Bei Inanspruchname des Fernabnahmegesetzes trotzdem Kosten für den Käufer?

Z

zeitlos

unregistriert
Thread Starter
Dabei seit
05.02.2005
Beiträge
3.922
Reaktionspunkte
619
Hätte mal ne Frage.
Möchte einen bei Biehler gekauften RAM Riegel zurückgeben. Habe ich nicht benutzt.

Dachte eigentlich, dass ich ein 14tägiges Rückgaberecht laut Fernabnahmegesetz habe.
Nun lese ich aber in den AGBs folgendes:

"§ 10 Rückgaben

2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten mindestens jedoch EUR 15,00 gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere Kosten nachweist."

Muss ich jetzt 15 Euro zahlen???

Verstehe das nicht ganz. Ist das rechtens?

zeitlos
 
Das ist Blödsinn und verstößt gegen die guten Sitten.

Lediglich die Kosten für den Hin- und Rückweg musst Du bei einem Warenwert unter 40 Euro selber bezahlen. Bei einem Warenwert über 40 Euro muss der Unternehmer die Kosten für den Rücktransport erstatten.
 
hi,

meines wissens ist das nicht rechtens und ich würde das (bin selbst händler) auch niemals so tun. was rechtens ist, ist dem kunden in rechnung zu stellen, wenn er die sache wie ein eigentümer in betrieb genommen hat. das wird zB gemacht, wenn du dir etwas bestellst, alle folien aufreisst, fettfinger drauf sind, usw. aber du hast den riegel ja nicht benutzt.

ich bin kein anwalt, aber agb sind nicht immer gesetzeskonform.
 
Nö, ich würde den Betrag nicht zahlen. Ignorier am besten die AGB und schick den Riegel zurück, wenn sie zuwenig Geld überweisen dann setze ihnen eine Frist von 7 Tagen.

Das Fernabsatzgesetz existiert ja aus dem Grund, dass man die Ware nicht im Laden testen kann. Alleine für den Test, ohne eine Leistung erbracht zu haben Geld zu verlangen ist eine Frechheit.
 
.mac schrieb:
hi,

meines wissens ist das nicht rechtens und ich würde das (bin selbst händler) auch niemals so tun. was rechtens ist, ist dem kunden in rechnung zu stellen, wenn er die sache wie ein eigentümer in betrieb genommen hat. das wird zB gemacht, wenn du dir etwas bestellst, alle folien aufreisst, fettfinger drauf sind, usw. aber du hast den riegel ja nicht benutzt.

ich bin kein anwalt, aber agb sind nicht immer gesetzeskonform.

Stimmt. AGB´s sind oftmals pure Phantasiegebilde und haben mit den Gesetzen des HGBs nicht viel gemein.

Aber wie .mac schon sagte, der Unternehmer darf bei Benutzung des Artikels einen angemessenen Betrag abziehen.
Schickst Du den Riegel aber OVP und unbenutzt zurück, darf er nichts abziehen und keine "Lagerumschlagskosten" oder ähnlichen Blödsinn abziehen.

Das ist Teil des unternehmerischen Risikos und ist schon in den Handlungskostenzuschlägen einkalkuliert.
 
Eins hab ich mich zu dem Thema immer schon gefragt:
Was macht eigentlich ein Händler mit den ganzen zurückgeschickten Geräten? Der kriegt das ja nie wieder in den Originalzustand, und kein Kunde freut sich über ein "Gebrauchtgerät"... Gehen die zurück an den Hersteller? Wer trägt da die Kosten fürs neu testen, verpacken usw...?
 
Die werden bestmöglichst hergerichtet und dann weiterverkauft ist doch logisch!

Eine Frage hab ich selbst: Wie lange hat ein Händler nach Wareneingang Zeit, mir mein Geld zurückzuschicken (überweisen)?
 
da bleibt der händler drauf sitzen. apple hat dafür zum beispiel den refurb.

Das ist Teil des unternehmerischen Risikos und ist schon in den Handlungskostenzuschlägen einkalkuliert.

naja. den händlern so ein gesetz aufzudrücken, ist schon ne frechheit und treibt sicherlich auch viele in die pleite. glaub mir, es gibt genügend kunden, die sich nen spass draus machen und sauteure artikel bestellen und nach 12 tagen hast du sie wieder da. meine meinung ist, der kunde soll sich gefälligst vorher informieren, bevor er etwas kauft, wie in der guten alten zeit. dann muss man auch nichts zurückschicken. das ist nicht zu viel verlangt. allzuoft wird heutzutage vergessen, dass auch ein händler mal was zu essen braucht.
 
Genau das hab ich mir irgendwie gedacht... Man liest aber in letzter Zeit wirklich immer öfter in irgendwelchen Foren, "bestell doch einfach alle drei xy bei Amazon und behalt dir das, das dir am besten gefällt"...
Von denen habe ich allerdings noch nie einen nicht-originalverpackten Artikel bekommen - schmeißen die alle "Retourartikel" weg!?
 
Habe gerade Post von Biehler Online bekommen. Kein Problem. Ich soll's einfach zurückschicken. Die AGBs sind wohl nicht mehr ganz aktuell...

Dann passt das ja!

Danke trotzdem für Eure Hinweise. Ich wäre wohl so oder so auf der sicheren Seite gewesen...

zeitlos
 
xell42 schrieb:
Eins hab ich mich zu dem Thema immer schon gefragt:
Was macht eigentlich ein Händler mit den ganzen zurückgeschickten Geräten? Der kriegt das ja nie wieder in den Originalzustand, und kein Kunde freut sich über ein "Gebrauchtgerät"... Gehen die zurück an den Hersteller? Wer trägt da die Kosten fürs neu testen, verpacken usw...?

Die werden oft als Retour-Ware günstiger verkauft. Die Kosten muss der Versandhändler halt mit einkalkulieren. Bestimmt immernoch gßünstiger als teure Ladenmite und Vorführgeräte.

Die Händler würden aber doch auch eh sowas anbieten (manche bieten sogar längere Fristen, wie z.B. Thomann), denn welcher Kunde kauft ein Gerät ohne es vor gesehen/ausprobiert zu haben? Und bei einem Versandhändler ist dies nunmal nicht anders möglich (außer er eröffnet in ganz Deutschland Filialen und das würde wesentlich teurer ;)).
 
Biberbeat schrieb:
Die Händler würden aber doch auch eh sowas anbieten (manche bieten sogar längere Fristen, wie z.B. Thomann), denn welcher Kunde kauft ein Gerät ohne es vor gesehen/ausprobiert zu haben? Und bei einem Versandhändler ist dies nunmal nicht anders möglich (außer er eröffnet in ganz Deutschland Filialen und das würde wesentlich teurer ;)).

Ich muss zugeben, dass ich es meistens so mache, dass ich mir das Gerät im Geschaft ansehe, dann aber beim günstigsten Onlinehändler bestelle (wenn der Unterschied mehr als 20 Euro oder so ausmacht) - ist zwar dem Geschäft nicht ganz fair gegenüber, ist ja kein Museum oder so, aber noch unfairer finde ich es, dem Onlinehändler ein so gut wie unverkäufliches Gebrauchtgerät hinzuschmeißen und dafür den Originalpreis inkl. Versand einzufordern.
Meine einzige Ausnahme sind da die Macs - der Unterschied ist nie besonders groß, und der Besitzer meines Mac-Stores ist der Vater einer ehemaligen Klassenkollegin :)
 
xell42 schrieb:
Ich muss zugeben, dass ich es meistens so mache, dass ich mir das Gerät im Geschaft ansehe, dann aber beim günstigsten Onlinehändler bestelle (wenn der Unterschied mehr als 20 Euro oder so ausmacht) - ist zwar dem Geschäft nicht ganz fair gegenüber, ist ja kein Museum oder so, aber noch unfairer finde ich es, dem Onlinehändler ein so gut wie unverkäufliches Gebrauchtgerät hinzuschmeißen und dafür den Originalpreis inkl. Versand einzufordern.

Aber das ist doch Mist. Da verkaufen die Online-Händler ja auf Kosten der Händler vor Ort (die haben die Unkosten und die Online-Händler machen nur den Umsatz ohne irgendwas zu leisten). Also das Verhalten finde ich am unfairsten!
 
Nun ja, es wird ja kein Händler gezwungen, Fernabsatzgeschäfte einzugehen. Dieses Gesetz dürfte es schon etwas länger geben als den Internet-Shop- oder eBay-Boom.
Zum vorher Informieren: Es gibt manchmal keine Möglichkeit sich einen Artikel mit vertretbarem Aufwand vorher live anzusehen. Das geht beim etwas ausgefalleneren Handy los und endet je nach Wohnort schon beim Mac. Wenn man etwas mit dem Vorsatz bestellt, es wieder zurückzuschicken, ist das natürlich nicht in Ordnung, aber ansonsten finde ich dieses Gesetz absolut notwendig. Wenn die großen Hersteller vernünftige Verpackungen anbieten würden, wäre das Problem auch nur noch halb so wild. Wenn ich da an diese Blister-Verpackungen zB von Logitech denke...
 
Biberbeat schrieb:
Aber das ist doch Mist. Da verkaufen die Online-Händler ja auf Kosten der Händler vor Ort (die haben die Unkosten und die Online-Händler machen nur den Umsatz ohne irgendwas zu leisten). Also das Verhalten finde ich am unfairsten!

Das Argument hab ich schon öfters gehört, ich finde aber, es ist ein Unterschied, ob man sich jetzt alles von einem Verkäufer erklären lässt und dann aus dem Geschäft direkt zu Amazon geht, oder ob man einfach nur unverbindlich schaut - Preisvergleich wird ja noch erlaubt sein, wenns im Geschäft nebenan günstiger ist, kauf ichs auch dort, obwohls mir der Nachbar vielleicht erklärt hat...
 
Und wie gesagt, es ist ja auch im Sinne der Online-Händler: ich hätte mir so manches Produkt nicht bestellt, wenn ich es nicht hätte zurückschicken könnnen. Da rechnet sich der Verlust durch die Retourware, weil man höheren Umsatz macht. Man macht den Leuten den Kauf so schmackhafter.
 
Genau, dort hat Herr Biehler wohl mein Posting gelesen und mir daraufhin die vorhin erwähnte mail geschickt.

Ist also alles bestens und hat sich geklärt.

zeitlos
 
oppee schrieb:
Nun ja, es wird ja kein Händler gezwungen, Fernabsatzgeschäfte einzugehen. Dieses Gesetz dürfte es schon etwas länger geben als den Internet-Shop- oder eBay-Boom.
Das Fernabsatzgesetz ist aus dem Jahre 2000, und es existiert als solches seit 2002 nicht mehr, sondern ist in die §§312b ff BGB gewandert. Es handelt sich damit gerade um ein Gesetz, das geschaffen wurde, um dem Wildwuchs im Bereich der Online-Shops etwas Einhalt zu bieten.

Seriöse Versandhändler wie Otto oder Amazon haben schon immer ein Rückgaberecht gehabt, für die hat sich ohnehin nichts geändert.

Snoop
 
wie is das jetz genau mit benutzen und apple?
ich hab ein mbp 2ghz und es fiept + hat leichte mechanische macken...
ich habs jetz eine woche und schon einiges drauf gemacht. würds aber gern zurückschicken. wird mir nun apple einen gewissen betrag in rechnung stellen? oder wie wird das bei apple gehandhabt?
ich mein es ist vll. 6 stunden benutzt worden. ich hab ein paar mp3 drauf und einige software installiert. sonst nix
 
Zurück
Oben Unten