Barbeleg: Was muss draufstehen

Mondmann

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Hallo Leute.
Anbei mal eine vielleicht blöde Frage:

Ich kenne mich mit normalen Rechnungen gut aus und weiß auch was da alles drauf muss.
Nur stelle ich ab und zu einen Barbeleg aus und weiß nicht recht was da alles drauf muss!


Also vornehmlich geht es mir um:

1. Die Adresse / Name des Kunden
2. Die Beschriftung: Rechnung oder Barbeleg?
3. Ob draufstehen muss, ob man das Geld bereits erhalten hat?

Danke an die kundigen User hier.
 
Für (Artikel/Dienstleistung)
€ -- (Betrag, evt. zusätzlich noch in Worten ausgeschrieben) --
von (Käufer/Kunde)
dankend erhalten.

Datum
Unterschrift


;)
 
Hmm...Unterschrift?
 
Ein Barbeleg ist das was Du Deinem Kunden gibst wenn er Dich bezahlt oder verstehe ich das falsch?
Gibt ja da manchmal Unterschiede in den Bezeichnungen zw. DE und CH :D

Wenn es das ist was ich meine dann gehört da selbstverständlich Deine Unterschrift drunter, sonst ist das Ding wertlos :noplan:
 
Ja ein Barbeleg ist schon das.
Aber wenn ich in den Laden gehe und da ein Pfund Bananen kaufe, die ich Bar bezahlt bekomme ich eine Quittung. Da ist weder Name, noch Unterschrift drauf...
 
Also auf eine Quittung/Barbeleg gehört die Unterschrift. Punkt.
Ich nehme mal an, der Kassabon im Supermarkt etc. ist irgend ein Ausnahme-/Sonderfall, oder eben genaugenommen keine echte Quittung.

Hier grad noch gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=21374&ccheck=1
Die Quittung unterliegt in der Regel der Schriftform nach § 126 BGB, es sei denn das Gesetz regelt es ausnahmsweise anders (Textform § 126 b BGB). Das Schriftformerfordernis verlangt eine eigenhändige Unterschrift. Aus der Quittung muss ferner hervorgehen, auf welche Schuld sie sich bezieht.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Quittung
Datum und Unterschrift sind Mindestvoraussetzungen einer Quittung, die sich aus dem Schriftgebot (§ 126 BGB) des Paragrafen 368 ergibt.
[...]
Häufig wird eine Empfangsbescheinigung einer Zahlung in Form eines Kassenbons ausgestellt. Allerdings erfüllt der Kassenbon nicht das oben genannte Schriftformgebot.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kassenbon
Ein Kassenbon oder Kassenzettel ist die häufig verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung, erfüllt aber nicht das Schriftformgebot einer Quittung.
 
hm...also ich weiß nicht.
Habe mal ein paar Leute angerufen die weder Adresse noch Unterschrift draufsetzen.
Im meinem konkreten Beispiel handelt es sich um eine DJ-Dienstleistung.
Ich lege auf und bekomme noch am selben Abend das Geld dafür...meine Kollegen stellen eine Quittung aus und gut ist...
Also dann muss ich doch mal beim Steuerberater anrufen...
Danke für deine Mühe!
 
Auch wenn ich eigentlich mich da nicht auskenne.
Ich denke auch, dass auf eine Quittung aufjeden Fall eine Unterschrift drauf muss. Es gibt ja auch verschiedene Quittungsblöcke!! Und eigentlich Stempelt man die auch, wenn man einen Firmenstempel hat.
So einen z.B.
http://www.neckermann.de/Formularbu...189771636&prefv1=0|1&simi=&origPos=&psz=&sz=1

Guck dir einfach mal das 2. Bild davon an.


Nichts destotrotz solltest du mit deinem Steuerberater sprechen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Kassenbons sind was ganz anderes.
 
Ich kenne dasselbe Beispiel aus der anderen Sicht ;)

Ich engagiere einen DJ und zahle ihn nach Ende der Veranstaltung bar aus. Dafür verlange ich von ihm selbstverständlich eine Quittung, MIT Unterschrift. Täte ich das nicht, könnte er am anderen Tag kommen und sagen ich hätte noch nicht bezahlt. Nur Dank seiner Unterschrift kann ich beweisen, dass ich bezahlt habe.

Oder: wäre keine Unterschrift nötig, könnte ich ja einfach eine Quittung selber ausstellen und ihm dann sagen, guck mal, ich hab Dich schon bezahlt (obschon nicht der Fall). Das kann ich aber eben nicht, weil mir seine Unterschrift fehlt.

Eine Quittung ist eine Bescheinigung für Deinen Kunden (nicht für Dich!), dass er Dich bezahlt hat, und ohne Deine Unterschrift ist sie nicht gültig. Ich als Kunde bestehe darauf, eine unterschriebe Quittung zu erhalten!
 
Ok, das ist ein gutes Argument!
Dann werde ich auf jeden Fall mal meine Unterschrift drauf setzen, schaden kanns ja nicht!
Danke!
 
Was stört Dich überhaupt daran, eine Unterschrift auf die Quittung zu setzen?
 
Es stört mich nicht, möchte nur wissen, obs notwendig ist.
 
Ich lege auf und bekomme noch am selben Abend das Geld dafür...meine Kollegen stellen eine Quittung aus und gut ist...
Falls Kollegen = Auftraggeber: Falsch!
Du stellst die Quittung aus (für die Kollegen/Auftraggeber) und bescheinigst so, dass Du das Geld erhalten hast. Die Quittung erhält dann der Auftraggeber. Du behältst allenfalls eine Kopie.

Nachtrag: ich würd mir einfach einen Quittungsblock kaufen, da ist alles bereits vorgedruckt und ein Durchschlagpapier für die eigene Kopie auch schon dabei :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den Kollegen war jetzt ein Missverständnis.
Damit meinte ich wie es meine DJ Kollegen mache, wenn Sie auflegen oder eine Anlage verleihen:)
 
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