Bildagenturen, wer kennt sich wirklich aus?

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macomania

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Hi,

eine neue schweizer Bildagentur hat sich bei mir gemeldet: Sodapix.
Kennt die jemand, die sind wohl noch nicht lange auf dem Markt?

Frage: Mir erscheint es unüblich, mich mit meinen Bildern 5 (!) Jahre vertraglich exclusiv binden zu müssen, selbst nach dieser Zeit wollen die das Recht, weitere 10 Jahre Eigenwerbung mit dem Material machen zu dürfen.
Da dreht sich mir alles um, ist das üblich?

Gruß

macomania
 
nein, das ist nicht üblich. eine exklusive bindung ist zwar okay, der rest der vertragsbedingungen ist allerdings hahnebüchen und sittenwidrig. auch in der schweiz.
 
Hast du mal den ganzen Vertrag gelesen? Ich bin wahrlich kein Bildagentur- und Vertragsprofi, aber wie können die als nichtetablierte Newcomer erwarten. dass man sich mit seinem RM Bildmaterial mit hohem Risiko ob ihres Erfolges dermassen bindet. Sollte der Laden nur vor sich her dümpeln, dümpeln alle Bilder mit...
 
Hallo, zufällig bin ich über google auf diese Diskussion gestossen. Ich arbeite für Sodapix und kann euch kurz die Punkte erläutern.
Ein 5 Jahresvertrag ist bei seriösen Agenturen keine Seltenheit. Bitte beachtet, wir reden über lizenzpflichtige Fotos! Lizenzfreie Fotos (RF) haben nur eine Kündigungsfrist von wenigen Monaten.
Wenn ihr eure Fotos bei Agenturen anbietet, die für wenige Euros die Bilder verkaufen, dann habt ihr keine Bindung, aber auch keinen Service. Wir müssen pro Bild die Qualität prüfen, Keywords überarbeiten, Lizenzen verwalten, dem Kunden zur Verfügung stehen, Exklusivrechte verhandeln, und so weiter. Daher würden wir grosse Verluste hinnehmen, wenn wir kürzere Vertragslaufzeiten für RM hätten. Aber das ist natürlich die Entscheidung jedes Einzelnen. Daher bieten wir ja auch alternativ die Vermarktung lizenzfreier Bilddaten an. Schauen Sie sich bitte die Vertragsbedingungen der existierenden, RM-vermarktenden Agenturen an.
Der Grund für ein Werberecht mit den Fotos für einige weitere Jahre ist rein formal. Wir machen natürlich keine Werbung mit Fotos, die wir nicht vermarkten können - damit schneiden wir uns ja ins eigene Fleisch. Aber wenn z.B. Werbeformen im Umlauf sind, die noch nach ein/zwei Jahren auftauchen (Postkarten z.B.), dann müssen wir sicher sein, dass wir das Recht zur Nutzung in Form von Eigenwerbung besitzen - Auch wenn der Fotograf innerhalb dieser Zeit seinen Vertrag gekündigt hat.
Das ganze Bildagenturthema ist allerdings sehr komplex und undurchsichtig. Sehr gerne beantworte ich weitere Fragen. Einfach an robin_simon@sodapix.com schreiben.
Liebe Grüsse, Robin
 
5 Jahre scheint mir allerdings das maximalste zu sein, was ETABLIERTE Agenturen verlangen - wer gibt das beste RM (= Rights Managed, welches auch meist das hochwertigere Bildmaterial darstellt) ohne geringste Sicherheiten ob des Erfolgs der NewcomerAgentur heraus.

Dann wurde ich auch vor der Klausel gewarnt, die besagt, dass die Agentur Bildmaterial an weitere Agenturen/Verwerter vermitteln/makeln kann OHNE dabei erzielte Gewinne mit dem Fotografen teilen zu müssen. Im Klartext: Wird das Bildmaterial mit hohem Gewinn z.B. an eine grosse Agentur/Verwerter weitervermittelt, erhält der Urheber= Fotograf trotzdem nur seinen Standardsatz. Läuft das so, wird der Fotograf es wahrscheinlich nicht einmal erfahren. In einem anderen Forum informierte ein Fotograf, dass viele grossse Bildverwerter kleine "eigene" Agenturen "vorschicken", um auf diese Art den Markt zusätzlich abzuschöpfen.

Weiterhin unterliegt man (in diesen speziellen Fall) dem Schweizer Urheberrecht. Über etwaige eklatante urheberrechtliche Unterschiede wird man nicht aufgeklärt.

Wenn man einmal angefangen hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen,
ist es fast schon erschreckend zu sehen wie proppenvoll und unübersichtlich
der Markt ist und das der "Einzelkämpfer" Fotograf fast immer die schlechteren
Karten hat.

Also, falls einer "die" fotografenfaire Web-Vermarktungsplattform kennt, bitte melden (Fotografenantworten bevorzugt ;-)
 
macomania schrieb:
...

Wenn man einmal angefangen hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen,
ist es fast schon erschreckend zu sehen wie proppenvoll und unübersichtlich
der Markt ist und das der "Einzelkämpfer" Fotograf fast immer die schlechteren
Karten hat.
...

genau, und deshalb mach ich ja auch meine eigene Agentur auf. ;)
 
wie soll das aussehen, wenn Erfolg haben soll? Oder meinst Du die klassische Form des "Klinkenputzen" : anrufenanrufenanrufenmappeschnappenloslaufen?
 
Hallo macomania,

ich bin kein Fotograf, doch verwendete ich in meiner aktiven
Zeit als Agenturboss sehr häufig Fotos via etablierter Bild-
banken. Dieses, was Robin Simon schreibt ist eigentlich schon
immer Standard. Mein Kunde und ich wollen u.U. eine
Exklusivität über einige Jahre haben. Diese wäre ja nicht ge-
währleistet, wenn der Fotograf sein Motiv noch anderweitig
anbietet. Wir hatten dieses Problem 1988 und es wurde für
den Urheber verdammt teuer.

Soweit zu den Ausführungen von Robin Simon!!!

Seriös kann man allerdings das verschwiegene und von Dir
offenbarte Zwischenmakeln in dieser Form nicht nennen.
Klar hat jede Bildbank ihre Kontakte zu anderen Archiven.
Passierte mir auch schon, dass ich ein Bild bei Bavaria buchte
und es über eine andere Agentur abgerechnet wurde. Nur,
der Fotograf hatte dadurch keinen Schaden.

Ich würde die Finger von dieser Bildbank lassen, so lange diese
besondere Zweit-Maklerklausel Bestand hat!

Du hast ohnehin genug Kontrollkram am Leib, ob der Veröffent-
lichungsrechte, welche die Agentur Dir offenbart.

Mich würde mal der gesamte Vertragstext interessieren, welcher
DIR vorliegt!

Gruss Jürgen
 
Hallo macomania,
da fällt mir noch ein. Schweizer Urheberrecht!

Informiere Dich doch mal über das vor zwei
Jahren abgeschlossene Europäische Urheber-
recht. Sollten die Bedingungen diser Bildbank
dagegen verstossen…?

Gruss Jürgen
 
macomania schrieb:
wie soll das aussehen, wenn Erfolg haben soll? Oder meinst Du die klassische Form des "Klinkenputzen" : anrufenanrufenanrufenmappeschnappenloslaufen?

die Frage galt mir?

Ich meine damit selbst ein Portal eröffnen und die Bilder anbieten, natürlich geht das nicht alleine. Aber dank Internet sind die Kosten doch sehr überschaubar, nicht wie früher wo man noch sehr teuere Kataloge hat druckenlassen müssen.

Und die sofware ist auch nicht mehr teuer um eine solche Seite aufzuabuen.

Gruss
Franke

PS bist Du Berufsphotograph?
 
JürgenggB schrieb:
Hallo macomania,

ich bin kein Fotograf, doch verwendete ich in meiner aktiven
Zeit als Agenturboss sehr häufig Fotos via etablierter Bild-
banken...

Mich würde mal der gesamte Vertragstext interessieren, welcher
DIR vorliegt!

Gruss Jürgen

zu 1: Deine Perspektive ist allerdings eine völlig andere, WerbeAgenturen interessieren sich für Fotografenrechte meistens gar nicht...
zu 2: hier erstmal die benannte Klausel:

"Der Bildurheber überträgt der Agentur ferner das ausschliessliche Recht, die übertragenen Rechte entgeltlich oder unentgeltlich weiter zu übertragen und alle Ansprüche, die aus dieser Weiterübertragung entstehen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. "
 
Hallo, nur zur Aufklärung: Du hast die AGB falsch verstanden (Habe mich gewundert, was du damit meinst):

"Der Bildurheber überträgt der Agentur ferner das ausschliessliche Recht, die übertragenen Rechte entgeltlich oder unentgeltlich weiter zu übertragen und alle Ansprüche, die aus dieser Weiterübertragung entstehen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. "

Bedeutet, dass wir das Recht haben, die Vermarktung der Bilder auch über andere Plattformen zu veranlassen und für diesen SERVICE der Vermarktung keine Kosten geltend machen. Das bedeutet nicht, dass der Fotograf keine Provision bekommt. Wir als Agentur müssen uns jedoch vom Fotografen das Recht einräumen lassen, dass wenn wir z.B. unsere Fotos von einer Partneragentur in den USA vermarkten lassen wollen, dass wir dies auch dürfen. Solche Partnerschaften haben ALLE Agenturen und sind für den Fotografen sehr wichtig.

Also, im Klartext: Sodapix darf das Vermarktungsrecht an Partner weitergeben. Die erzielten Umsätze daraus darf Sodapix im eigenen Namen in Rechnung stellen. Die Provision geht vertragsgerecht an den Fotografen.

Liebe Grüsse
 
Robin Simon schrieb:
Also, im Klartext: Sodapix darf das Vermarktungsrecht an Partner weitergeben. Die erzielten Umsätze daraus darf Sodapix im eigenen Namen in Rechnung stellen. Die Provision geht vertragsgerecht an den Fotografen.

heisst "vertragsgerecht" in JEDEM Fall 50/50 des erzielten Umsatzes?

Wenn ja, sei der der hier geäusserte Vorwurf zurückgenommen!
 
Robin Simon schrieb:
Hallo, nur zur Aufklärung: Du hast die AGB falsch verstanden (Habe mich gewundert, was du damit meinst):

"Der Bildurheber überträgt der Agentur ferner das ausschliessliche Recht, die übertragenen Rechte entgeltlich oder unentgeltlich weiter zu übertragen und alle Ansprüche, die aus dieser Weiterübertragung entstehen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. "

Bedeutet, dass wir das Recht haben, die Vermarktung der Bilder auch über andere Plattformen zu veranlassen und für diesen SERVICE der Vermarktung keine Kosten geltend machen. Das bedeutet nicht, dass der Fotograf keine Provision bekommt. Wir als Agentur müssen uns jedoch vom Fotografen das Recht einräumen lassen, dass wenn wir z.B. unsere Fotos von einer Partneragentur in den USA vermarkten lassen wollen, dass wir dies auch dürfen. Solche Partnerschaften haben ALLE Agenturen und sind für den Fotografen sehr wichtig.

Also, im Klartext: Sodapix darf das Vermarktungsrecht an Partner weitergeben. Die erzielten Umsätze daraus darf Sodapix im eigenen Namen in Rechnung stellen. Die Provision geht vertragsgerecht an den Fotografen.

Liebe Grüsse

Hallo Robin,

und was bedeutet "unentgeldlich"? Heisst es, dass die Agentur Rechte an dem Bild auch quasi für umme weiter geben darf?

Und kannst Du vielleicht etwas zu den Unterschieden des Schweizer und des Deutschen Urheberrechtes sagen?

Gruss
Franke
 
Hallo, laut Vertrag erhält der Fotograf immer 50% des Umsatzes von Sodapix. Auch wenn über Partner verkauft wird. Das bedeutet zwar, dass der Umsatz bei Sodapix geringer ausfallen wird, da auch der Partner beteiligt ist, aber dies ist natürlich Standardpraxis. Wir geben natürlich unsere Bilder auch nicht an sogenannte Billigagenturen, die Bilder für 20€ verschenken.

Zum Thema Schweizer Recht: Da wir eine Schweizer Firma sind, gilt bei uns auch Schweizer Recht. Das ist alles. Eine Deutsche Agentur arbeitet mit deutschem Recht. Dabei sagt diese Zusatzklausel lediglich aus, dass im Rechtstreit das Gesetzt der Schweiz greift. Nun kann ich natürlich nicht die Unterschiede aller Landesgesetze im Vergleich zur Schweiz aufzählen :) Auch wenn wir diesen Zusatz weglassen würden, macht das keinen Unterschied. Es handelt sich also um eine Standardklausel eines jeden Vertrages, egal ob Bildagentur oder andere Firma.

Grüsse
 
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