Betrug - oder?

Kann mich dem nur anschließen. Gute Entscheidung!

Ich hatte mal dasselbe in grün, allerdings in einem anderen Forum. Ich wollte ien altes g3 ibook für damals 500 Euro kaufen, überwiesen und gewartet und gewartet...

Als dann nach 3 Wochen immer noch nichts kam habe ich die Rücküberweisung verlangt. Daraufhin hat er mir erklärt, er habe das Geld nicht mehr, da er den Mac von meinem Geld von einem"Freund" kaufen wollte, der ihn daraufhin gelinkt hat.

war mir relativ egal, habe ihm eine zwei Wochen Frist gesetzt, die ist abgelaufen, ich hab ihn angezeigt.

...und siehe da, 10 Tage später war mein Geld auf dem Konto.


So ne Anzeige hilft manchmal Wunder. man kann die anzeige auch später noch zurückziehen, bzw. verzichtet auf Strafverfolgung, dann wird die Sache meist vom Staatsanwalt eingestellt.

Also. den bösen Buben nix durchgehen lassen!
 
wintomac schrieb:
Nein leider habe ich von der Anzeige keinen Screenshot gemacht....
(Wie schon gesagt das Geld ist woll weg - Lehrgeld)

Uuuuups, das hatten wir schon. Sorry
 
Wenn's ne Überweisung war, warum läßt Du das Geld nicht zurückbuchen?
Das geht auch im Nachhinein auch nach den üblichen 4-6 Wochen kulanz, nur kann das dann ggf. ein paar euro kosten. Immer noch besser als alles zu verlieren. Hast Du mit der Bank mal gesprochen??

Gruß wegus
 
Mal ne Frage ans Team:

Hat macuser Backups von alten Anzeigen? Ist ja nicht das erste Mal.
 
Wenn's ne Überweisung war, warum läßt Du das Geld nicht zurückbuchen?
Das geht auch im Nachhinein auch nach den üblichen 4-6 Wochen kulanz, nur kann das dann ggf. ein paar euro kosten. Immer noch besser als alles zu verlieren. Hast Du mit der Bank mal gesprochen??

Überweisungen kann man nicht zurückbuchen lassen. Nur eine Einzugsermächtigung kann man rückgängig machen.
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig.
 
@frankyfly

ja eine Überweisung nur innerhalb der ersten paar Stunden nach Auftragseingang, so zumindest meine Bank. Da müsste man aber wirklich sehr flott sein.

Lastschriften kann man nach den genannten 4-6 Wochen wieder zurückbuchen lassen.
 
@retrax

yup, genau.

Kann man nur machen, bevor die Überweisung gebucht wird, ab dann iss es zu spät.

Wär aber gar nicht so blöd, solche Betrügereien wären damit sehr erschwert.
 
du magst zwar keinen rechtsverbindlichen vertrag mit dem käufer abgeschlossen haben, aber aus dem email verkehr kann man bestimmt betrug entnehmen.

also, du asi, falls du im forum bist und du das liest, so überweise das geld noch schnell, sonst werden deine enkelkinder noch mit anwälten zu tun haben.

denn der betrogene hat deine kontonummer. bei einer anzeige wird man auch deine adresse ermitteln.
 
Betrug - oder? Das Ende????

Hallo
Ich wollte mal einen Zwischenbericht abgeben:
Ich habe heute um 10:07 Uhr eine E-Mail von dem Verkäufer bekommen das er das Geld überwiesen hat (als anhang eine PDF datei die die Überweisung zeigt).
 
Ja das doch gut, dann ist das leidige Thema sobald das geld auf deinem Konto erscheint auch endlich rum...
 
wintomac schrieb:
Hallo
Ich wollte mal einen Zwischenbericht abgeben:
Ich habe heute um 10:07 Uhr eine E-Mail von dem Verkäufer bekommen das er das Geld überwiesen hat (als anhang eine PDF datei die die Überweisung zeigt).

Lass die Korken aber bitte erst dann knallen, wenn das Geld
auch wirklich auf deinem Konto gutgeschrieben wurde. ;)
 
Hast du Online-Banking? Dann könntest du ja auch schaun ob da auch was ankommt...
 
Mal ehrlich, warum lässt du dir so viel Zeit?
Dein Lehrgeld hast du zu 50% selbst übernommen.

Für's nächste Mal:

1. Die Anzeige des Verkäufers ist nur ein Angebot an dich und jedermann. Gehst du darauf (per E-Mail o.a.) ein und antwortet dir der Verkäufer zustimmend per E-Mail oder "konkludent" durch Sendung seiner Kontodaten, habt ihr einen normalen Kaufvertrag (gem. §§ 145 ff. BGB) geschlossen.
2. Du warst vorleistungspflichtig und der Verkäufer hatte dir (gem. § 433 I BGB) die Sache zu übergeben.

3. Es sind zwei Fälle eines Prozesses zu unterscheiden:

a) Zivilprozess: hier stellst du gegenüber dem säumigen Verkäufer deine Ansprüche auf Übergabe der Kaufsache (gem. § 433 I BGB) oder auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Rücktritt vom Kaufvertrag (gem. §§ 349 ff., §§ 312b ff. etc BGB).

b) Strafprozess: hier wird von Staats wegen oder auf Antrag (deinem Antrag) ein mögliches Delikt strafrechtlich verfolgt. In diesem Fall wäre ein Betrug gem. § 263 StGB zu prüfen.

ABER: du kannst auch erst den Strafprozess führen und daraus ein sog. Adhäsionsverfahren machen (anhängiges Verfahren). Dort werden auch deine zivilrechtlichen Ansprüche geprüft. Bei Tatbestandserfüllung erübrigt sich dann die Prüfung für das Zivilgericht. Folge: der Täter wird "verurteilt" und du bekommst die Sache oder das Geld.


Verlass dich das nächste Mal nicht auf deine Theorien, ob ein Vertrag vorliegt oder nicht. Das kann der Fachmann (Anwalt) prüfen. Meist kostet die Erstberatung nicht mehr als 60-80€ oder du informierst dich bei einer Anwaltshotline.
In diesem Falle hätte aber eine Klage Aussicht auf Erfolg und eine strafprozessuale Klage hätte zumindest ein Erkenntnisverfahren nachsichgezogen...

PS: ich meine es nur gut!!! :)
und hättest du frühzeitig den Verkäufer in Leistungsverzuig gesetzt, hättest du dir 5% über dem Basiszinsatz Zinsen set Verzug einstreichen können. Bdenke immer, es ist ja schließlich dein Geld...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, endlich ein fachkundiger Rechtsanwalt, der was zum Thema zu sagen hat... :)
 
Jim Panse schrieb:
1. Die Anzeige des Verkäufers ist nur ein Angebot an dich und jedermann. Gehst du darauf (per E-Mail o.a.) ein und antwortet dir der Verkäufer zustimmend per E-Mail oder "konkludent" durch Sendung seiner Kontodaten, habt ihr einen normalen Kaufvertrag (gem. §§ 145 ff. BGB) geschlossen.
2. Du warst vorleistungspflichtig und der Verkäufer hatte dir (gem. § 433 I BGB) die Sache zu übergeben.

3. Es sind zwei Fälle eines Prozesses zu unterscheiden:

a) Zivilprozess: hier stellst du gegenüber dem säumigen Verkäufer deine Ansprüche auf Übergabe der Kaufsache (gem. § 433 I BGB) oder auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Rücktritt vom Kaufvertrag (gem. §§ 349 ff., §§ 312b ff. etc BGB).

b) Strafprozess: hier wird von Staats wegen oder auf Antrag (deinem Antrag) ein mögliches Delikt strafrechtlich verfolgt. In diesem Fall wäre ein Betrug gem. § 263 StGB zu prüfen.

ABER: du kannst auch erst den Strafprozess führen und daraus ein sog. Adhäsionsverfahren machen (anhängiges Verfahren). Dort werden auch deine zivilrechtlichen Ansprüche geprüft. Bei Tatbestandserfüllung erübrigt sich dann die Prüfung für das Zivilgericht. Folge: der Täter wird "verurteilt" und du bekommst die Sache oder das Geld.
Klingt wie aus 'nem Vorlesungs-Skript. :D SCNR :D

Schoen, dass der Threadverfasser sein geld (offensichtlich) zurueckbekommen hat. Das Zoegern war aber dennoch unverstaendlich. Beim naechsten Mal (hoffen wir's nicht) sofort handeln. Mal will ja schliesslich sein Geld andersweitig ausgeben. ;)

Schoenes Wochenende @ all.

der GermanUK
 
brox, allg. teil des bgb 27. auflage :D

aber ich glaub eher, dass meine deutlichen worte den verkäufer zur überweisung veranlasst haben :cool:
 
Zurück
Oben Unten