Ausbildung + Gewerbe

asylum

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Morgen!
Ich werde bald [September] eine Ausbildung machen, habe aber auch ein Gewerbe!
Muss ich jetzt irgendwo aufpassen, irgendwas machen? Oder einfach munter weiter verdienen?

Danke!
 
In Deinem Ausbildungsvertrag dürfte eine Passage drin sein, dass jede(!) Nebentätigkeit von Arbeitgeber genehmigt werden muss bzw. diesen bekanntgegeben werden muss. Selbstredend ist wohl, dass Du ihm keine Konkurrenz machen darfst, d.h. ein Gewerbe in der selben Branche kannst Du vergessen. Ansonsten darf natürlich Deine Arbeit nicht unter dem Gewerbe leiden, d.h. wenn Du selbständiger DJ wärst und jeden Morgen verpennt zur Arbeit kommst, war es das mit dem DJ oder mit der Ausbildung.
Selbstredend, dass die Einnahmen aus Ausbildung UND die aus Gewerbe gemeinsam versteuert werden. (Wie hast Du das bisher versteuert? Steuerkarte als Schüler?)
 
Wenn ich arbeiten musste, dann ueber Steuerkarte, ja.
Hab die Kleingewerberegelung

also muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich ein Gewerbe habe?
Wenn nicht, dann ist das wohl Steuerhinterziehung?
 
Nee, Vertragsbruch ist das dann. Kündigungsgrund sofort.
 
asylum schrieb:
Wenn ich arbeiten musste, dann ueber Steuerkarte, ja.
Hab die Kleingewerberegelung

Die Steuerkarte brauchst Du nur für die Steuernummer.
Und mit dem Gewerbe schreibst Du Rechnungen, die aber natürlich nicht auf der Steuerkarte erscheinen.
Bei der Steuererklärung musst Du angeben:
a) Einkünfte aus NICHT-Selbständiger Arbeit, d.h. von der Steuerkarte
b) Einkünfte aus Selbständiger Arbeit / Gewerbebetrieb. Das sind die Rechnungen.

asylum schrieb:
also muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich ein Gewerbe habe?
Wenn nicht, dann ist das wohl Steuerhinterziehung?

Sagen - ja, sicher.

Der Arbeitgeber hat aber nichts mit den Steuern bzw. deren Hinterziehung Deines Gewerbes zu tun.

Kleine Anmerkung am Rande.
Wenn Du eine Kleingewerbe-Regelung hast, dann bedeutet das nur, dass Du keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen musst. Es bedeutet nicht, dass Du die eingenommene Kohle nicht selber als Einkommen versteuern musst. Kaum zu glauben, aber das wird ab und zu mal verwechselt.
 
Bei der Steuererklärung musst Du angeben:
a) Einkünfte aus NICHT-Selbständiger Arbeit, d.h. von der Steuerkarte
b) Einkünfte aus Selbständiger Arbeit / Gewerbebetrieb. Das sind die Rechnungen.

Sorry ich will mir da ganz sicher gehen ;-)
Wenn ich also meine Ausbildungsverguetung + meine Verdienst in der Firma ueber 12.500 Euro im Jahr komme [fikitve Rechnung] dann muss ich das komplette Geld versteuern?

mfg
 
du zahlst die ekst sobald du über 7.?280? €uro verdienst.Aber dann nur für den Betrab über 7.280€. (korrigiert mich bei dem Betrag).

Maniac
 
Ist es nicht so das Ausbildungsvergütung nicht versteuert wird? Weil in meiner Ausbildung habe ich im Jahr mehr als 7.*** € bekommen und habe keine Steuern bezahlt.
 
/aquila schrieb:
Ist es nicht so das Ausbildungsvergütung nicht versteuert wird? Weil in meiner Ausbildung habe ich im Jahr mehr als 7.*** € bekommen und habe keine Steuern bezahlt.


Vllt Werbungskosten etc. in Abzug gebracht. Alles ab (glaub 7.664 Euro bei Ledigen) muss versteuert werden (Paragraph 32a EStG)
 
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