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performa
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Nebenbei:vincent0711 schrieb:Aber warum machen sich dann immer alle in die Hose von das Apple Gerät ein Jahr alt ist.
Wenn er Fehler besteht, dann müßte Apple doch auch laut Gewährleistung dafür aufkommen.
Von der gesetzlichen Gewährleistung sind nur Defekte abgedeckt, die beim Kauf ("Gefahrübergang") vorliegen.
Sprich: Nach 13 Monaten stirbt deine Festplatte - keine Gewährleistungsansprüche.
Und Garantieansprüche natürlich auch nicht.