Bekomme ich os x auf einen windows rechner

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Ein Computer ist ja nicht notwendigerweise jemals mit dem Internet verbunden. Für eine Vertragsänderung muß ich doch eine Willenserklärung gegenüber meinem Vertragspartner abgeben. Gegenüber wem gebe ich denn hier per Klick eine Willenserklärung ab? Gegenüber einem technischen Computersystem - und das ist meines Wissens kein Rechtssubjekt..?

Aber die Konsequenz wäre doch, dass jegliche Shareware etc. überhaupt keine gültigen AGB haben kann.

Wie siehst Du denn das bei Software unter GPL? Kann ich die auch einfach ignorieren, da ich ja da auch nur konkludent dem Vertrag zustimme?

Alex
 
a) Die erste Frage lässt sich ganz einfach beantworten, § 69d UrhG:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html
Ich denken nicht, dass die Modifikation von OS X, damit es auf einem PC läuft, bestimmungsgemäßer Gebrauch ist. *g*

b) Die zweite Frage lässt sich ganz einfach beantworten. § 151 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__151.html

Darüber hinaus kannst du deine Erklärung natürlich gegenüber Automaten abgeben. Du bist offenkundig
kein Raucher,
hebst kein Geld am Automaten ab,
hältst Download-Angebote für Teufelszeug,
benutzt den iTunes-Store rechtswidrig …
 
Aber die Konsequenz wäre doch, dass jegliche Shareware etc. überhaupt keine gültigen AGB haben kann
Nein.
Du kannst den AGB ja vor dem Download zustimmen.
"Klicken sie hier, wenn sie mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind, um die Software herunterzuladen"
Wie siehst Du denn das bei Software unter GPL? Kann ich die auch einfach ignorieren, da ich ja da auch nur konkludent dem Vertrag zustimme?
Für deinen persönlichen Einsatz ist das auch im Grunde auch uninteressant, oder?
Interessant wird's ja erst, wenn du derivative Werke, Veränderungen und Bearbeitungen der OpenSource-Software verbreiten willst.

Das ist grundsätzlich erst einmal nach Urhg eingeschränkt, bzw. von Zustimmung des Urhebers abhängig.
Diese bekommst du dann ja allerdings von der Lizenz.

Ich denken nicht, dass die Modifikation von OS X, damit es auf einem PC läuft, bestimmungsgemäßer Gebrauch ist.
Genausowenig oder genausoviel ist die Verwendung von Microsoft Windows in einer Virtuellen Maschine (k)ein "bestimmtungsgemäßer Gebrauch", nicht wahr?
Man beachte die Systemvoraussetzungen - trotzdem kann man es beispielsweise sogar auf einem PowerPC-Rechner einsetzen.
Und das ist ja wohl nicht illegal.

b) Die zweite Frage lässt sich ganz einfach beantworten. § 151 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__151.html

Darüber hinaus kannst du deine Erklärung natürlich gegenüber Automaten abgeben.
Klar, da habe ich zu kurz gedacht, merci!

Aber: Ist es nicht rechtlich höchst "problematisch", wenn die bestimmungsgemäße Nutzung von Software nur mit nachträglichen Vertragsänderungen möglich ist?
Salopp gesagt: "Ich verkaufe dir etwas. Das kannst du allerdings nur zu bestimmten Bedingungen nutzen, die du nachher noch erfahren wirst, und mit denen du einverstanden sein mußt"
 
Noch einmal: Die hM sagt, dass es keine Vertragsänderung ist. Dies bedeutet ganz häufig, jedoch nicht immer, dass die Lizenzbestimmungen gar nicht einbezogen und daher unbeachtlich sind. Wie bereits gesagt, ändert das aber wegen § 69c UrhG nichts.

Das Starten von Windows in einer VM verlangt keine Bearbeitung von Windows.

Mal abgesehen davon, dass ich das bei Microsofts Geschäftsmodell für bestimmugsgemäß erachte, bei Apples nicht. Aber Letzteres kann man sicherlich auch anders sehen.
 
Ich denken nicht, dass die Modifikation von OS X, damit es auf einem PC läuft, bestimmungsgemäßer Gebrauch ist. *g*
Du darfst nicht vergessen, dass (angeblich) bloß diejenigen Elemente modifiziert wurden, die Apple als Open Source unter der Apple Public Source License freigegeben hat. Die APSL ist eine freie Lizent im Sinne der FSF. D.h., dass Apple die Art der gestatteten Modifikationen nicht einschränkt (im Prinzip isses eine LGPLv2 mit einer Patentklausel).
Hier ist die Lizenz: http://www.opensource.apple.com/apsl/
§2.2 behandelt Modifikationen.
 
Du darfst nicht vergessen, dass (angeblich) bloß diejenigen Elemente modifiziert wurden, die Apple als Open Source unter der Apple Public Source License freigegeben hat. Die APSL ist eine freie Lizent im Sinne der FSF. D.h., dass Apple die Art der gestatteten Modifikationen nicht einschränkt (im Prinzip isses eine LGPLv2 mit einer Patentklausel).
Hier ist die Lizenz: http://www.opensource.apple.com/apsl/
§2.2 behandelt Modifikationen.
Und eben, weil dies in Augen von Apple mißbraucht wurde, haben sie den Teil, der von den Hackern genutzt wurde wieder geschlossen, alle nachfolgenden Versionen sind also nur durch umgehen des Kopierschutzes auf der 86er-Architektur zum Laufen gebracht worden, somit ist jede Kopie in Deutschland, die nicht auf Mac-Hardware läuft illegal.
 
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Allerdings steht trotz der "Illegalität" natürlich nicht gleich die Polizei im Arbeitszimmer. Es ist halt wie mit anderen Raubkopien auch: besser, man lässt es, oder man legalisiert es.

(Kleiner Nebensatz: Was Apple betrifft: wenn sie mal ein Gerät bauen würden, das zwischen mac mini und Mac Pro liegt, dann wäre dieser OSX-Markt ganz schnell leer. So etwa dies: Core2Duo mit Santa Rosa und nvidia 7300, aber (im Gegensatz zum mini) auch still, wenn die Last etwas höher wird. Also etwa ein iMac ohne Bildschirm.)
 
Und eben, weil dies in Augen von Apple mißbraucht wurde, haben sie den Teil, der von den Hackern genutzt wurde wieder geschlossen, alle nachfolgenden Versionen sind also nur durch umgehen des Kopierschutzes auf der 86er-Architektur zum Laufen gebracht worden, somit ist jede Kopie in Deutschland, die nicht auf Mac-Hardware läuft illegal.
Ich hab mich mal ein wenig kundig gemacht.
Du scheinst Recht zu haben, dass irgendeine Lücke/Feature/whatever in späteren Kernels geschlossen wurde. Die gehackten OSX-Versionen nutzen deshalb offensichtlich einen alten Kernel, den Apple frei gegeben hat. Tja, das ist dann persönliches Pech für Apple, würde ich mal sagen. Open Source kann man nicht rückgängig machen.
 
ich lasse mich mal nicht auf ein Streitgespräch ein, ob, oder ob nicht ein Lizenzverstoß vorliegt.
Ich mag die Geschäftspolitik einiger Firmen, die mit Software handeln, auch nicht.

Ich weiss nur, wie der Betreiber dieser Seiten zu dem Thema steht, deswegen muss ich hier schließen (und ich lösche bewusst nicht, weil einige interessante Gedanken hier stehen).

Grüße,

RvH
 
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