Bin verzweifelt: behalten oder zurückgeben?!

Vom Kauf zurücktreten!

Nach Durchlesen der EBAY-Anzeige und Deines Postings würde ich an Deiner Stelle vom Kauf zurücktreten.
1. Der Mac trotz gegenteiliger Anzeige Mängel. (Kratzer)
2. Es wurden Original-CD zugesagt und nicht geschickt. Abhängig vom Baujahr des Mac wären das entweder OSX 10.2 oder 10.3.
3. Der iMac wurde damals bei Vobis mit iLife angeboten. Von daher gehört eine iLife-CD/-DVD meines Erachtens dazu.
Bevor ich mich jetzt auf irgendwelche Diskussionen einlasse, würde ich dem Verkäufer diese Mängel aufzeigen und vom Kauf zurücktreten.
Fazit: Investiere lieber ein paar EURO mehr und hole Dir einen nagelneuen Mac mit Garantie und der dazugehörigen Software.
P.S. Könnte das merkwürdige Verhalten des Mac vielleicht an minderwertigen Arbeitsspeicherriegel liegen?
Gruss
eMac_man

Zusatz: Wenn er von den Kratzern nichts gewusst hat, warum hat er es dann tunlichst vermieden, den Rechner von hinten zu fotografieren? Was nutzt die Ansicht von oben?
 
Zuletzt bearbeitet:
eteokles schrieb:
Genau so ist es.

ete.

Hmmm... danke, wieder etwas schlauer.
Naja, das ist der geboten Preis echt zu viel. Aber bei eBay ist das ja üblich für Apple sachen zuviel zu bezahlen. LOL
 
@es könnte sein, das die kopierte DVD/CD eine Version vom Ibook/Powerbook sein könnte; die läuft dann nämlich auf deinem Imac nicht....

@zum Thema Kopie (Ich habe mir übrigens abgewohnt, Rechtsberatungen im Forum zu machen, obwohl sich mein Jurastudium dem Ende neigt):

Es ist zwar erlaubt, Kopien von Software zu machen, allerdings nur zur Sicherungszwecken.
Eine Weitergabe bei einem Verkauf gehört definitiv nicht dazu... und du "hängst" auch nicht mit drin, wenn du es als Mangel reklamierst; denn du kannst ja VOR dem Kauf nicht WISSEN , das dir eine Kopie mitgeschickt wird.
 
Tomda schrieb:
... und du "hängst" auch nicht mit drin, wenn du es als Mangel reklamierst; denn du kannst ja VOR dem Kauf nicht WISSEN , das dir eine Kopie mitgeschickt wird.

Genau das habe ich weiter oben mit "Zurückgeben" gemeint, denn jetzt weiss er es.
 
OK, ich studiere zwar nur im Nebenfach Recht, aber ich hatte schon Zivilrecht und kann dir sagen, dass du in jedem Fall dein Geld zurückbekommst, WENN du das willst. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, aber das ist alles im BGB geregelt.

UND: Er schließt nirgendwo "Rückgabe, Umtausch, Rücknahme" oder dergleichen aus. Dumm gelaufen - für ihn. Ich hatte auch schon Elektronikkram gekauft, den ich nach langem hin und her zurückgeschickt habe. Die Kosten dafür trägt bei dem Warenwert im Übrigen der Verkäufer.

Wenn für dich nicht die getroffenen Aussagen hinsichtlich der Beschaffenheit eingehalten wurden, dann kannst du vom KV zurücktreten. Such mal nach "Internetrecht" und "Uni Rostock" - da gibt es hervorragende PDFs zum Thema. Also, den Kopf nicht in den Sand stecken und dem Verkäufer das Gerät per versichertem Versand zurückschicken, Zahlungsfrist setzen (nur so gerät er ggf. in Verzug) und die Portokosten dann komplett miteinfordern (beide Male), so dass dich das nichts gekostet hat. Ist nun mal so. Ich schreibe immer alles so hin, dass es auch stimmt, wenn ich was anbiete.

Zeig's ihm! 1000 Euro sind kein Pappenstiel.
 
MisterMini schrieb:
OK, ich studiere zwar nur im Nebenfach Recht, aber ich hatte schon Zivilrecht und kann dir sagen, dass du in jedem Fall dein Geld zurückbekommst, WENN du das willst. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, aber das ist alles im BGB geregelt.

UND: Er schließt nirgendwo "Rückgabe, Umtausch, Rücknahme" oder dergleichen aus. Dumm gelaufen - für ihn. Ich hatte auch schon Elektronikkram gekauft, den ich nach langem hin und her zurückgeschickt habe. Die Kosten dafür trägt bei dem Warenwert im Übrigen der Verkäufer.

Wenn für dich nicht die getroffenen Aussagen hinsichtlich der Beschaffenheit eingehalten wurden, dann kannst du vom KV zurücktreten. Such mal nach "Internetrecht" und "Uni Rostock" - da gibt es hervorragende PDFs zum Thema. Also, den Kopf nicht in den Sand stecken und dem Verkäufer das Gerät per versichertem Versand zurückschicken, Zahlungsfrist setzen (nur so gerät er ggf. in Verzug) und die Portokosten dann komplett miteinfordern (beide Male), so dass dich das nichts gekostet hat. Ist nun mal so. Ich schreibe immer alles so hin, dass es auch stimmt, wenn ich was anbiete.

Zeig's ihm! 1000 Euro sind kein Pappenstiel.

Dumm nur, dass der Verkäufer kein Unternehmer i.S.d. BGB ist. Somit besteht kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Deshalb würde ich es auch tunlichst unterlassen, das Gerät einfach zurück zu senden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht in dem Fall für den Verkäufer nicht. Woher auch?

Bleibt das Gewährleistungrecht: Die Beschreibung des Artikelzustandes ist die eine Seite, die Beweispflicht von Traumperle85 die andere. Es ist ihre Sache, nachzuweisen, dass der iMac zum Zeitpunkt der Aufgabe des Paketes mit den Kratzern behaftet war.
Dies gelingt ihr wohl bei der Tastatur, beim Monitor möglicherweise nicht. Bliebe in dem Falle noch das Frachtunternehmen.

Ich würde von dem Verkäufer Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz wegen der Kratzer verlangen. Lässt sich ja eh nicht mehr reparieren, oder?

Sollte das Laufwerk defekt sein, kann man Reparatur verlangen. Nur wenn die verweigert wird, lässt sich an Rücktritt denken.

Wenn ich das richtig gelesen habe, fehlen die Original-CD/DVD nicht. Warum also die Aufregung wegen Tiger/iLife 05? Das ist schliesslich nicht mitverkauft.
Ansonsten siehe Post #13.
Die Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige geht eher Richtung Ablage Rund.
Also besser Platte formatieren und ein eigenes BS mit gültiger Lizenz aufspielen.
 
Ah, ok, so genau wusste ich es dann wohl doch nicht.-)) Hat er nicht auch eine Gewährleistung zu vertreten, wenn er das nicht ausschließt und privat verkauft?

Das mit der Beweispflicht ist klar, das ist natürlich ein Problem, es sei denn, das Paket wurde im Beisein einer Person ausgepackt. (Sowieso immer ratsam, auch wenn man dem Postboten dafür mal eben ein Trinkgeld gibt.)

Nach dem Durchlesen ging ich davon aus, dass das Teil eh nicht richtig funktioniert. Wenn es durch Formatieren und Neuaufspielen behoben sein sollte, dann reicht natürlich Minderung (und SE). Aber wenn es nicht läuft, also partiell defekt sein sollte, kann sie doch vom KV zurücktreten, oder nicht?
 
Knuubs schrieb:
Dumm nur, dass der Verkäufer kein Unternehmer i.S.d. BGB ist. Somit besteht kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Deshalb würde ich es auch tunlichst unterlassen, das Gerät einfach zurück zu senden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht in dem Fall für den Verkäufer nicht. Woher auch?

....

Wenn ich das richtig gelesen habe, fehlen die Original-CD/DVD nicht. Warum also die Aufregung wegen Tiger/iLife 05? Das ist schliesslich nicht mitverkauft.
Ansonsten siehe Post #13.
Die Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige geht eher Richtung Ablage Rund.
Also besser Platte formatieren und ein eigenes BS mit gültiger Lizenz aufspielen.


....(Kollege) Knuups, Du bringst es auf den Punkt.

ete.
 
Und noch ein Kommentar von mir.

Ich kann mich nur dem obigen Beitrag anschließen. Widerrufsrechte stehen dir nicht zu, nur Gewährleistungsrechte oder die Anfechtung.

Die Anfechtung des Kaufvertrages ist dir nicht zu empfehlen.

Rücktritt wäre für dich nur vorteilhaft, wenn der Mangel/die Mängel erheblich sind. Hast du nur kleine Kratzer, ist der Mangel bei einem Computer nicht erheblich. Ist dagegen Hardware betroffen, auch gering, ist der Mangel erheblich. Rücktritt wäre vollumfänglich möglich und für dich günstig.

So bleibt dir - wie oben von den Kollegen beschrieben - Minderung und Schadensersatz. Mach dem Verkäufer also mit dezentem Druck darauf aufmerksam und mindere den Preis angemessen.

Mein Tipp zum technischen Problem:
Nimm zunächst den nachträglich eingebauten Speicherriegel raus. Vielleicht kannst du sehen was es für einer ist (Hersteller etc.) und hier 'posten'.
Dann mach das System platt (löschen und installieren!) und installiere mal die originale Panther-CD bzw. die hardwareunabhängige Tiger-DVD.
Sodann teste den Mac nochmal durch. Somit kannst du einige technische Probleme möglicherweise ausschließen.
Ähm, vorher die Datensicherung nicht vergessen...:)


PS: Lass dir dir Original-CDs (Panther und iLife '04) schicken, falls du sie noch nicht hast. Die gehören zum Kaufvertrag dazu.
 
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