Bild abspeichern copyright obwohl man selbst drauf ist?

Ködi

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Ich hab mal eine Frage. Darf ich ein Bild von einer Website abspeichern (Copiright) auch wenn ich selbst darauf bin? Mach ich mich damit dann strafbar?


Danke mal im Vorraus
 
Kein Mensch kann dir verbieten für private Zwecke ein Bild auf deinem Computer zu speichern!
Nur veröffentlichen darfst du es eventuell nicht.
 
Naja, ich würde sagen, das Urheberrecht liegt beim Fotografen, ganz gleich ob es dich zeigt oder jemand anderen. Allerdings darf der Fotograf auch nicht ohne deine Zustimmung ein Bild von dir veröffentlichen.
 
Hast du dafür eine Quelle? Meines Erachtens ist es völlig unerheblich, wer der Fotograf ist. Er darf ein Bild einer einzelnen Person nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen, es sei denn es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte.
 
Denkst du ein Fotograf rennt in China rum und fragt die Hurrikan Opfer nach Autogrammen bevor das Bild in die Zeitung kommt? :rolleyes:
 
Denkst du ein Fotograf rennt in China rum und fragt die Hurrikan Opfer nach Autogrammen bevor das Bild in die Zeitung kommt? :rolleyes:

Nein, denn er weiß, dass es sich dabei 1. um ein Ereignis/um Personen handelt, die im öffentlichen Interesse stehen (EDIT: Person der Zeitgeschichte heißt das genau genommen, danke Nescio ;) ) und/oder 2. wahrscheinlich sowieso die Panoramafreiheit zu tragen kommt.

Sollte das nicht der Fall sein, rennt er natürlich mit Formularen (Stichwort Photo Release) herum und lässt sich die unterschreiben, sonst handelt er unrechtmäßig (was leider für den Fotografen oft genug ohne Konsequenzen bleibt).
 
Denkst du ein Fotograf rennt in China rum und fragt die Hurrikan Opfer nach Autogrammen bevor das Bild in die Zeitung kommt? :rolleyes:
Nein, gewiss nicht. Denn die Erdbebenopfer sind in diesem Fall vermutlich relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen als solche dargestellt werden. Davon abgesehen glaube ich kaum, dass die Betroffenen hier gerichtlich gegen die Bildzeitung vorgehen werden. Und wo kein Kläger…
 

Da gehts doch um einen Zusammenhang mit einem speziellen Ereignis wie einer Naturkatastrophe und nicht du beim Eisessen mit deiner Freundin. Das ist schon ein Unterschied.
 
Nein, gewiss nicht. Denn die Erdbebenopfer sind in diesem Fall vermutlich relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen als solche dargestellt werden. Davon abgesehen glaube ich kaum, dass die Betroffenen hier gerichtlich gegen die Bildzeitung vorgehen werden. Und wo kein Kläger…

Und wenn wirklich eine spezielle Person fotografiert wird und der Fotograf kein Zusage bekommen hat, könnte er von der Person auch verklagt werden.
 
wie oben erwähnt personen des zeitgeschehens und sonstige in der öffentlichkeit stehende personen (Prominente, Politiker) können ohne genehmigung veröffentlict werden

und gruppen dürfen auch ohne vereinabrung veröffentlicht werden ... dh jene personen die mit der gruppe abgeichtet werden verlieren die rechte an dem foto wenn ich mich richtih erinnere gilt eine gruppe ab 5 personen ...(ohne gewähr dass es genau ab 5 ist aber irgendwo ist das genau definiert)

des weiteren ist eine offensichtliche aufforderung (auch passiv) damit einhergehend das man der veröffentlichung zustimmt (gilt jetzt insbesondere für so party fotografen - wo wenn man sich ja vor die linse drängt in seinem rauschzsutand dies als aufforderung zum foto gewertet wird, wobei hier ein wiederufsrecht natürlich gegeben ist)
 
Und wenn wirklich eine spezielle Person fotografiert wird und der Fotograf kein Zusage bekommen hat, könnte er von der Person auch verklagt werden.

Da müsste man denke ich mal schon genau abwägen, so wäre es zu einfach gesagt.

Für alle Laien ein schöner Anlaufpunkt:
http://www.psd-tutorials.de/kolumnen_details5.html

Dementsprechend gibt es noch natürlich die Leute vom Fach die sich mit sowas detailierter auskennen und näher Auskunft geben können.
 
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