Bestimmte Seiten stumm schalten (mails)

daisyflower

daisyflower

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Wie kann ich das so einstellen, dass mir bestimmte Onlineseiten keine Werbungen mehr schicken sollen. Ich hab manche sogar blockiert und schicken mir immer noch nachrichten also bei mails.
 
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bei einigen e-Mail Providern kannst du eine Blacklist anlegen. Dann filtert diese ungewünschte Absender raus.
 
@daisyflower
Meinst du jetzt "Newsletter-eMails" oder schlicht generell Spam-eMails?
 
Newsletter emails
 
Da wirst du den Versender ansprechen müssen. Wenn er nach Abmeldung weitermacht, besteht ja ein Unterlassungsanspruch - dann klappt es meistens...
 
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Ich hab manche sogar blockiert
Das verstehe ich nicht ganz. Wie hast du die blockiert?

Normalerweise gibt es in jedem Newsletter, meist ganz unten, einen Link mit dem man sich vom Newsletter abmelden kann. Wenn dies bei deinen Newslettern nicht der Fall ist, dann kannst du z.B. in Mail eine Regel erstellen, was mit dem Newsletter geschehen soll, wenn er eintrudelt.
 
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Normalerweise gibt es in jedem Newsletter, meist ganz unten, einen Link mit dem man sich vom Newsletter abmelden kann. Wenn dies bei deinen Newslettern nicht der Fall ist, […]
…wäre das hier nicht rechtskonform und der Newsletter-Versender wäre abmahnbar.

Weiter muss der Verbraucher jederzeit die Möglichkeit haben, die E-Mails wieder abzubestellen. Dazu genügt in der Regel, wenn dem Verbraucher am Ende einer E-Mail die Möglichkeit gegeben wird, durch Klicken eines Links sich vom Newsletter Empfang zu lösen. Genauso einfach muss es ihm natürlich auch möglich sein, sich per E-Mail oder anderem Wege (Telefon, Postalisch etc.) an den Werbetreibenden zu wenden, um sich aus dem Verteiler wieder austragen zu lassen.

Ausnahme hier:

Etwas anderes gilt in dem Fall, dass bereits ein Geschäftskontakt zu dem Verbraucher besteht. Um Bestandskunden auch ohne Einwilligung Newsletter zukommen zu lassen, müssen die Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG sämtliche eingehalten werden. Die Zusendung ist zulässig, wenn:

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Sicherer ist es aber auch hier, die Einwilligung in E-Mail-Werbung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen ausdrücklich einzuholen.

Wichtig: Auch an dieser Regelung hat die DSGVO nichts geändert.
Quelle: e-recht24.de
 
Das verstehe ich nicht ganz. Wie hast du die blockiert?

Normalerweise gibt es in jedem Newsletter, meist ganz unten, einen Link mit dem man sich vom Newsletter abmelden kann. Wenn dies bei deinen Newslettern nicht der Fall ist, dann kannst du z.B. in Mail eine Regel erstellen, was mit dem Newsletter geschehen soll, wenn er eintrudelt.
ja danke
 
Ich hätte nie gedacht, daß das von der Hardware abhängt.
 
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