Bilder im Internet veröffentlichen - Rechte

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tk86

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Hi,

ich weiß nicht, in welche Kategorie ich das hier posten soll, ich denke aber, diese ist die passendste. Wenn nicht, bitte verschieben.

Ich arbeite gerade an einer Homepage für eine Grundschule, auf der auch Bilder aus dem Unterricht, Spielen und Aktivitäten auf dem Schulhof veröffentlicht werden sollen (in Galerie). Das heißt, es werden jede Menge Kinder auf den Bildern "online" gebracht.
Darf man das einfach machen? Die Bilder stammen von den Lehrern. Braucht man hier eine Einverständniserklärung der Eltern oder reicht es, wenn der Lehrer mir das Bild für die Veröffentlichung gibt (der natürlich auch nicht bei den Eltern nachgefragt hat?).

Vielen Dank für eure Antworten
 
Hi tk.

Du darfst die Bilder mit den Kindern NICHT ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlichen. Guckst Du im Kunsturheberechtgesetz:

KUG § 22 bestimmt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
KUG § 23 zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

bye, Marcus

PS. Die Rechte an dem Foto liegen natürlich beim Lehrer, der es gemacht hat - d.h. aber nicht das er damit machen kann, was er will!
 
Danke für die rasche Antwort! Gibt es da irgendwelche Vorlagen für die Einverständiserklärung?
 
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