verkauf zu verweigern.

doch, haben sie... wenn denen irgendwas komisch vorkommt, dann gilt §<nummer> Vertragsfreiheit und entsprechende arbeitsanweisung der jeweiligen firma...
 
Des mit dem BD hat sich erledigt , den hab ich einfach an nen Kollegen verkauft (fürs gleiche Geld) der war net kaputt , sondern hat einfach nicht mit meinem Heimkinoprojektor funktioniert--

Habe allerdings gleich das nächste Problem mit einem Kopfhörer (Monster beats Solo HD). Der Kopfhörer geht net gescheid , der klingt dumpf hat keine höhen , und kracht im linken ohr--
Den hab ich am Freitag gekauft , jetzt will ich fragen , ob ich den Tauschen kann. Wahrseinlich gegen B&W P5 oder wie des Ding heißt--
Das Problem ist Folgendes meine Mutter reklamiert sehr ungern--
Deshalb will ich das selbst in die Hand nehmen--
Gekauft hab ich den hörer im MediaMarkt--

Ich hoffe ich habe mein Problem gut erklärt :)--
 
Dann geh halt hin zum Media Markt und versuch's :noplan:
 
Zurück
Oben Unten