Bahnticket: Rückgabe nur mit Kreditkaret UND Kreditkartenzahlungsbeleg?

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ichfragmal

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Hallo Leute,
mal eine Frage.
Gestern wollte ich das Bahnticket meiner Freundin zurückgeben, weil sie wegen Krankheit nicht fahren kann. Das Ticket wurde am Automaten mit Kreditkarte bezahlt.
Am Schalter wurde mir gesagt, dass die Rückgabe nur gegen Vorlage der Kreditkarte UND des Kaufbelegs, der leider nicht mehr auffindbar ist, möglich sei.
Was soll das denn, bitteschön???
Das mit der Karte kann ich ja noch nachvollziehen, denn der Betrag wird ja rücküberwiesen.
Obwohl: die Karte ist ja mit der Zahlung in unser Eigentum übergetreten, warum also eine Barerstattung nicht gehen soll, will mir nicht so recht einleuchten.
Dass darüber hinaus aber auch noch der Kaufbeleg gefordert wird, ist ja wohl völlig überzogen.
Selbst auf der Karte wird nicht darauf hingewiesen, dass die Erstattung an den Kaufbeleg gekoppelt ist.
Was meint ihr, ist diese Vorgehensweise korrekt?
 
Obwohl: die Karte ist ja mit der Zahlung in unser Eigentum übergetreten, warum also eine Barerstattung nicht gehen soll, will mir nicht so recht einleuchten.

Weil man sonst mit geklauten Kreditkarten Bahntickets kaufen könnte um sie dann gegen Barauszahlung zurück zu geben?
 
Dann hättest du doch auch eine Quittung?

Ich habe mich zu der Frage der Barerstattung geäußert und nicht zur Quittung.
Wenn Die Bahn eine Quittung haben will, dann will die Bahn eben auch eine Quittung sehen.
Bei der Bahn fragt man nicht nach Logik...
 
Ah ok, sorry.
 
Vielleicht reicht ja die Kreditkartenabrechnung als Beleg aus, falls du die Quittung nicht mehr findest.
 
Gute Ideee, mal schauen, ob der Betrag dort schon aufgeführt ist.
Ansonsten habe ich auf 123recht.de diese Antwort erhalten.
Aus den Beförderungsbedingungen DB:

4.3.1 Umtausch und Erstattung erfolgen gegenüber dem Inhaber der Fahrkarte und nur bei
den Verkaufsstellen gemäß Nr. 2.1. Bei Fahrkarten, deren Bezahlung im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erfolgt ist, findet eine Rückzahlung von Beträgen über 5 € nur als Gutschrift auf das ursprünglich zur Zahlung angegebene Konto statt, bei Kreditkarteneinsatz auch
Beträge bis 5 €. Im Übrigen werden Beträge bis 5 € bar ausgezahlt.
4.3.2 Die Erstattung erfolgt nur gegen Rückgabe der Fahrkarte und Vorlage eines an den
Fahrkartenschaltern erhältlichen ausgefüllten Antragsformulars. In dem Antragsformular ist die
Nichtbenutzung oder nur teilweise Benutzung der Fahrkarte durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist eine entsprechende Bescheinigung des Verkehrsunternehmens erforderlich, wenn die Erstattung auf einem Verzicht auf die Weiterfahrt wegen Z***erspätung (siehe Nr. 9.1.1) beruht.
In den Bedingungen steht anscheinend nichts über eine "Zahlungsbeleg-Pflicht"
 
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