Aber die Konsequenz wäre doch, dass jegliche Shareware etc. überhaupt keine gültigen AGB haben kann
Nein.
Du kannst den AGB ja vor dem Download zustimmen.
"Klicken sie hier, wenn sie mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind, um die Software herunterzuladen"
Wie siehst Du denn das bei Software unter GPL? Kann ich die auch einfach ignorieren, da ich ja da auch nur konkludent dem Vertrag zustimme?
Für deinen persönlichen Einsatz ist das auch im Grunde auch uninteressant, oder?
Interessant wird's ja erst, wenn du derivative Werke, Veränderungen und Bearbeitungen der OpenSource-Software verbreiten willst.
Das ist grundsätzlich erst einmal nach Urhg eingeschränkt, bzw. von Zustimmung des Urhebers abhängig.
Diese bekommst du dann ja allerdings von der Lizenz.
Ich denken nicht, dass die Modifikation von OS X, damit es auf einem PC läuft, bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.
Genausowenig oder genausoviel ist die Verwendung von Microsoft Windows in einer Virtuellen Maschine (k)ein "bestimmtungsgemäßer Gebrauch", nicht wahr?
Man beachte die Systemvoraussetzungen - trotzdem kann man es beispielsweise sogar auf einem PowerPC-Rechner einsetzen.
Und das ist ja wohl nicht illegal.
b) Die zweite Frage lässt sich ganz einfach beantworten. § 151 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__151.html
Darüber hinaus kannst du deine Erklärung natürlich gegenüber Automaten abgeben.
Klar, da habe ich zu kurz gedacht, merci!
Aber: Ist es nicht rechtlich höchst "problematisch", wenn die bestimmungsgemäße Nutzung von Software nur mit nachträglichen Vertragsänderungen möglich ist?
Salopp gesagt:
"Ich verkaufe dir etwas. Das kannst du allerdings nur zu bestimmten Bedingungen nutzen, die du nachher noch erfahren wirst, und mit denen du einverstanden sein mußt"