Bestandene Eigungsprüfung-trotzdem kein Studienplatz

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ICEbärchen_296

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Also ich hab da mal ne Frage,hab jetzt vor ner Woche eine praktische und mündliche Prüfung an einer Hochschule für Kommunikationsdesign gemacht und diese auch bestanden.Allerdings stand in dem Schreiben drin,dass sie mir aus Kapazitätsgründen keinen Studienplatz geben können,was ja soviel heißt,wie dass man auf einer Warteliste steht.Wielang existiert denn diese Warteliste,bzw. hat man überhaupt Chancen darauf in 1-? Semestern dort anfangen studiern zu können?!Oder heißt dass soviel wie,ich hätte die Prüfung genauso gut nicht bestanden haben können und wär genauso weit???
 
Dir werden für jedes Semester, das du warten musst ein sog. "Wartesemester" angerechnet. Diese "Wartesemester" werden dann beim folgenden Aufnahmeverfahren mit angerechnet (hier ca. 0,2 Notenstufen besser).
Je länger du also wartest, desto besser wird dein Gesamtschnitt, und desto höher wanderst du in der Rangliste. Desto wahrscheinlicher ist es, das nächste Mal aufgenommen zu werden.

Wie das bei deiner Hochschule genau gehandhabt wird, solltest du dort erfragen, da es je nach Bundesland und Hochschule Unterschiede geben kann.

cla
 
Also muss ich jetzt im Sommer wieder eine praktische Prüfung ablegen?
 
Keine Ahnung...wie ich schon sagte: Das ist nicht an allen Hochschulen gleich. Du solltest das unbedingt bei der Hochschule selbst erfragen!

cla
 
ICEbärchen_296 schrieb:
Also muss ich jetzt im Sommer wieder eine praktische Prüfung ablegen?

Nein, Du hast Dir das Recht auf einen Studienplatz bereits "erworben". Dieses Recht bleibt Dir 3 Jahre erhalten. Dann aber, müsstest Du tatsächlich noch einmal die Prozedur durchstehen.

Mal ein kleiner Tipp von mir: Wir leben in einem Sozialstaat. Im Gesetz ist festgelegt, dass jeder das Recht auf Bildung hat ... von "Kapazitäten" und damit verbundene Beschränkungen dieses Rechts steht nix da. Einen Studienplatz kann man ohne Probleme einklagen - meißt reicht aber schon die Androhung ... viel Glück!
 
HAbe mich mal aus Spass an der UdK in Berlin beworben, die haben mich doch tatsächlich genommen ;-) und das ohne Abi!
 
Don Caracho schrieb:
HAbe mich mal aus Spass an der UdK in Berlin beworben, die haben mich doch tatsächlich genommen ;-) und das ohne Abi!

schön für dich. wer oder was ist udk?
 
Universität der Künste - früher HdK, Hochschule der Künste
 
Nickless schrieb:
... Mal ein kleiner Tipp von mir: Wir leben in einem Sozialstaat. Im Gesetz ist festgelegt, dass jeder das Recht auf Bildung hat ... von "Kapazitäten" und damit verbundene Beschränkungen dieses Rechts steht nix da. Einen Studienplatz kann man ohne Probleme einklagen - meißt reicht aber schon die Androhung ... viel Glück!

Dies ist so leider nicht richtig. Einen Studienplatz kann man sich nicht ohne Probleme einklagen.

Solche Verfahren wurden natürlich schon früher geführt und landeten natürlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 33, 303, 338) hat gleichwohl die Zulässigkeit von Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger um der Funktionsfähigkeit der Hochschulen willen für verfassungsmäßig erklärt, wenn sie "in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsorters erfolgen".

Da davon auszugehen ist, das die Hochschule für Kommunikationsdesign an die ICEbärchen_296 möchte, diese Kriterien beachtet hat, kann man nicht so ohne weiteres den Studienplatz einklagen.

Nick die Erdnuss
 
ich denke nicht das du jetzt jahre in der warteschleife verbringst.
ich wuerde eher davon ausgehen das du zum nächsten semester
immatrikuliert wirst... aber wie bereits gesagt: frag direkt bei der
entsprechenden schule nach!

wird schon...

;)
 
Don Caracho schrieb:
HAbe mich mal aus Spass an der UdK in Berlin beworben, die haben mich doch tatsächlich genommen ;-) und das ohne Abi!

ich schick dir meine Freundin vorbei, die kratzt dir die Augen aus, weil sie nicht genommen wurde und es ernst gemeint hat
 
NickdieErdnuss schrieb:
Dies ist so leider nicht richtig. Einen Studienplatz kann man sich nicht ohne Probleme einklagen.

Solche Verfahren wurden natürlich schon früher geführt und landeten natürlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 33, 303, 338) hat gleichwohl die Zulässigkeit von Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger um der Funktionsfähigkeit der Hochschulen willen für verfassungsmäßig erklärt, wenn sie "in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsorters erfolgen".
Hängt davon ab. Man kann die Hochschule verklagen, und diese muss dann nachweisen, dass die Lehre mit dem zusätzlichen Bewerber nicht mehr gewährleistet werden kann. Wie leicht das ist und ob es überhaupt möglich ist, das nachzuweisen, hängt vom Studiengang ab. In einem Massenstudiengang wie BWL kann die Uni das vergessen, deshalb werden da nur dann Prozesse riskiert, wenn zuviele den Klageweg versuchen. Wenn es aber Gründe gibt wie z.B. Ausstattung, die nur für x Studenten vorhanden ist, könnte es einfacher werden.
NickdieErdnuss schrieb:
Da davon auszugehen ist, das die Hochschule für Kommunikationsdesign an die ICEbärchen_296 möchte, diese Kriterien beachtet hat, kann man nicht so ohne weiteres den Studienplatz einklagen.
Wie gesagt, es hängt vom Studiengang und den genauen Studienbedingungen ab. Je kleiner der Studiengang, desto schwieriger wird es im Einzelfall. Davon auszugehen, dass die Hochschulen irgendwelche Vorschriften beachtet haben, ist aber IMHO immer ein Fehler :D.

Snoop
 
Zuletzt bearbeitet:
cla schrieb:
Dir werden für jedes Semester, das du warten musst ein sog. "Wartesemester" angerechnet. Diese "Wartesemester" werden dann beim folgenden Aufnahmeverfahren mit angerechnet (hier ca. 0,2 Notenstufen besser).
Je länger du also wartest, desto besser wird dein Gesamtschnitt, und desto höher wanderst du in der Rangliste. Desto wahrscheinlicher ist es, das nächste Mal aufgenommen zu werden.

Wie das bei deiner Hochschule genau gehandhabt wird, solltest du dort erfragen, da es je nach Bundesland und Hochschule Unterschiede geben kann.
Also wenn sich da in den letzten Jahren nichts grundsätzliches geändert hat, werden beim sogenannten "Hochschul-NC-Verfahren" ca. 60% auf Note und 40% auf Wartesemester vergeben. Noten werden nicht angepasst. Wer über die Note reinkommt, wird bei den Wartesemestern nicht berücksichtigt. Bei gleicher Note/Wartezeit zählt dann das jeweils andere Kriterium, danach Zivi/Bund, danach Los.

Bsp: Verfahren nach Note, NC 1,8, 5 Sem. Wartezeit bedeutet: Alle mit besser als 1,8 werden genommen, von denen mit 1,8 werden die mit 5 Sem. Wartezeit genommen.

Verfahren nach Wartezeit: 8 Sem. Wartezeit, Note 3,3 bedeutet: alle die länger als 8 Sem. warten, werden genommen, bei denen, die 8 Sem. warten, werden die genommen, die eine Note von 3,3 oder besser haben.

Meist werden noch ein paar Prozent der Studienplätze für Bewerber reserviert, die nciht den "klassischen" Weg genommen haben (z.B. Leute mit Ausbildung ohne Abi).

Letztlich hängt das natürlich auch von der Hochschule ab, wie das Verfahren genau ausgestaltet wird. Das mit den 0,2 Notenstufen habe ich zwar schon oft gehört, aber noch nie bei einer Uni in den Aufnahmeregelungen gesehen...

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Hängt davon ab. Man kann die Hochschule verklagen, und diese muss dann nachweisen, dass die Lehre mit dem zusätzlichen Bewerber nicht mehr gewährleistet werden kann. Wie leicht das ist und ob es überhaupt möglich ist, das nachzuweisen, hängt vom Studiengang ab. In einem Massenstudiengang wie BWL kann die Uni das vergessen, deshalb werden da nur dann Prozesse riskiert, wenn zuviele den Klageweg versuchen. Wenn es aber Gründe gibt wie z.B. Ausstattung, die nur für x Studenten vorhanden ist, könnte es einfacher werden.

Ich habe auch nicht gesagt, dass es unmöglich ist sich einen Studienplatz einzuklagen. Ich wollte Nickless's Aussage, dass es absolut problemlos sei sich einen Studienplazt einzuklagen, nur nicht so unkommentiert stehen lassen.

Wie du schon selbst sagst, hängt es vom Studiengang und der Hochschule ab. Und wir reden hier von einer Hochschule für Kommunikationsdesign. Ich kann mir hier sehr gut vorstellen, dass es dort nachvollziehbar ist, das nur für eine bestimmte Menge von Studenten Platz ist und das der Hochschule es gelingen wird dies auch nachzweisen.

Ob jemand bereit ist, sich seinen Hochschulplatz einzuklagen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich fand es nur nicht richtig, dass es so dargestellt wurde, als ob eine solche Klage ein selbstläufer ist. Ist sie nämlich nicht.

Nick die Erdnuss
 
Vielen Dank für eure Tipps und Antworten :) werd nächste Woche sowieso meine Kunstmappe abholen und dabei dann gleich mal nachfragen,wie es sich mit der Wartezeit verhält....
 
NickdieErdnuss schrieb:
Ich habe auch nicht gesagt, dass es unmöglich ist sich einen Studienplatz einzuklagen. Ich wollte Nickless's Aussage, dass es absolut problemlos sei sich einen Studienplazt einzuklagen, nur nicht so unkommentiert stehen lassen.

Danke für die konkreten Infos. Ich kann/konnte da nur aus meiner Erfahrung sprechen, bzw. die aus meinem Bekanntenkreis.
 
mal nebenbei, der Thread gehört eigentlich in die Bar verschoben. ;)
 
dreht es sich hier um wiesbaden? von denen hab ich nie wieder post bekommen, obwohl ich auch auf der warteliste war… nicht dass ich dich beunruhigen will…

hast du dich nicht noch woanders beworben?
 
Hallo zusammen,

wollte euch nur sagen,dass se mich jetzt doch noch für dieses Semester genommen haben!! Bin voll glücklich :)
Und nee es is nicht Wiesbaden
 
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