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ichfragmal
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Hallo Leute,
mal eine Frage.
Gestern wollte ich das Bahnticket meiner Freundin zurückgeben, weil sie wegen Krankheit nicht fahren kann. Das Ticket wurde am Automaten mit Kreditkarte bezahlt.
Am Schalter wurde mir gesagt, dass die Rückgabe nur gegen Vorlage der Kreditkarte UND des Kaufbelegs, der leider nicht mehr auffindbar ist, möglich sei.
Was soll das denn, bitteschön???
Das mit der Karte kann ich ja noch nachvollziehen, denn der Betrag wird ja rücküberwiesen.
Obwohl: die Karte ist ja mit der Zahlung in unser Eigentum übergetreten, warum also eine Barerstattung nicht gehen soll, will mir nicht so recht einleuchten.
Dass darüber hinaus aber auch noch der Kaufbeleg gefordert wird, ist ja wohl völlig überzogen.
Selbst auf der Karte wird nicht darauf hingewiesen, dass die Erstattung an den Kaufbeleg gekoppelt ist.
Was meint ihr, ist diese Vorgehensweise korrekt?
mal eine Frage.
Gestern wollte ich das Bahnticket meiner Freundin zurückgeben, weil sie wegen Krankheit nicht fahren kann. Das Ticket wurde am Automaten mit Kreditkarte bezahlt.
Am Schalter wurde mir gesagt, dass die Rückgabe nur gegen Vorlage der Kreditkarte UND des Kaufbelegs, der leider nicht mehr auffindbar ist, möglich sei.
Was soll das denn, bitteschön???
Das mit der Karte kann ich ja noch nachvollziehen, denn der Betrag wird ja rücküberwiesen.
Obwohl: die Karte ist ja mit der Zahlung in unser Eigentum übergetreten, warum also eine Barerstattung nicht gehen soll, will mir nicht so recht einleuchten.
Dass darüber hinaus aber auch noch der Kaufbeleg gefordert wird, ist ja wohl völlig überzogen.
Selbst auf der Karte wird nicht darauf hingewiesen, dass die Erstattung an den Kaufbeleg gekoppelt ist.
Was meint ihr, ist diese Vorgehensweise korrekt?