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OmarDLittle
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Bei einem Kauf im Februar besteht auf die Uhr einerseits noch Herstellergarantie, andererseits bist du in den ersten sechs Monaten sogar noch in der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung. Du kannst ruhig sagen dass du mit der Uhr duschen warst, aber wenn Apple die Reparatur ablehnt, müssen sie dir in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung nachweisen können, dass es sich nicht um einen Herstellungsfehler handelt.
Handelt es sich um den ersten Kontakt mit Wasser? Es kann durchaus sein, dass die Uhr aufgrund eines Fertigungsfehlers nie dicht war und jetzt natürlich beim ersten Wasserkontakt sofort kaputt ging. Wenn die dich fragen, ob du die Uhr beim Duschen mit Seife eingerieben hast, ist hoffentlich die Wahrheit, dass du nicht so doof warst.
Ich bin hier der erste im Forum der schreit, dass die Uhr nicht wasserdicht ist. Apple hingegen hat mit Schwimmern im Pool geworben, und schließt sogar Salzwasser, was die Dichtung auf jeden Fall zerstören muss, nicht von der sachgemäßen Bedienung aus. Und eine Dusche soll nun so problematisch sein, dass die Uhr sofort kaputt wird, wenn ein bisschen ein Seifenschaum drüberläuft.
Bei meinem letzten Macbook-Defekt hab ich das Ding an der Geniusbar abgegeben und wurde informiert, dass die Reparatur unter Vorbehalt erfolgt und ich kontaktiert werde, sofern ein nicht abgedeckter Schaden festgestellt würde. Das gleiche werden sie dem TS ebenfalls sagen. Und falls sie einen Wasserschaden feststellen, würde ich auf jeden Fall erklären, wieviele Minuten die Uhr in ihrer kurzen Lebenszeit überhaupt Flüssigkeiten gesehen hat und dass ich eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung fordere.
Handelt es sich um den ersten Kontakt mit Wasser? Es kann durchaus sein, dass die Uhr aufgrund eines Fertigungsfehlers nie dicht war und jetzt natürlich beim ersten Wasserkontakt sofort kaputt ging. Wenn die dich fragen, ob du die Uhr beim Duschen mit Seife eingerieben hast, ist hoffentlich die Wahrheit, dass du nicht so doof warst.
Wieso soll der TS sein Reparaturansuchen begründen müssen? Es steht Apple frei dem Kunden nachzuweisen, dass es sich trotz Defekt in den ersten 6 Monaten nicht um einen Herstellungsfehler handelt. Oder sollen wir davon ausgehen, dass der TS die Uhr regelmäßig mit Seife einreibt?Falsche Angaben machen sollte unter Betrug fallen
Ich als Laie würde es unter "erschleichen von Leistungen" einsortieren, das wird aber juristisch falsch sein.
Wenn ein Duschstrahl und Seife involviert war muss das auf Nachfrage auch eingeräumt werden.
Ich bin hier der erste im Forum der schreit, dass die Uhr nicht wasserdicht ist. Apple hingegen hat mit Schwimmern im Pool geworben, und schließt sogar Salzwasser, was die Dichtung auf jeden Fall zerstören muss, nicht von der sachgemäßen Bedienung aus. Und eine Dusche soll nun so problematisch sein, dass die Uhr sofort kaputt wird, wenn ein bisschen ein Seifenschaum drüberläuft.
Bei meinem letzten Macbook-Defekt hab ich das Ding an der Geniusbar abgegeben und wurde informiert, dass die Reparatur unter Vorbehalt erfolgt und ich kontaktiert werde, sofern ein nicht abgedeckter Schaden festgestellt würde. Das gleiche werden sie dem TS ebenfalls sagen. Und falls sie einen Wasserschaden feststellen, würde ich auf jeden Fall erklären, wieviele Minuten die Uhr in ihrer kurzen Lebenszeit überhaupt Flüssigkeiten gesehen hat und dass ich eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung fordere.
Was Apple in die Garantiebedingungen reinschreibt, ist für die Gewährleistung powidl. Der Gesetzgeber sieht das schließlich auch so, dass ein in den ersten sechs Monaten defekter Artikel aller Wahrscheinlichkeit nach einem Herstellungsfehler unterliegen wird und verschiebt daher die Beweislast zugunsten Kunde.Wie gesagt iP-Zertifizierung hin oder her, aber Apple verweigert in der Regel Garantieleistungen bei Feuchtigkeit.