beigelegte OS X Version auf anderem Rechner installieren

Ulfrinn schrieb:
@cubd:
Siehste? :p banana
Er hat doch nur zwei Rechner. rotfl

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mir is so ne sache eingefallen... mit dem OEM cd's von XP die man doch auch verkaufen darf für jeden rechner?`
wenn das stimmt.. (recherechiereren noetig)

sollte es legal sein
 
OEM CDs darf man nicht ohne Hardware verkaufen. Der Witz ist aber hier, dass tatsächlich Hardware genannt ist. D.h. es gab (gibt?) teilweise Windows zu einem Drucker dazu für dann 99 Euro odxer so...
Aber das ist wirklich am Rande der legalität...
 
pcdog schrieb:
du hast es immer noch nicht verstanden
1 lizenz für das ibook
1 lizenz für den mini
= 2!!! lizenen
nacher ist

ibook linzenz auf dem mini
und mini-linzenz auf dem ibook

unter dem strich: 0

geh nochmals in die schule *G*

ja, mach ich,

jeden Tag,

die nächsten dreißig Jahre ...

Ich verstehe immer noch nicht, wo denn die Panther Lizenz für die Eltern (!) bleibt, aber das muss ich auch nicht.

Gute Nacht noch B.
 
Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich will für meine Eltern einen neuen Rechner mit 10.4 kaufen. Entweder mac mini oder imac G5. Panther käme auf den neuen Rechner, da meine Eltern den Unterschied verschmerzen können.

Wegen eines mgl. Betriebssystemtauschs unter den dann 2 vorhandenen Rechnern werde ich wohl doch noch bei Apple nachfragen. Werde dann berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
pcdog schrieb:
mit dem OEM cd's von XP die man doch auch verkaufen darf für jeden rechner?
In den Vorstellungen von M$ ist eine OEM-Lizenz, die mit einem anderen Rechner verkauft wird, als bei M$ lizensiert, eine Raubkopie. Rechtlich ist das aber wohl kaum haltbar.
Beispiel: Ein Rechnerhersteller kauft 100000 WinXP Lizenzen, aber nur 99999 Rechner mit je einer Lizenz. Wenn die übrig gebliebene Lizenz jetzt an einen anderen Hersteller verkauft wird und diese dann mit einem Rechner des anderen Herstellers an den Kunden verkauft wird, sieht M$ das als Raubkopie.

Bei Apple ist das anders. Lauf Lizenz darf man eine gebündelte Mac-OS-X-Version einzeln oder zusammen mit einem anderen Rechner verkaufen, wenn alle Datenträger mitverkauft werden (also z.B. die Mac-OS-X-CD und die Software-Restore CD) und das OS komplett von der Platte gelöscht wird (d.h. wenn keine Kopie in irgendeiner Form im Besitz des Verkäufers bleibt).

Was Zauberer vor hat, ist also offiziell möglich.
 
._ut schrieb:
Lauf Lizenz darf man eine gebündelte Mac-OS-X-Version einzeln oder zusammen mit einem anderen Rechner verkaufen, wenn alle Datenträger mitverkauft werden.

Softwarelizenzvertrag

So klar geht das aus o.g. Dokument für mich nicht hervor. Aber angerissen wird das Thema unter Punkt 3.
Scheinbar darf man einmalig, permanent Lizenzrechte an der Apple Software an einen Dritten übergeben.
Werde es einfach ausprobieren. Wenn es nicht geht, kommt halt irgendwann 10.5. :p

Woher beziehst du deine Information? Übrigens habe ich noch nicht bei Apple angerufen. Ich tue mich schwer dabei über die Apple-Website eine Tel.nr. zu finden. :rolleyes:
Muss doch irgendwo stehen!?!

Bin nur bei Heise fündig geworden:

Apple
System-, Anwendungssoftware und Rechner-Hardware
Support-Telefon: 069/95 09-61 89
erreichbar: Mo-Fr 9.00-18.00

Vielleicht sollten wir wichtige Servicenummern auch irgendwo im Forum festhalten.
 
zauberer schrieb:
Ich tue mich schwer dabei über die Apple-Website eine Tel.nr. zu finden. :rolleyes:
Muss doch irgendwo stehen!?!
Apple
System-, Anwendungssoftware und Rechner-Hardware
Support-Telefon: 069/95 09-61 89
erreichbar: Mo-Fr 9.00-18.00

Vielleicht sollten wir wichtige Servicenummern auch irgendwo im Forum festhalten.

Wozu ins Forum, die steht auf jeder Apple Systemcd-Verpackung drauf ... und imho auch irgendwo auf der CD/DVD

Gruß B.
 
@ Zauberer
Ich finde
Sie sind jedoch berechtigt, eine einmalige, permanente Übertragung aller Ihrer Lizenzrechte an der Apple Software an einen Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt: (a) die Übertragung umfaßt die komplette Apple Software, einschließlich aller Komponenten, Originalmedien, gedruckten Materialien und diesen Lizenzvertrag; (b) Sie behalten keine Kopie der Apple Software oder von Teilen der Apple Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden; und (c) die Partei, die die Apple Software erhält, liest und akzeptiert die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
schon ziemlich eindeutig. Da steht, Du darfst verkaufen, wenn Du keine Kopie behältst.
 
@ cubd
wozu einfach, wenns auch ...

@ ._ut
Hast ja recht. Also danke an alle Beteiligten!
 
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